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Wer von der Abschaffung des Eigenmietwerts profitiert
Von Markus Diem Meier. Aktualisiert am 09.11.2009 72 Kommentare
Abschaffung des Eigenmietwerts
Abschaffung des Eigenmietwerts
Eingesparte Steuern
Quelle: Vermögenszentrum
Wer wieviel von der Abschaffung des Eigenmietwerts profitiert: Beispielberechnungen zeigen die Senioren als Hauptgewinner
Beispiele Eigenmietwert
Artikel zum Thema
- Was mit dem Eigenmietwert verschwindet
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- Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer: Ein Vorhaben mit Tücken
- Bundesrat will Eigenmietwert abschaffen
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Der Vorschlag des Bundesrats
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll einerseits die Besteuerung des Eigenmietwerts wegfallen, andererseits will er auch die Abzüge für den Unterhalt der Immobilien und – was am meisten ins Gewicht fällt – für die Schuldzinsen abschaffen. Eine Ausnahme soll es weiterhin geben: Neuerwerber einer Liegenschaft sollen zehn Jahre lang Schuldzinsen von maximal 5000 Franken im ersten Jahr abziehen dürfen, für ein Ehepaar gilt ein Betrag von 10'000 Franken. Der Abzugsbetrag soll über diese Frist jedes Jahr um 10 Prozent sinken.
Wie Lorenz Heim, Hypothekarexperte beim Vermögenszentrum betont, gilt das nur, wenn neben dem Immobilienbesitz ein Vermögen von Null angenommen wird. Davon gehen auch die durchgerechneten Beispiele aus. Verfügen Steuerpflichtige über weiteres Vermögen, das zu versteuernde Erträge abwirft, dürfen Immobilienbesitzer auch nach dem neuen Vorschlag des Bundesrats die Schuldzinsen für Hypotheken bis zu dieser Höhe abziehen. Der bisherige Freibetrag für Schuldzinsen bis 50'000 Franken entfällt hingegen.
Wieder wird heftig über eine mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts diskutiert. Damit wird der Nutzen von Immobilienbesitzern bezeichnet, den diese als Einkommen zu versteuern haben. Letzte Woche hat auch der Bundesrat einen Vorschlag zu seiner Aufhebung präsentiert (siehe Kasten). Dieser ist ein indirekter Gegenvorschlag auf eine Initiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbands («Sicheres Wohnen im Alter»). Auch die Initiative fordert eine Abschaffung des Eigenmietwerts. Ein früherer Vorschlag mit gleicher Stossrichtung ist 2004 bereits einmal in einer Volksabstimmung gescheitert.
Für baz.ch/Newsnet haben Hypothekenfachleute des VZ Vermögenszentrums an typischen Beispielen durchgerechnet, wer von der Änderung, wie sie der Bundesrat vorsieht, gewinnen und wer verlieren würde. Die detaillierte Berechnung lässt sich über den Link «Beispiele Eigenmietwert» einsehen. Eine Kurzdarstellung der Gewinne und Verluste zeigt die obige Grafik.
In den angeführten Beispielen und so lange das Zinsniveau tief bleibt, können alle durch den Vorschlag des Bundesrates Steuern einsparen. Doch die Gewinne sind sehr ungleich verteilt: Grösste Profiteure sind Senioren, die in der Regel ihre Hypothek schon zu einem grossen Teil amortisiert haben. Die nicht mehr abzugsfähigen Schuldzinsen fallen hier kaum mehr ins Gewicht. Selbst die Neuerwerber profitieren viel weniger – trotz der beschränkten Abzugsmöglichkeiten, die der Bundesrat in seinem Vorschlag beibehalten möchte.
Drei Rechenbeispiele
Alle drei Beispiele gehen von einem Immobilienwert von 900'000 Franken aus. Das führt zu einem grob geschätzten Eigenmietwert von 27'000 Franken – gemäss der Faustregel, die von drei Prozent des Immobilienwerts ausgeht. Auch die Unterhaltskosten unterscheiden sich nicht. Im Beispiel werden sie – wie von der Steuerbehörde erlaubt – auf 20 Prozent des Eigenmietwerts geschätzt, das entspricht einem Betrag von 5400 Franken. Die Beispiele unterscheiden sich bloss in der Dauer, über die jemand bereits über die Immobilie verfügt und im bereits zurückbezahlten Betrag der Hypothek.
- Beispiel 1: Neuerwerber mit 80 Prozent Hypobelastung
Im ersten Beispiel hat ein Ehepaar zum Erwerb eines Eigenheims zwei Hypotheken mit einer Gesamtdeckung von 80 Prozent der Immobilie aufgenommen: Eine erste zu 65 Prozent des Gesamtwerts, die mit 2,75 Prozent verzinst wird und eine zweite zu 15 Prozent des Gesamtwerts zu einem Zinssatz von 3,25 Prozent. Die Zinskosten der ersten beiden Hypotheken belaufen sich damit auf 20'480 Franken jährlich. Zieht man vom Eigenmietwert von 27'000 Franken den Unterhaltsbeitrag von 5400 Franken und die Zinskosten ab, ergibt sich eine Zunahme des steuerbaren Einkommens um 1120 Franken durch den Immobilienkauf. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent führt das zu einer höheren Steuerbelastung von 280 Franken.
Der Systemwechsel, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, würde bei diesem Paar zu einer Steuererleichterung von 1530 Franken führen. Der Betrag ergibt sich aus den durchschnittlichen Schuldzinsen über maximal 5000 Franken pro Jahr, die während der ersten 10 Jahre nach dem Kauf der Immobilie abgezogen werden dürfen – das wären beim Steuersatz von 25 Prozent 1250 Franken – dazu kommt der nicht mehr anfallende Steuernachteil durch den Eigenmietwert im Umfang von 280 Franken. Effektiv kann das Paar im ersten Jahr maximal 10'000 Franken an Zinskosten abziehen (siehe Kasten).
- Beispiel 2: Immobilie bereits seit 15 Jahren
Weniger profitiert das Paar im zweiten Beispiel, das bereits seit 15 Jahren über die Immobilie verfügt – sowohl im alten, wie im neu vorgeschlagenen System. Hier liegt auch die Annahme zu Grunde, dass das Paar die zweite und teurere Hypothek bereits zurückbezahlt hat. Im alten System führt das zu weniger Abzügen bei den Kosten, der Eigenmietwert fällt hier daher stärker ins Gewicht. Die Steuerbelastung durch die Immobilie steigt im aktuellen System auf 1380 Franken jährlich. Durch die vorgeschlagene Abschaffung des Eigenmietwerts würde das Paar hier genau diese 1380 Franken an Steuern einsparen. Von der Abzugsfähigkeit bei den Schuldzinsen bei Neukäufern profitiert das Paar allerdings nicht mehr.
- Beispiel 3: Senioren mit geringer Hyposchuld
Wer vom bundesrätlichen Vorschlag am meisten profitiert, zeigt das dritte Beispiel. Hier wird von einer typischen Situation ausgegangen, wie ihn viele Senioren kennen: Die Hypothek ist weitgehend amortisiert. Übrig bleiben von ihr noch 20 Prozent am Immobilienwert. Die Kosten für die Zinsen sind dadurch ebenfalls nur noch tief – im Beispiel bei 4950 Franken. Ihr Abzug bei den Steuern fällt daher schon heute wenig ins Gewicht – dafür schmerzt umso mehr der Eigenmietwert. Durch das aktuelle Regime bezahlen die Senioren im Beispiel deshalb 4160 Franken mehr Steuern durch ihre Immobilie. Um diesen Betrag würde durch den bundesrätlichen Vorschlag auch ihre Steuerrechnung entlastet.
Erstellt: 09.11.2009, 16:53 Uhr
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72 Kommentare
Ich zahle für eine kleine Wohnung einen unverschämt hohen EMW nachdem ich nach der Kapitalisierung meiner ZGB Scheidungsrente das Kapital in die Wohnung fliessen liess.Jetzt im AHV-Alter würde ich nach Abschaffung des EMW den freiwerdenden Steuerbetrag lieber in nachhaltige Energien investieren.War ich dumm? Warum nahm ich nicht das Kapital-bin um die Welt gereist-lasse mir 's Altersheim bezahlen? Antworten
@ Hansjörg Menzi: Die Anlage, welche einen Zins von 6% p.a. erwirtschaftet, müssen Sie mir erst noch zeigen. Eine Rendite mit 6% im langfristigen Durchschnitt bedingt eine Anlagestrategie mit Aktien und dort ist der Wertzuwachs bekanntlich steuerfreier Kapitalgewinn. Wobei die langfristig zu erwartende Aktien-Rendite, siehe aktuelle Entwicklung der Märkte, auch nicht in Stein gemeisselt ist. Antworten
Es ist schon erschreckend zu sehen, wie die meisten Kommentatoren nicht begreifen, weshalb es den EMW gibt. Deshalb nochmals kurz und bündig: Ohne EMW werden die Mieter steuerlich noch mehr benachteiligt, es sei denn, die Miete und die Bankzinsen sind ebenfalls steuerfrei. Für beides, also für EMW und Miete sollte es Freibeträge mit einer vernünftigen Obergrenze geben. Siehe meine Rechnung unten. Antworten
"Grösste Profiteure sind Senioren..." Welch fiese und tendenziöse Darstellung! Es geht doch hier nicht um,die Lastenverteilung zwischen Jung und Alt, sondern um die Beendigung einer absurden Fiskalkonstruktion, deren Nachteile altersneutral Eigentümer treffen, die sich von der Last der Hypothekenzinsen befreien wollten, dann aber mit fiktivem Einkommen steuerlich belastet werden. Antworten
Am meisten Steuern spare ich, wenn ich mein Geld über Jahrzehnte verbrauche, statt es in Wohneigentum anzulegen. Und zwischen 65 und 75 mein Restvermögen tunlichst verbrauche, damit es mir die Alterspflegheime respektive Gemeinde nicht abnehmen, wenn ich dann als humanoide Topfpflanze für den täglichen Bewässerungs und Entwässerungsservice im überteuerten Pflegeheim auf die Kompostierung warte. Antworten
Ich habe Lohneinkommen versteuert und gespart. Das Ersparte auf der Bank gab Zinsen, die nochmals versteuert wurden. Mit dem angesparten Kapital habe ich statt eines Ferraris eine Eigentumswohnung gekauft. Dafür darf ich jetzt jedes Jahr nochmals rund Fr. 3'000.00 mehr Steuern zahlen (seit 28 Jahren, rechne). Früher hiessen sie glaube ich Raubritter..... heute nennt man das Steueramt. Antworten
Der Ertrag (mietfreies Wohnen) aus selbstgenutztem Wohneigentum soll nicht mehr besteuert werden. Da ist es nur recht und billig, wenn Mietende den (Zins)Ertrag ihrer (Bank)Erparnisse nicht mehr versteuern müssen. Schon heute werden Zinserträge und Eigenmietwert ungleich besteuert (Zinsertrag zu 100%, Eigenmietwert zu bloss 70%). Antworten
Und wieder wird über dieses leidige Thema diskutiert. Ich würde sofort auf alle Abzüge verzichten wenn endlich dieses fiktive Einkommen weg wäre. Dann könnte ich endlich meine Hypothek amortisieren ohne dass ich über die Steuern bestraft werde schuldenfrei zu werden. Dieses Gesetz ist ja nur im Interesse der Banken und Versicherungen die ihr luktratives Geschäft behalten wollen. Antworten
Ursprünglich war ein Eigenheim eine Art Vorsorge auf das Alter. Andere Vorsorgeprodukte - wo vor allem die Banken verdienen und weniger der Sparer (Spesen!) - sind vom Einkommen abzugsfähig, hingegen werden Wohneigentum aus versteuerten Spargeldern finanziert. Darum braucht es keine Doppelbesteuerung ! Die Vermögenssteuer dürfte eigentlich genügen ! Antworten
Man soll den EMW löschen. Er ist zwar nicht ungerecht wie hier viele behaupten, aber es ist sozialpolitisch vertretbar das eigenheim als investion zu fördern indem man es eben nicht mit einer rendite (EMW) steuerlich belastet. Dies soll nur für das eigenheim gelten, nicht für 2., 3., wohnungen. Um investitionen ins eigenheim weiter zu fördern kann man einen plafonierten hypozinsabzug belass. Antworten
Ich hätte da einen Vorschlag, mit dem sowohl MV als auch HEV sich sollten einverstanden erklären können: 1. alle Vermögen (egal wie angelegt) werden gleich versteuert; 2. Alle Schulden werden vom Vermögen abgezogen; 3. alle Kosten, die für die eigene Wohnung getragen werden müssen, können vollumfänglich abgezogen werden. 4. alle Immo-Finanz-Transaktionen unterstehen nicht dem Bankgeheimnis. Antworten
Spare ich Steuern oder nicht!? - Sicher weiss ich, dass mit der Abschaffung dieser unsägliche Papierkrieg für die Steuererklärung eine Ende hätte. Der volkswirtschaftliche Effekt, Einsparung bei den Steuerämtern und Steuerberatern wurde bisher nirgends erwähnt. Der Normal-Steuerzahlen ist dann wieder fähig, seine Steuererklärung selber auszufüllen Antworten
Hypozinsen bis zum steuerpflichtigem Vermoegensertrag koennten auch von eigenmietwertsteuerbefreiten Villendynasten weiterhin abgezogen werden, jedoch nicht mehr vom steuerpfllichtigen Arbeitslohn. Passt zur Verfassungsvorschrift der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit wie eine Faust aufs Auge. Der Mietzins sollte abgezogen werden koennen, da ihn der Vermieter versteuert. Antworten
Die Rechnung kippt schon bei geringfügiger Erhöhung der Hypozinsen und bei auseerordentlichem Unterhalt sowieso. Zudem werden Hauseigentümer gegenüber Mietwern steuerlich bevorzugt. Zum Kommentar Gruber nur so viel: auch Mieter arbeiten und sparen. Die müssen aber den Vermögensertrag versteuern! Antworten
Die Auflistung der Berechnungsbeispiele ist nicht vollständig. Wie verhält es sich mit Rentnern, die erst spät, also mit rund 50 Altersjahren, eine LIegenschaft erworben haben und bis heute die Hypothekarschulden noch längst nicht amortisiert haben. Hier muss noch eine ergänzende Berechnung angefügt werden, im Sinne eines fairen Vergleichs der Hauseigentümervorschlages/Gegenvorschlages. Antworten
@R. König. Wo haben Sie eigentlich Ihre Argumente her? Wir haben keine Kinder und bezahlen über unsere Steuern ein hervorragendes Bildungssystem. Das reicht von subventionierten Kindertagesstätten über die Volksschule bis zu erstklssigen Universitäten. Auserdem verbilligen wir Skilager, Ferienaufenthalte und andere Dinge über persönliche Spenden. Unser Haus finanzieren wir u.A. aus 2. und 3. Säule Antworten
Die Graphik im Artikel kann man auch so interpretieren: Die Senioren sind durch die Besteuerung des "Eigenmietwert" als Einkommen am meisten belastet. Mein einziges Einkommen, eine reduzierte AHV-Rente, beträgt jährlich 25.000 Franken. Zusätzlich muss ich 7000 Franken Einkommen, den Eigenmietwert, versteuern. Das Einkommen für den Kauf der kleinen Eigentumswohnung habe ich seinerzeit bereits als Einkommen versteuert. Antworten
Am einfachsten wäre es doch vorzuschreiben, dass der Eigenmietwert die Hypozinsen nicht übersteigen darf. Dann wäre denen, die Schulden tilgen genauso gedient, wie den Sozen, die den Eigenmietwert als "ausgleichende Gerechtigkeit" gegenüber den Mietern eingeführt haben. Antworten
Endlich sollte dieser unsinnige Eigenmietwert den wir der SP zu verdanken haben, abgeschafft werden. Es ist staatspolitischer Unsinn, wenn der Bürger einen Porsche kauft (der nach paar Wochen paar Tausender weniger Wert ist), statt dieses Geld in eine Eigentumswognung oder Haus investiert. Mit Wohnungseigentum verhält sich der Bürger vernünftiger, wird sparsamer und hat etwas im Alter. Antworten
Kein Wunder, sind wir ein Volk von Mietern. Zwar gibt es nichts Schöneres, als im eigenen Heim zu wohnen und die Bankschulden nach und nach abzuzahlen und damit die Abhängigkeit von der Bank zu vermindern. Aber im heutigen System werden diejenigen, die diesen Weg gehen, vom Staat brutal abgezockt. Höchste Zeit also, die Besteuerung dieses virtuellen Einkommens zu kippen. Antworten
@ Gross - keine Ahnung was Sie das rechnen - Was hat die Hypo mit den Wohneigentumspreisen zu tun ? .... Wenn irgend etwas mit den Häuserpreisen passiert, dann ist das ein Preisanstieg. Einmal abgesehen davon, dass dies sowieso schon der Fall ist, mit dem Wegfall des EMW wird Wohneigentum nur noch interessanter. Antworten
Nachfolgende Modelrechnung zeigt, dass wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird, die Miete bei den Steuern abziehbar werden muss: X und Y haben je 500'000 Fr. geerbt, bisheriges Einkommen je 80'000 Fr.. X kauft ein Haus und bezahlt es bar. Y legt das Geld gut an und erhält dafür 6% Zins und zahlt davon 30'000 Fr. Jahresmiete. Ohne Eigenmietwert versteuert X 80'000 Fr., Y 110'000 Fr..Ist das ok.? Antworten
Der Eigenmietwert gehört abgeschaft! Folglich hat dann auch jedlicher Schuldzinsabzug nichts in der Steuererklärung zu suchen. Warum dann noch Liegenschaftsunterhalt teilweise abzugsfähig sein soll, ist schleierhaft. Mit einer vollständigen Befreieung der Steuern von unnötigem Balast kann eine wirklich sehr einfache Steuererklärung geschaffen werden! Ist dies ein Ziel der FDP? Wohl nicht! Antworten
Ich unterstütze die Abschafftung des EMW voll. Ob ich mein Vermögen in einem Haus, auf dem Bankkonto, in Gold oder Autos investiert habe, sollte steuerlich keinen Unterschied machen. Das gilt übrigens auch für Kapitalzuwächse, wenn das Vermögen von 500 auf 600 Tausend steigt, sollte das unabhängig von der Anlageform identisch besteuert werden.Heute sind Aktiengewinne gratis,die Banken profitieren. Antworten
Es geht hier nicht ums Steuern sparen, sondern darum, dass durch diesen Eigenmietwert viele dazu neigen, Hypotheken weiterhin bestehen zu lassen. Fällt der Eigenmietwert weg, würden viele Hypothen zurückbezahlt. Die staatlich geförderte Schuldenmacherei muss aufhören und die Banken müssten vermehrt günstigere Kredite der Wirtschaft (auch KMU's) zuführen. Davon profitieren alle, ausser Banken. Antworten
Die wirklichen Profitöre des Eigenmietwertes sind Banken und Spekulanten. Die Eigentümer werden verleitet Hypotheken stehen zu lassen wegen Abzuges vom Eigenmietwert. Das frei werdende Geld wird dann auf der Bank belassen, oft in Aktien, Derivate und anderes verschachert. Dann noch etwas - jeder wird mal Senior, also profitieren alle, die einen jetzt, andere später. Haupsache keine Spekulation Antworten
Wenn diesen abzug nicht mehr existiert denn werden die preisen ungefaehr 30% fallen. Warum? Mach mal die rechnung. 20 jahre Hypo fuer 900,000 1.7% mit kapital bezahlungung = 4426. Des selbe mit nur zinsen 1275, plus 1000 kapital = 2275. Und wo is 20 jahre hypo mit kapital fuer 2275? 600,000!! Ganz einfach gesagt alle immoblien werden 30% fallen muessen so des die rentable sind fuer meisten leute Antworten
Schon wieder werden die Senioren als Profiteure dieser Regelung hingestellt. Senioren sind auch die jetzt Bestraften. Sie haben Ihr Alterskapital in einer Liegenschaft investiert und müssen trotz meistens bescheidenem Einkommen noch einen Eigenmietwert versteuern. Hätten sie Ihr Geld in Aktien investiert wäre ein Gewinn steuerfrei, der Gewinn bei Liegenschaften wird auch abkassiert. Antworten
Nach dem Vorschlag des Bundesrates darf ein vermögender Hausbesitzer die Hypothekarzinsen weiter abziehn, wenn er einen entsprechenden anderen Vermögensertrag hat und versteuern muss - er muss nur keinen Eigenmietwert mehr versteuern. Da ja nur Hypothekarschuldzinsen nicht mehr abgezogen werden dürfen, kann man ja andere Schulden machen, diese Zinsen können weiter abgezogen werden - oder? Antworten
Wenn die Gesetze ändern, werden sich Hausbesitzer auch auf die geänderten Gesetze einstellen, d.h. grundsätzlich weniger hohe Hypotheken haben. Neukäufer werden vielleicht etwas länger mit dem Hauskauf warten, langjährige Hausbesitzer werden einen grösseren Teil ihrer Hypothek abzahlen. Beides verringert die Abhängigkeit von Immobilieneigentümern von Marktschwankungen und ist langfristig sinnvoll. Antworten
Der Herr Merz als Generalsekretär aller Verbandsekretäre will nun offensichtlich auch dem Hauseigentümerverband einen Gefallen tun. Die Beispiele zeigen deutlich, dass die Hauseigentümer zum Nachteil der Mieter steuerlich entlastet werden sollen. Und sie zeigen, dass in erster Linie jene Hauseigentümber entlastet werden sollen, welche über das notwenige Kapial verfügen. Schämen soll er sich! Antworten
@Franz Brunner: Wenn Sie verstanden hätten, worum es geht würden Sie bestimmt nicht schreiben, dass bei einer Abschaffung des EMW alles komplizierter würde! Denn genau das Gegenteil ist der Fall! Es fällt eine Steuer weg, d.h. keine komplizierten Berechnungen dieses EMW mehr! Die einzigen, die vom EMW wirklich profitieren, sind die Banken! Darum weg mit diesem unsäglichen EMW! Antworten
Berechnungen WER, WIE WELCHEN Nutzen v. d. Abschaffung hat, sind reine Ablenkung. Der Eigenmietwert war/ist eine ungerechte Steuer! Zumal Hausbesitzer schon auf den Ertrag investierten Kapitals verzichten. Im Vergleich kommt es auch Keinem in den Sinn Autolenkern eine Fahrtkostensteuer aufzubrummen, weil er sich durch die Nutzung s. Fahrzeugs die Kosten für den öffentlichen Verkahr ersparen kann. Antworten
Anstatt die Rentner als Profiteure zu bezeichnen, könnte man sie umgekehrt auch als die übermässig vom Steuervogt Abgezockten des jetztigen Systems sehen! Schlussendlich profitieren aber alle von der Abschaffung durch die wesentlich reduzierte Bürokratie und durch die Schliessung eines wesentlichen Schlupflochs für die ganz Reichen. Antworten
Ich habe mein Hypothek abbezahlt und möchte aus meinem Haus in einer Wohnung ziehen. Da ich bald pensioniert werde möchte ich eine Wohnung mit geringen Betriebskosten, ergo Minergie-Wohnung, ergo Neubau. Die Wohnung kann ich mit dem Erlös meines Hauses bezahlen. Der Eigenmietwert kann ich mich aber nicht leisten. Ich muss also bleiben. Antworten
Wer Schulden macht wird belohnt!?! Völlig daneben! Die einzigen die vom Eigenmietwert profitieren sind die Banken. @Hans-Peter Widmer: Sie haben wohl nicht verstanden, dass der Eigenmietwert eine Kompensation für den Abzug der Hypozinsen sein soll, welcher auch wegfallen würde. Antworten
Es ist längst Zeit, dass diese Neidersteuer abgeschafft wird. Sie bestraft jene, die sparen und ihr Haus abzahlen, um so im Alter einen Teil an ihren Lebensunterhalt zu leisten. Er versteuert zudem sein Einkommen zweimal. Zuerst als Einkommenssteuer und später, wenn es in der Liegenschaft gebunden ist, nochmals als fiktives Einkommen. Übrigens: Nicht alle Senioren schwimmen beneidenswert im Geld! Antworten
Mal Ehrlich! Immer wird von Wohneigentumsförderung gesprochen! Das eigene Wohneigentum darf seit jeher schon als Vermögen versteuert werden! Warum wird nun der bestraft, welcher die Schulden abbezahlt / abbezahlen will durch ? Ist das Wohneigentumsförderung? Ist günstiges wohnen im alter so schlecht? Dann würden auch tiefere Renten zum leben reichen... Antworten
Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist insbesondere für Rentner nichts als gerecht. Hat ein Rentnerehepaar aus AHV und PK ein Einkommen von Fr. 5'000.-- im Monat resp. Fr. 60'000.-- im Jahr und wird ihnen nun ein Eigenmietwert von Fr. 30'000 aufgerechnet zahlen sie in Zürich rund Fr. 12'000.-- Steuern, also 1'000.-- im Monat bei Fr. 5'000.-- Einkommen, ohne den Eigenmietwert nur rund Fr. 7'000.-- Antworten
Ich glaube nicht an eine Abschaffung des Eigenmietwerts. Erstens ist die aktuelle Situation für alle Schuldner praktisch, da Zinsschwankungen durch die Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen abgefedert werden. Zweitens dürften nach einer Abschaffung die Handwerker leiden - viel mehr Reparaturen würden schwarz oder unter Bekannten erledigt, da steuerlich ohnehin nicht mehr absetzbar. Antworten
Andreas Dietrich, gerade Rentner, die gerade mal eine Ehepaar-AHV ausbezahlt bekommen und jahrelang auf sehr viele Annehmlichkeiten und Extras verzichten mussten, um ihr Eigenheim zu finanzieren und zu unterhalten, gerade diese Altersklasse findet den Eigenmietwert ungerecht und belastend. Und besonders eigentumsfördernd ist der Eigenmietwert auch nicht. Antworten
Ein abbezahltes Haus ist eine Altersversorgung, die die Rentner vollständig aus eigenen Mitteln zusammengespart haben. Sie haben dafür keine Beiträge erhalten und fallen nicht den Jungen zur Last, wie im Zusammenhang mit der AHV gerne behauptet wird. Auch haben sie alle Risiken selber getragen. Eigentlich sollte man diese Art von Altersvorsorge fördern anstatt sie mit Neidsteuern zu belasten. Antworten
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bei der Steuererklaerung bedeutet einen grossen Fortschritt fuer das Schweizervolk. Ueber die Haelft der Schweizer sind Mieter, was eigentlich erstaunlich ist fuer ein Land, dass sich "reich" nennt. Dass aeltere Menschen, welche ein Eigenheim haben, bestraft werden, weil sie gespart haben, ist eine Schande. Es ist korrekt, diesen Fehler zu korrigieren. Antworten
vergessen sie einmal die wirklich reichen leute und denken sie an die grosse mehrheit der normalen (stockwerk-) eigentümer. OHNE EMW hätte jeder eigentümer ein interesse, seine hypo relativ bald zu amortisieren. das resultat wären schuldenfreiheit auf das alter und somit eine grössere soziale sicherheit. Antworten
Es gibt keine Zauberlösung, bei der alle nur profitieren. Die Frage ist doch, ob Anreize gesetzt werden Schulden zu machen, oder eben Schulden zu tilgen. Warum wird einer, der sein Haus nach und nach abbezahlt hat, mit dem unsäglichen Eigenmietwert bestraft? Ist es denn gescheiter, sein Geld an der Börse zu verjubeln, als in ein Haus zu investieren? Antworten
Kein einziger Hausbesitzer profitiert mehr als der Andere. Entweder zahlt er der Bank einen Hypozins oder er hat bereits so viel gespart, dass er keine Bank mehr braucht. Die grossen Verlierer sind die Banken. Das tut zwar Banken weh aber keinem einziger Hausbesiztzer. Antworten
Bitte rechnen Sie das ganze doch mit den vergangenen langfristigen Zinsen von 5% Hyposatz. Dann ist die Sache klar. Jeder wird massiv mehr Steuern bezahlen müssen, denn die meisten können nicht einfach die Hypothek zurückzahlen, womit denn? Die Abschaffung des EMW führt zu höheren Steuern, falls die Hypothek nicht zurückbez. werden kann, und das ist bei den meisten der Fall. Antworten
Ist doch auch richtig so! Man will ja nicht diejenigen bestrafen, die sich über Jahre alles am Mund abgespart und ihren Haushalt in Ordnung gebracht haben. Soll man denn diejenigen belohnen, die jeden Franken sofort ausgeben und in alle Welt in die Ferien verreisen, damit sie im Alter über Sozial- und Ergänzungsleistungen auf Kosten des Steuerzahlers leben? Antworten
Die Abschaffung des Eigenmietwertes lohnt sich selbstverständlich für die Rentner! Ist ja logisch! Ich finde es eh unlogisch einen Eigenmietwert aufgebrummt zu bekommen, denn der verteuert nur die Mieten! Oder versteuert ein Wohnungsbeitzer zb 30000 Franken für die Wohnung und vermietet "nur" für 24000 Franken? Nein, er wird die Wohnung für 35000 Franken vermieten! Antworten
Mich würde mal interessieren, ob es bald einmal Entscheide gäbe die für unsere Jungen oder Jüngsten einen Vorteil haben. So wie es aussieht bezahlen die wohl auch für diese Seniorenvorteile. Nur will das niemand so recht wahrhaben! Auf jeden Fall gilt: Geld geht zu Geld, wer hat dem wird gegeben. Antworten
Die reine steuerliche Betrachtung ist doch nicht korrekt. Ob ich jetzt Zins einer Bank bezahle oder dem Staat ist für mich immer eine Ausgabe. Oder etwa nicht? Der Eigenmietwert ist eine versteckte Subvention der Banken. Denn die profitieren sicherlich am Meisten. Antworten
Welcher Altersklasse gehören unsere Politiker/-innen an? Die Antwort ist nicht schwer, denn der grössere Teil nähert sich dem Rentenalter. Es erstaunt deshalb wenig, dass diese Altersklasse auch am meisten von der Abschaffung des EIgenmietwertes profitieren wird! Antworten
Es war von jeher eine falsche Strategie, möglichst hohe Hypothekarschulden zu haben und auf der anderen Seite des z.V. Geld in Wertschriften anzulegen. Hohe Hypothekarschulden lohnten sich in Zeiten steigender Aktienkurse - aber das letzte Jahr zeigte uns, dass dies eine falsche Strategie ist. Wer Eigentum besitzt, sollte dieses abzahlen und erst nachher wieder in Wertschriften anlegen. Antworten













andi matata
Weg mit EMW weil 1.VORTEIL,bessere HypoPLANUNG geht auf MACHBARE Hypo Ablösung. 2.VORTEIL; für das BauGewerbe,es LOHNEN SICH WIEDER INVESTITIONEN,DIE BEI DER NÄCHSTEN SCHATZUNG ZU HÖHEREM EIGENMIETWERT GEFÜHRT HÄTTEN! 3.VORTEIL,Hypo ablösen solange man EINKOMMEN hat = GÜNSTIGER WOHNRAUM IM ALTER! - KEIN Haus verkauf im Alter. Alles andere ist GESCHWAFEL+PROPAGANDA, gepaart mit UNWISSENHEIT. Antworten