Swiss gebucht,
Ukraine International geflogen

Von Thomas Müller. Aktualisiert am 06.09.2010 56 Kommentare

Die Schweizer Fluggesellschaft lässt immer mehr Flüge durch andere Airlines ausführen. Müssen Reisende das hinnehmen?

Ab in die Ferien: Eine Swiss-Flugnummer garantiert nicht, dass man auch in einer Swiss-Maschine reist.

Ab in die Ferien: Eine Swiss-Flugnummer garantiert nicht, dass man auch in einer Swiss-Maschine reist.
Bild: Walter Bieri/Keystone

Unlängst schlug der Verband der Swiss-Piloten Alarm: Swiss lasse zu viele Flüge durch ihre Muttergesellschaft Lufthansa und die Tochtergesellschaft Edelweiss durchführen. «Eine derartige Auslagerung von Swiss-Flügen an andere Gesellschaften können wir nicht akzeptieren», sagte Aeropers-Geschäftsführer Henning Hoffmann den Medien. Gesagt, getan: Der Verband, der um die Arbeitsplätze seiner Mitglieder fürchtet, klagte gegen Swiss wegen Verletzung des Gesamtarbeitsvertrags. Dieser legt fest, wie viele Flugzeuge anderer Airlines für Swiss Flüge durchführen dürfen.

Ob das Problem nur Lufthansa und Edelweiss oder auch andere Gesellschaften betrifft, wollte Hoffmann dem TA aus Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht sagen. Tatsache ist jedoch, dass die Liste der Partner-Airlines, die unter einer Swiss-Flugnummer (LX) Passagiere befördern, immer länger wird. Waren es vor zehn Jahren noch rund 20, sind es aktuell 33. Zum Teil mietet Swiss Flugzeuge inklusive Besatzung von anderen Gesellschaften (sogenanntes Wetlease), meist aber beruht die Partnerschaft auf einem Codesharing-Abkommen. Das bedeutet, dass ein Flugzeug eine bestimmte Strecke für beide beteiligten Airlines fliegt.

560-mal nach Deutschland

Allein zwischen der Schweiz und Deutschland führt Swiss zusammen mit Partnerin Lufthansa pro Woche 560 Codeshare-Flüge durch. Je nach Datum und Abflugzeit kommt eine Maschine der einen oder anderen Airline zum Einsatz. Im Swiss-Flugplan gibt es aber auch ein gutes Dutzend Strecken, auf denen nie ein Swiss-Flugzeug zum Einsatz kommt. Wer zum Beispiel einen Swiss-Flug von Zürich nach Kiew, Dresden oder Zagreb bucht, erhält zwar eine LX-Flugnummer, steigt aber immer in eine Maschine von Ukraine International Airlines, Cirrus Airlines respektive Croatia Airlines ein. Dasselbe gilt für grössere Destinationen wie Singapur (Singapore Airlines), Toronto (Air Canada) oder Washington (United Airlines).

Zwar informieren Airlines und Reisebüros ihre Kunden heute besser als früher, welche Fluggesellschaft den gebuchten Flug durchführt. Trotzdem gibt es immer wieder Reisende, die am Flughafen aus allen Wolken fallen, wenn statt einer Swiss-Maschine ein Flugzeug von LOT Polish Airlines, Spanair oder Turkish Airlines am Gate steht. Grund dafür kann nicht nur ein Codesharing sein, sondern auch eine kurzfristige Umbuchung, zum Beispiel wegen zu geringer Auslastung des gebuchten Flugs.

Kunden ist Airline nicht egal

Für 52 Prozent aller Pauschalreisenden ist laut einer Umfrage der Elvia-Reiseversicherung wichtig, mit welcher Airline sie fliegen. Doch welche Rechte haben sie?

«Bei einer Pauschalreise kommt es darauf an, wie sie angeboten wurde», sagt der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Rolf Metz: «Wirbt ein Veranstalter mit der Aussage «Flug mit der bekannten Schweizer Fluggesellschaft XY», darf er die Airline nicht wechseln. Der Kunde hat sonst das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und sein Geld zurückzuverlangen. Oder er kann einen Minderwert der Reise geltend machen, falls die neue Airline einen deutlich tieferen Standard aufweist.» Anders, wenn die Fluggesellschaft in der Werbung nicht genannt ist. «Dann muss sich der Reisende mit einer durchschnittlichen Airline begnügen», so Metz.

Wer hingegen nur einen Flug buche, müsse sich einen Wechsel der Fluggesellschaft gefallen lassen, sofern die neue Airline qualitativ ungefähr der gebuchten entspricht. «Fliegt Lufthansa statt Swiss, sehe ich kein Problem», sagt Metz, «wohl aber bei einer Airline aus Schwarzafrika.» Wer nur mit einer bestimmten Airline fliegen wolle, müsse sich dies schriftlich zusichern lassen.

Finnair schneidet am besten ab

Doch wie sollen Passagiere die Gesellschaft, die den Flug durchführt, mit der gebuchten Airline vergleichen? «Das ist in der Tat schwierig, weil verschiedene Kriterien infrage kommen», sagt Rolf Metz. Im Internet finden sich Vergleiche zu Sitzabständen, Servicequalität und Pünktlichkeit.

Das wichtigste Kriterium für viele Passagiere ist aber die Sicherheit. Verlässliche Angaben dazu liefert der weltweit anerkannte Flugsicherheitsexperte John Trevett. Der Engländer bewertet die Airlines seit vielen Jahren nach elf Kriterien wie Unfallhäufigkeit oder Durchschnittsalter und Zusammensetzung der Flotte. Seine Liste umfasst rund 1000 Gesellschaften. Aktuell schwingt Finnair obenaus, Schlusslicht ist die kambodschanische PMT Air.

Schweizer Airlines im Aufwind

Für den TA hat Trevett, der früher am renommierten College of Aeronautics im englischen Cranfield lehrte und heute Regierungen und Organisationen berät, die Sicherheit der Swiss-Partner unter die Lupe genommen – und ist zu einem beruhigenden Ergebnis gekommen: «Alle sind gut etabliert und liegen punkto Sicherheit im ersten Drittel.» Auf der Skala von 0 bis 10 erreichen die Swiss-Partner einen Durchschnittswert von 7,93. Der Durchschnitt aller Airlines beträgt 5,39.

Die Spanne der Swiss-Partner reicht von Air Canada (9,12) bis Ukraine International Airlines (6,07). Das vergleichsweise bescheidene Abschneiden der Schweizer Gesellschaften Darwin und Helvetic erklärt Trevett damit, dass es sich um relativ junge Gesellschaften handle. «Mit zunehmender Erfahrung wird sich ihre Bewertung dem Durchschnitt der Swiss-Partner annähern.» Er weist auch darauf hin, dass kleine Unterschiede nicht überbewertet werden sollten.

Nur selten können Ansprüche erhoben werden

Fazit für Reisende: Steht am Abreisetag statt des erwarteten Swiss-Flugzeugs eine Maschine einer Partner-Airline am Gate, können sie keine Ansprüche wegen mangelnder Sicherheit stellen. Besser sieht es aus, wenn zum Beispiel der Sitzabstand auf einem Langstreckenflug deutlich kleiner ist als bei der gebuchten Swiss. Allerdings gibt es dazu in der Schweiz bisher keine Gerichtsurteile. Erste Anlaufstelle wäre der Ombudsman der Reisebranche. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.09.2010, 11:53 Uhr

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56 Kommentare

Christian Huber

06.09.2010, 13:02 Uhr
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Einmal mehr viel heisse Luft um nichts! Wie schon mein Vorredner richtig festgestellt hat, wird beim Buchen die ausführende Gesellschaft IMMER angezeigt. Im Übrigen kann man auch anders herum argumentieren, die codeshares kommen auch dem Konsumenten zu gut, hat er doch eine viel grössers Auswahl an Flügen zur Verfügung. Also, immer locker bleiben. Antworten


Stefan Scherrer

06.09.2010, 13:37 Uhr
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Ich bezahle für eine Leistung (Transport von A nach B) und wer diese erbringt ist zweitrangig. Man sollte aufhören mit der Ansicht, nur Schweizer Firmen (z.B. die SWISS) erbrächten erstklassige Leistungen. Das kommt halt von der eingeschränkten Sichtweise, wenn der Horizont an der Landesgrenze aufhört. Antworten



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