Pensionskassen: Die grossen Reformen stehen erst an

Von Rudolf Strahm. Aktualisiert am 16.03.2010 2 Kommentare
Rudolf Strahm.

Rudolf Strahm.

Wie die Volksabstimmung zur BVG-Revision auch ausgeht, es braucht in jedem Fall danach eine Strategie zur Wiedergewinnung des Vertrauens in die zweite Säule, ja noch grundsätzlicher: zur Wiedergewinnung des Vertrauens in unser 3-Säulen-System der Altersvorsorge. Schlüsselfigur für diese «Zeit danach» ist Bundesrat Didier Burkhalter, der die verkorkste BVG-Vorlage geerbt hatte und verteidigen musste.

Schon lange vor dieser Referendumsvorlage und praktisch unabhängig davon bestand und besteht ein Reformbedarf. Denn das Vertrauen in die zweite Säule ist seit langem am Schwinden - nicht etwa nur bei den Gewerkschaftern, sondern auch bei KMU-Chefs, Gewerbetreibenden und Experten. Diese Vertrauenslücke hängt mit dem grundlegenden Strukturwandel im Anlagegeschäft der Finanzmärkte seit der Einführung des BVG-Obligatoriums im Jahr 1985 zusammen.

Alte Regeln sind überholt

Im Jahr 1985 umfassten die Pensionskassen laut Statistik 113 Milliarden Franken Anlagevermögen, heute sind es unter Einschluss der Privatversicherungen rund 800 Milliarden. Früher legten die Kassen in sogenannt mündelsichere Gelder an: in Obligationen, Mehrfamilienhäusern und Hypothekardarlehen. Es gab weder Hedge-Funds noch andere spekulative Anlagen; es gab fast keine Anlagefonds, und die Vermögensverwaltungskosten waren minim, ebenso wie die Risiken.

Seither hat sich die Finanzwelt komplett verändert, doch beim BVG sind die Grundstrukturen und Aufsichtsregeln nie der neuen Welt des «Casino-Kapitalismus» angepasst worden. Zwischenzeitlich gab es zwar einige kleine Änderungen, etwa den Kapitalvorbezug für Leute, die Hauseigentum erwerben wollten. Aber die Aufsicht über die 2500 Kassen obliegt noch wie im letzten Jahrhundert der kantonalen Stiftungsaufsicht, die heute fachlich überfordert ist. Die seit langem im Parlament feststeckende Vorlage zur «Strukturreform» im BVG trägt dieser neuen Welt der Finanzmärkte und der Finanzmarktkrise zu wenig Rechnung.

Der Ball liegt nun bei Bundesrat Burkhalter, der über Reformvorstellungen auch ins Bild gesetzt worden ist. Er liegt aber auch bei den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, deren Chefs das Anlagegeschäft ihrer paritätischen Kassen allzu lange den sogenannten Finanzexperten - im Klartext: dem Profiteure-Netzwerk der Finanzmanager - überlassen hatten. Die folgenden fünf Vorstellungen könnten für beide Sozialpartner als Richtschnur gelten.

Erstens muss die Liberalisierung der Anlagevorschriften, die kurz vor der Finanzkrise unter der Regie des Profiteurengeflechts und ohne transparentes Vernehmlassungsverfahren durchgepaukt worden ist, korrigiert werden: In Zukunft müssen Pensionskassenanlagen in Hedge-Funds und andere spekulative derivative Finanzmarktinstrumente verboten werden. Anlagen sind nur noch in passiv gemanagte Fonds (z. B. Indexfonds) und nicht länger in aktivistische Anlagefonds, welche ständig mit Kundengeldern Aktienhandel betreiben, zuzulassen. Und ungesicherte Anlagen in Dollars sollen ausgeschlossen werden. Umgekehrt müssen die Anlagen in Liegenschaften und Wohnbauten in der Schweiz wieder zu den alten Anteilen zugelassen werden. Ausgerechnet diese sicheren Investitionen sind nämlich 2008 zugunsten der spekulativen Finanzmarktanlagen massiv eingeschränkt worden.

Zweitens braucht es klarere Regeln für die Berater- und Vermögensverwalterszene. Diese hatten die Pensionskassen zu einem Selbstbedienungsladen umfunktioniert. Sämtliche Honorare, Bezüge, Asset-Management-Entschädigungen sind offenzulegen, persönliche Retrozessionen und Kickbacks zu verbieten. Die Anlageberater müssen in Zukunft mithaften, wenn sie Anlagen empfehlen oder tätigen. Und die Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten müssen lückenlos ausgewiesen werden. Dies ist heute nämlich nicht der Fall.

Drittens muss die Frage der Gewinnabführung aus den BVG-Sammeleinrichtungen durch die Privatversicherer geregelt werden. Das Parlament wollte, dass die Privatassekuranz nur 10 Prozent der Nettogewinne abführen darf; nun saugt sie aber Jahr für Jahr 10 Prozent der Bruttoeinnahmen aus den BVG-Einrichtungen ab.

Unabhängige Aufsicht

Viertens ist die Pensionskassenaufsicht neu zu regeln. Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist als politisch abhängige und befangene Bundesstelle ungeeignet. Die Kantone sind überfordert. Und in der BVG-Kommission haben sich Selbstbediener eingenistet. Es braucht eine klare Trennung zwischen gesetzgeberischer Tätigkeit und Aufsicht. Denkbar ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde wie die Comcom oder der Preisüberwacher.

Und letztlich muss nach meiner Ansicht bis zum Jahr 2015 auch eine Überprüfung und allfällige Anpassung des Umwandlungssatzes aufgrund der dannzumal vorliegenden neuen, zuverlässigen Daten über die Alterung der Bevölkerung stattfinden. Wenn einmal die Sickerlöcher im Anlagebereich unter Kontrolle sind, lässt sich auch eine Senkung des Umwandlungssatzes glaubwürdiger vertreten.

Ohne solche Reformen frisst sich der Vertrauensverlust weiter in die Fundamente der zweiten Säule: Auf der einen Seite nutzen die Finanzmarktliberalisierer dieses Misstrauen zur Propagierung einer freien Wahl der Pensionskassen durch alle Versicherten (was dem Profiteure-Netzwerk noch mehr Selbstbedienung erlauben würde). Und auf der andern Seite träumen ebenso misstrauische Linke von der Überführung der zweiten Säule in eine Volkspension (ohne eine Ahnung zu haben, wie man mit den 800 Milliarden Franken Pensionskassenvermögen umgehen soll).

Die zweite Säule ist so bedeutend wie die AHV. Sie ist unter der Diktatur der Inkompetenz der zuständigen Stellen in den vergangenen Jahren in Verruf geraten. Aber sie ist zu wichtig, als dass man sie dem Profiteure-Netzwerk überlassen darf. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.03.2010, 15:52 Uhr

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2 Kommentare

Rudolf Steiner

02.03.2010, 12:13 Uhr
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Ein System mit freier Wahl der Pensionskasse, unter klar regulierter Aufsicht des Staates, wäre dem heutigen System auf jeden Fall vorzuziehen. Antworten


Fred Büchi

02.03.2010, 13:57 Uhr
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Nach der Lektüre auch dieses Kommentars von Rudolf Strahm frage ich mich zweierlei: Weshalb wird dieser Fachmann nicht zur Lösung des Problems beigezogen und kommt da ausserhalb der parlamentarischen Kontrolle überhaupt jemand klar, worum es eigentlich geht? Antworten