Leben
Ludwig A. Minelli über den Freitod
Von Ludwig A. Minelli. Aktualisiert am 18.02.2010 1 Kommentar
Ludwig A. Minelli ist Gründer und Generalsekretär von «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben.
Artikel zum Thema
Im «Tages-Anzeiger» vom 15. Februar 2010 befasst sich Prof. Dr. med. Daniel Hell mit dem «Schönreden der institutionalisierten Selbsttötung». Er wirft dabei den «Vertretern von Suizidhilfe-Organisationen» «Idealisierung der Selbsttötung» vor. Ihn stört «die Rede vom Bilanzsuizid». Er befürchtet «die Abwertung fremden Lebens». Es sei zynisch, «wenn von Exit- und Dignitas-Vertretern gleiches Recht für psychisch und körperlich Kranke bei der Suizidbeihilfe gefordert wird, ohne dass zuvor das Unrecht der Ungleichbehandlung im Leben dieser Krankheitsgruppen angeprangert und beseitigt» werde.
Die Bereitschaft zur Suizidbegleitung hat mit «Abwertung fremden Lebens» nichts zu tun: Die Bewertung eines Lebens kann immer nur vom Träger des jeweiligen Lebens ausgehen. Exit und Dignitas gehen deshalb in jedem einzelnen Fall zuerst immer von der Frage aus, ob und wie einem Hilfe suchenden Menschen sein Leben erleichtert oder verbessert werden kann. Es ist dann der Patient selbst, der entscheidet, ob ihm ein solcher Vorschlag etwas für den Wert seines Lebens und damit für seine Lebensqualität bringt.
Psychiater bewerten fremdes Leben
Wie sieht es aus bei Patienten, die jahrzehntelang an schwersten Depressionen leiden, sich vielfältigsten Therapien unterzogen und dennoch keine Besserung, geschweige denn eine Heilung erfahren haben? Auch unter ihnen gibt es immer wieder solche, die – beispielsweise nach 15-jährigen Anstrengungen – den Glauben daran verloren haben, dass ihnen die Psychiatrie oder gar die pharmazeutische Industrie jemals helfen könnten, die Depression zu überwinden. Wer nach einer solchen langjährigen negativen Erfahrung für sich die Überlegung macht, er wolle nicht weitere 15 Jahre des Leidens an sein bisheriges Leben anfügen, denkt und handelt subjektiv gesehen wohl vernünftig. So hat denn auch das Bundesgericht in seinem Entscheid BGE 133 I 58 vom 3. November 2006 ausdrücklich anerkannt, dass Personen, die an psychischen Störungen leiden, über das Menschenrecht verfügen, wie andere auch selber entscheiden zu dürfen, wann und wie sie sterben wollen. Genau diese Entscheidung haben die Psychiaterverbände in der Schweiz nicht akzeptiert; sie weigern sich gesamthaft, in solchen Fällen psychisch Kranken zu bescheinigen, dass sie in der Lage sind, selbst einen Willen zu bilden und danach zu handeln. Es sind die Psychiater, die fremdes Leben bewerten!
Nun zeigt die tägliche Erfahrung sowohl bei den beiden in der Schweiz tätigen Exit-Organisationen (welsche Schweiz, deutsche Schweiz) als auch jene von Dignitas, dass diese Organisationen seit ihrer Gründung einer grossen Anzahl von Personen, die mit einem Suizidwunsch an sie herangetreten sind, haben helfen können, diesen zu überwinden. Bei Dignitas entscheiden sich nur etwa 12 Prozent jener, welche die Vorbereitung einer Freitodbegleitung verlangt haben, zu diesem letzten Schritt. Insofern wirken diese Organisationen zum grössten Teil als Suizid- und – vor allem! – als Suizidversuchs-Vermeidungshilfen. Es ist deshalb schon im Ansatz falsch, Exit oder Dignitas nur als «Suizidhilfeorganisationen» zu bezeichnen. Sie sind auch Lebenshilfeorganisationen.
Keine wirkliche Kenntnis
Dignitas hat schon vor Jahren Professor Hell angeboten, sich doch einmal bei einem Besuch ein eigenes Bild der Tätigkeit von Dignitas zu machen. Er hat davon keinen Gebrauch gemacht. Dasselbe Bild zeigt sich bezüglich der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), deren Mitglied er ist. Keines der 18 Kommissionsmitglieder hat aus eigener Anschauung Kenntnis davon, wie Exit oder Dignitas wirklich arbeiten. Ihnen scheint ihre jeweilige (bisher nicht öffentlich bekannte und demnach intransparente) Weltanschauung zu genügen. Dignitas hat sie an einer NEK-Sitzung, in welcher uns ganze 15 Minuten (!) für die Darstellung dieser Tätigkeit zur Verfügung gestanden haben, mehrfach zu einem Besuch eingeladen. Eigene Anschauung könnte Wissen bedeuten; doch Wissen ist der Feind des Glaubens. Gesetzliche Aufgabe der NEK ist die Beratung des Bundesrates. Können Unwissende beraten?
Weder Exit noch Dignitas idealisieren den Suizid. Doch ihre Exponenten wissen, dass sich Suizide und vor allem Suizidversuche in grosser Zahl ereignen. Wir akzeptieren die Möglichkeit des Suizids und wollen, wo er unvermeidlich scheint, dass er friedlich, sicher und schmerzfrei möglich wird. So er mithilfe von Exit oder Dignitas erfolgt, können Angehörige anwesend sein und vorher Abschied nehmen und deshalb auch die Trauerzeit gut hinter sich bringen.
Unberechtigter Vorwurf
Der Vorwurf des Zynismus, den Professor Hell am Schluss seines Artikels erhebt – weil die Politik die psychiatrischen Krankheiten und damit die Psychiatrie als arme Schwester der Medizin behandelt –, kann weder Exit noch Dignitas treffen: Deren Aufgabe ist es, dem einzelnen Menschen behilflich zu sein, unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen die ihm gemässe Lösung seines aktuellen und akuten Problems zu finden und sie zu verwirklichen. Die bewusst unwahre Vorspiegelung einer in ungewisser Zukunft eventuell gegebenen Lösungsmöglichkeit überlassen wir gerne einigen Vertretern der Psychiatrie.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.02.2010, 06:29 Uhr
Kommentar schreiben
1 Kommentar
Ich kann verstehen, wenn jemand sein Leben beenden will. Jeder ist frei, sich zu töten, wenn er keinen Ausweg mehr sieht. Einige fürchten sich vor so einer Tat, und möchten sich von Andern helfen lassen. Dafür sind DIGNITAS, EXIT usw da. Jeder soll frei wählen können, wie und von wem er sich helfen lassen will. Je vielfältiger das Angebot, desto besser. So kann jeder finden, was er sich wünscht. Antworten
Leben
Grandioses Berg-Erleben.
Weltberühmte Berge und 100 Jahre Jungfraubahn: Sommerurlaub vor der schönsten Kulisse der Welt!







