Was man mit der Asche seiner Liebsten tun kann

Ein Sarg ist zwingend auf dem Friedhof zu vergraben. Für die Asche eines Verstorbenen bieten sich auch ein See, Wald oder ein Garten als letzte Ruhestätte an.

Seine Asche wurde im Weltall verstreut: James Doohan, der «Scotty» aus Star Trek.

Seine Asche wurde im Weltall verstreut: James Doohan, der «Scotty» aus Star Trek. (Bild: Keystone)

Die sterblichen Reste von Donnie sollte dem Pazifik übergeben werden: Szene aus «The Big Lebowski».

Die sterblichen Reste von Donnie sollte dem Pazifik übergeben werden: Szene aus «The Big Lebowski».

Die Pflichten der Hinterbliebenen

    Wenn jemand gestorben ist, sind die Angehörigen gefordert. Was ist zu tun?
  • Zuerst ist ein Arzt zu verständigen, der den Tod bestätigt und eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

  • Aussergewöhnliche Todesfälle wie Unfälle oder Suizide sind der Polizei zu melden.

  • Angehörige müssen innert zwei Tagen das Bestattungsamt aufsuchen und den Todesfall persönlich melden. Am besten erkundigt man sich telefonisch nach den Öffnungszeiten und den nötigen Dokumenten.

  • Beim Bestattungsamt müssen die Hinterbliebenen angeben, ob eine Kremation oder eine Erdbestattung gewünscht wird. Wenn die verstorbene Person nichts bestimmt hat - etwa in einer Patientenverfügung oder auf einem beim Bestattungsamt deponierten Formular -, entscheiden die nächsten Angehörigen. Sie müssen auch die Art der Bestattungsfeier und den Grabtyp auswählen.

  • Eine ausführliche Checkliste für den Todesfall findet sich unter www.mortalino.com.

Als der «Cabaret Rotstift»-Gründer Werner von Aesch Ende 2008 verstarb, stand in seiner Todesanzeige, seine Asche werde «unserem Familienbaum übergeben». Die Asche des Kabarettisten wurde also von den Angehörigen in ein Loch zwischen den Wurzeln eines gemieteten Baums gestreut. Die Idee dahinter: Der Baum nimmt die Asche als Nährstoff auf und wird so zu einem Sinnbild für das Fortbestehen des Lebens.

«Der Wunsch nach Naturbestattungen nimmt im ganzen Land zu», stellt Rolf Lambrigger vom Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste fest. Bruno Bekowies, stellvertretender Leiter des Bestattungs- und Friedhofamtes der Stadt Zürich, bestätigt: «Die Tendenz ist steigend. Heute finden knapp fünf Prozent aller Kremierten ihre letzte Ruhe nicht in einer Urne auf dem Friedhof.» Für Aschebeisetzungen ohne Urne habe die Stadt Zürich extra zwei Waldstücke bei den Friedhöfen Hönggerberg und Leimbach ausgeschieden.

Dass Urnen nicht auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen, ist der schweizweit geltenden «Aschefreiheit» zu verdanken: Wer sich kremieren lassen will, kann frei wählen, was mit seiner Asche dereinst geschehen soll. Ganz anders, wer sich für eine Erdbestattung entscheidet: Hier gilt der sogenannte «Friedhofzwang». Das heisst, dass Erdbestattungen in der Schweiz ausserhalb von Friedhöfen verboten sind.

«Was nicht pietätlos ist, ist erlaubt»

    Hat ein Verstorbener nicht bestimmt, wie er beerdigt werden möchte (und dies am besten in einer Patientenverfügung festgehalten), müssen seine Angehörigen für ihn entscheiden: Kremation oder Erdbestattung? Und wenn Kremation: Was soll mit der Urne respektive der Asche geschehen? «Erlaubt ist eigentlich alles, was gegenüber dem Verstorbenen oder einer Drittperson nicht pietätlos ist», sagt Wolfgang Bollack von der Baudirektion des Kantons Zürich. Im Einzelnen:
  • Die Urne darf zu Hause aufbewahrt werden. Hingegen ist es nicht zulässig, einen Toten zu Hause längere Zeit aufzubahren. Laut der kantonalen Bestattungsverordnung sollen Leichen «nicht später als 96 Stunden nach dem Tod beerdigt oder kremiert werden».
  • Die Asche darf mit oder ohne Urne im Boden vergraben werden, sofern der betreffende Grundeigentümer einverstanden ist. Es ist also zum Beispiel erlaubt, die Asche eines Verstorbenen im eigenen Garten beizusetzen. Bei Bestattungen im Wald muss der Waldeigentümer zustimmen. Nebst den erwähnten städtischen Waldstücken gibt es auch solche von privaten Waldbestattern (etwa www.friedwald.ch).
  • Die Asche darf in die Luft gestreut werden - beispielsweise auf einem Berggipfel oder aus einem Heissluftballon heraus. Möchte jemand Asche aus einem Kleinflugzeug oder einem Helikopter abwerfen, braucht er dafür aber eine Bewilligung.
  • Die Asche darf auf hoher See ins Meer gestreut werden. Am Meeresufer gilt das Recht des jeweiligen Landes.
  • Die Asche darf in einen Fluss oder einen See gestreut werden. «Uns ist keine Regelung bekannt, die das Ausbringen von Leichenasche in kleinen Mengen in der Natur, also auch auf einem See, verbieten würde, sofern dies keine sichtbaren Spuren hinterlässt», sagt Wolfgang Bollack. Ganze Urnen im See zu versenken, sei aber nicht tolerierbar.

Strengere Regeln gelten für gewerbsmässige Bestattungsunternehmen und Sterbehilfeorganisationen. Sie brauchen für Wald- oder Seebestattungen eine Bewilligung. Für Seebestattungen würden jedoch generell keine Bewilligungen erteilt, gab der Zürcher Regierungsrat Anfang Jahr bekannt, denn eine solche Nutzung von Gewässern sei «in keiner Weise vereinbar mit dem ästhetischen und sittlichen Empfinden der Bevölkerung». Im Visier der Regierung ist die Sterbehilfeorganisation Dignitas, die laut Medienberichten die Asche von 200 bis 300 Verstorbenen vom Ufer aus in den Zürichsee geschüttet haben soll. Falls dies zutrifft, droht Dignitas laut dem Regierungsrat eine Busse bis zu 50'000 Franken.

Ungemach droht auch dem Alpbestatter Dietmar Kapelle, der im Walliser Val d’Hérens Naturbestattungen vor allem für seine deutschen Landsleute durchführt. Denn die Stimmbürger des Kantons Wallis haben im November 2008 einer Revision des Gesundheitsgesetzes zugestimmt, wonach das gewerbsmässige Beisetzen und Verstreuen von Asche ausserhalb von Friedhöfen und von speziell bezeichneten Flächen ab Juli 2009 verboten ist. Nun verhandelt Kapelle mit der Gemeinde Vex darüber, ob sein Waldstück entsprechend ausgeschieden werden kann. Sorgen macht er sich aber keine: «Ich habe bereits Landangebote aus anderen Kantonen, die näher bei Deutschland liegen.» In Deutschland gilt auch für Urnen der Friedhofzwang.

Würden es die Landeskirchen begrüssen, wenn Urnen und Asche auch hierzulande nur auf Friedhöfen beigesetzt werden dürften? «Wir haben tatsächlich Vorbehalte gegenüber den neuen Bestattungsformen, weil sie zur Anonymisierung der Verstorbenen beitragen», sagt der Sprecher der Katholischen Kirche im Kanton Zürich, Aschi Rutz. Problematisch sei vor allem, wenn die Angehörigen keinen Gedenk-Ort hätten, weil die Asche irgendwo verstreut worden sei. Weniger kritisch äussert sich Simon Weber, Sprecher des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes: Wichtiger als der Ort der Bestattung seien der Trauergottesdienst und die Begleitung der Trauernden.

Die meisten lassen sich kremieren

Vor nicht allzu langer Zeit lehnten die Kirchen die Kremation noch ab. In Zürich wurde zwar schon im Jahr 1889 die erste Feuerbestattung durchgeführt, aber die katholische Kirche anerkannte diese Bestattungsform erst 1963. Heute wählen immer mehr Angehörige oder Verstorbene in ihrem letzten Willen die Kremation statt der Erdbestattung. In Zürich werden rund 85 Prozent aller Verstorbenen kremiert, schweizweit etwa 70 Prozent. Viele Gemeinden reagieren auf den neuen Trend. So hat Winterthur auf dem Friedhof Rosenberg Platz für über 300 Urnen-Baumgräber geschaffen. Und Oetwil am See will die anstehende Friedhofsanierung nutzen, um einen Friedwald zu schaffen.

Nicht mit einem Platz unter einem Baum zufrieden gab sich Scotty, der Bordingenieur des Raumschiffs Enterprise. Die Asche von Darsteller James Doohan wurde vor zwei Jahren ins All geschossen.

Naturbestattungen liegen im Trend, doch die Kirchen befürchten eine Anonymisierung der Toten. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.03.2009, 12:00 Uhr

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3 Kommentare

Esther Dinkel

12.03.2009, 21:41 Uhr
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Die Befürchtungen der Kirche in Ehren, doch sind sie total weldfremd. Wieviele Menschen besuchen denn die Gräber ihrer Verstorbenen mehr als einmal? Gedenken findet im Herzen statt. Wozu die Sorge um anonyme Tote? Sie sollten sich über die zunehmende Anonymisierung der Lebenden sorgen. Menschen über 60 ohne enge Familienbande sind für Viele unsichtbar. Bestenfalls Erblasser und Steuerzahler Antworten


Celeste Anderegg

09.03.2009, 11:06 Uhr
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Zu Ihrer Info: Die Asche von Enterprise-Darsteller James Doohan wurde NICHT im Weltall verstreut, sondern wurde lediglich mit einer Rakete/Satellit einmal in die Erdumlaufbahn geschickt. Die Urne kam dann wieder zurück zur Erde und wurde dann in den USA ordnungsgemäss beigesetzt. Die Ehre wurde Doohan zuteil, weil er selber nie im Weltall gewesen war, und ihm so ein letzter Wunsch erfüllt wurde. Antworten


Ursula Jungo Furfaro

09.03.2009, 11:04 Uhr
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Anonym wird ein Verstorbener nur,vergessen ihn die Angehörigen.Ich möchte nach der Kremation viel lieber bei einem Baum zwischen den Wurzeln beigesetzt,als in einer Urne auf einem Friedhof vergessen zu werden. Was hat denn die Art der Aschebeisetzung mit der Kirche zu tun?Da sollte die Freiheit von jedem bleiben wie die Glaubensfreiheit auch!!! Antworten



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