Meinung
Falsches Wohlwollen
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 04.02.2011 2 Kommentare
Andrea Fischer
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Sehr gute Arbeitszeugnisse waren mit ein Grund dafür, dass der verhaftete Pfleger immer wieder eine neue Anstellung in Behindertenheimen bekam. In zwei Fällen erhielt er sogar trotz Entlassung ein tadelloses Zeugnis. Frühere Arbeitgeber rechtfertigen dies im Nachhinein damit, dass sie gar nicht anders konnten: Ein Arbeitszeugnis müsse positiv sein, Negatives darin zu erwähnen, sei gar nicht zulässig.
So einfach ist es nicht. Es stimmt zwar: Zeugnisse sollen wohlwollend formuliert sein und die Arbeitnehmenden in ihrer Karriere unterstützen. Vor allem aber müssen sie wahr sein. Denn ein künftiger Arbeitgeber soll wissen, worauf er sich einlässt, wenn er einen Mitarbeiter einstellt. Das gilt erst recht, wenn es sich um einen Mitarbeiter handelt, der in so sensiblen Bereichen eingesetzt wird wie in der Betreuung von Behinderten.
Wenn nun aber ein Arbeitgeber einen Angestellten wegen dessen Unfähigkeit entlässt und ihm dann gleichzeitig beste Noten für seine Arbeit erteilt, dann verletzt er damit klar seine Pflicht zur Wahrheit.
Manch einer findet, zur Wahrheit gehöre auch, eine Entlassung im Arbeitszeugnis zu erwähnen. Nach heutiger Praxis dürfen jedoch nur fristlose Kündigungen, für die es einen wichtigen Grund braucht, im Zeugnis stehen. Das ist auch richtig so. Es wäre unverhältnismässig, jetzt zu fordern, Entlassungen grundsätzlich im Zeugnis festzuhalten. Denn für eine reguläre Kündigung braucht es gar keinen Grund. Es genügt, wenn dem Chef die Nase eines Mitarbeiters nicht passt – solange er sich an die gesetzlichen Verfahrensvorschriften hält, darf er ihn jederzeit auf die Strasse stellen. Ins Arbeitszeugnis gehören nur objektive Beurteilungen über Leistungen und Verhalten des Mitarbeiters, die der Arbeitgeber im Streitfall auch belegen können muss.
Es ist für Arbeitgeber nicht immer einfach, die Balance zu finden zwischen wohlwollender Formulierung und Wahrheit. Eine Änderung dieser Vorgaben ist aber nicht nötig. Was es braucht, ist eine professionelle Umsetzung – und die fängt nicht erst beim Schreiben der Arbeitszeugnisse an. Das ist letztlich eine Frage der Personalführung. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.02.2011, 21:26 Uhr
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Dieser Text über Arbeitszeugnisse sagt jetzt gar nichts aus - ausser, dass was bisher geschrieben wurde, richtig war. Eine neue Lösung steht hier nicht, und das mit der "Wahrheit" ist wohl ein Witz - wer "wahr" schreibt, hat jede Gewerkschaft und Arbeitsrechtinstitution im Nacken. Bitte konkreter und keine Binsenwahrheiten. Antworten
Wahr sein und das bei persönlichen Aspekten? Wie soll das möglich sein? Wahre Zeugnisse gibt es nicht wirklich und daher ist es gerechtfertigt wenn diese eben nicht "rationale" Begründungen liefern sondern ausgleichende so das beim nächsten mal alle Beteiligten einen neuen Anfang wagen können. So oder so steht der Arbeitnehmer auf der schlechten Seite was die Arbeitsverhältnisse anbelangt. Antworten





