Leben

Warum Behinderte nicht zu ihrem Recht kommen

Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 01.02.2010 3 Kommentare

Die Diskriminierung Behinderter ist verboten. Doch bei den Behörden ist das Wissen wenig verbreitet. Und die Betroffenen selbst fordern nur selten ihre Gleichstellung ein.

Dolmetscher für Gebärdensprache in einer Schule. Ein Angebot, das es in der Schweiz kaum gibt.

Dolmetscher für Gebärdensprache in einer Schule. Ein Angebot, das es in der Schweiz kaum gibt.

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Es gibt die aufsehenerregenden Fälle, die auch von den Medien aufgegriffen wurden. Dazu gehört die Geschichte des jungen Kosovo-Albaners aus dem Kanton St. Gallen, der wegen seiner Behinderung auf einen Rollstuhl angewiesen ist und dem die Gemeindeversammlung mehrere Male die Einbürgerung verweigert hat. Begründung: Er wolle ja nur den Sozialstaat ausnützen.

Oder der Fall der 12-jährigen Virginia, ein Mädchen mit Downsyndrom, das mehrere Jahre eine reguläre Schulklasse im Kanton Bern besucht. Doch dann bricht die Gemeinde das Integrationsprojekt ab, weil das Verhältnis zwischen Lehrpersonen und Eltern gestört sei. Beschwerden und Vermittlungsversuche scheitern. Erst als die Eltern in einen andern Kanton umziehen, ist eine integrative Schulung wieder möglich.

Behörden drücken sich

Obwohl es sich hier um Beispiele offensichtlicher Benachteiligungen und Diskriminierungen handelt, sind dies keine Einzelfälle, wie dem unlängst veröffentlichten Bericht von Egalité Handicap, der Fachstelle für die Gleichstellung behinderter Menschen, zu entnehmen ist. Dass sie überhaupt vorkommen, zeigt, wie sehr es bei den Behörden noch am Bewusstsein über die Diskriminierung von Behinderten hapert.

Wenn selbst solche klaren Fälle nicht zu verhindern sind, wie sieht es dann erst im Alltag aus? Von den «kleinen», alltäglichen Benachteiligungen können etwa die Hörbehinderten ein Lied singen. Regelmässig wird ihnen im Kontakt mit den Behörden der Dolmetscher in Gebärdensprache verweigert, will heissen, die Kostenübernahme abgelehnt. Dabei hätten sie laut Behindertengleichstellungsgesetz Anspruch auf eine Kommunikationshilfe, sagt der Jurist Daniel Hadorn vom Schweizerischen Gehörlosenbund. «Um der Situation auszuweichen, versuchen die Behörden, Termine zu umgehen, oder verlangen, nur per Mail zu verkehren.» Für viele Hörbehinderte keine brauchbare Alternative, erklärt Hadorn, denn sie verfügten nur über einen beschränkten Wortschatz und mangelndes Sprachverständnis.

Keine Gebärdendolmetscher

Auch hörbehinderte Kinder in Regelklassen bekommen in Zürich keine Gebärdendolmetscher. Das führt dazu, dass sie nur teilweise integriert werden. Anders im Tessin: Da übernimmt die öffentliche Hand die Kosten für die Übersetzung integrativ geschulter Kinder.

Nicht nur zwischen den Kantonen gebe es Unterschiede bei der Gleichstellung, sondern auch zwischen den Gemeinden innerhalb eines Kantons. «Es darf nicht sein, dass die Gleichstellung vom Wohnort abhängt», sagt Martin Haug, Beauftragter für die Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt. Kommt dazu, dass Behinderte, die ihre Rechte einfordern, oft auf eklatantes Unwissen aufseiten der Behördenvertreter stossen. Längst nicht alle Behinderten wissen sich zu wehren, und nur wenige gehen vor Gericht: «Deshalb gibt es auch keinen Druck von der Rechtsprechung her», ergänzt Haug.

Daran werde sich wohl kaum etwas ändern, glaubt Tarek Naguib von Egalité Handicap. Denn der Argumentationsaufwand sei enorm für jene, die gegen die Benachteiligung bei einer Dienstleistung oder gegen den negativen Integrationsentscheid einer Schulbehörde klagen. «Juristische Verfahren können Jahre dauern. In dieser Zeit besteht die Benachteiligung weiter», so Naguib. Bis das letztinstanzliche Urteil endlich vorliegt, hat das Kind nichts mehr davon. Verständlich also, dass Eltern in Schulangelegenheiten kaum den Rechtsweg zu Ende beschreiten.

Nicht an Behinderte delegieren

Für Andreas Rieder, Leiter des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros ist klar, dass die Verantwortung für die Gleichstellung nicht mehr länger einfach an die Betroffenen delegiert werden kann. «Will man Gleichstellung in nützlicher Frist umsetzen, braucht es entsprechende Strukturen in den Kantonen.» Nur so ist gewährleistet, dass die nötigen Kenntnisse und das Bewusstsein auf allen Ebenen wachsen.

Nötig wären überdies Schlichtungsstellen, wie sie etwa für die Gleichstellung von Mann und Frau in allen Kantonen vorgeschrieben seien, findet Martin Haug. Das würde den Rechtsweg für die Betroffenen wesentlich vereinfachen.

Es braucht Lobbying

Bis heute verfügt jedoch einzig Basel-Stadt über eine Fachstelle und einen Gleichstellungsbeauftragten. Dass es im Kanton Zürich keine entsprechende Einrichtung gebe, erklärt Olga Manfredi von der Zürcher Behindertenkonferenz damit, dass der Regierungsrat für solche Fragen bisher kein Gehör gezeigt habe. Sie hat aber Verständnis: Die Gleichstellung Behinderter sei noch ein junges Thema. Umso wichtiger wäre daher ein entsprechendes Lobbying.

www.egalite-handicap.ch; die Fachstelle berät Betroffene in Gleichstellungsfragen und bietet rechtliche Unterstützung an.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 01.02.2010, 04:00 Uhr

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3 Kommentare

cristiano safado

01.02.2010, 09:57 Uhr
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Das Problem liegt an einem anderen Ort. Das Ansehen der Invaliden wurde bei der Bevölkerung durch Kampagnen einiger Parteien schwer geschädigt. Auch die Invalidenversicherung hat durch unqualifizierte Aeusserungen in Medien und Kampagnen diesem geschaffenem unrichtigen Bild Vorschub geleistet. Die heutige Haltung des EDI lässt auf eine baldige Aenderung der Situation nicht schliessen. Antworten


Jürg Schmid

01.02.2010, 15:18 Uhr
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Herr Safado hat völlig recht. Hinzu kommt, dass der aus der gleichen Ecke permanent verlangte Spardruck in die gleiche Richtung wirkt. Antworten




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