Meinung

Politisch erklärbarer Slalomkurs

Von Richard Diethelm. Aktualisiert am 22.07.2010 5 Kommentare

Richard Diethelm.

Zwei Vorwürfen sieht sich die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten ausgesetzt, weil sie Bernard Rappaz unter Hausarrest gestellt hat: Sie liess sich vom unbeugsamen Hanfbauern erpressen. Und sie hielt nicht Wort, hatte sie doch im Mai erklärt: «Wenn er unbedingt durch den Hungerstreik sterben will, respektiere ich seinen Willen.»

Die Vorwürfe sind nachvollziehbar. Aber sie treffen auf den komplexen Sachverhalt nicht zu. Rappaz hatte wiederholt gefordert, er wolle seine Freiheitsstrafe – wenn überhaupt – nicht im Gefängnis absitzen, sondern als Halbgefangener seinen Hof bewirtschaften. Das hat er nicht erreicht: Er wird nun wie ein Gefangener in seinem Haus eingesperrt, bis das Bundesgericht entschieden hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen erneuten Haftunterbruch gegeben sind.

Das höchste Gericht hatte zudem letzte Woche eine neue Ausgangslage geschaffen. Es verpflichtete die Sicherheitsdirektorin, bis zu seinem Entscheid alles zu tun, um das Leben von Rappaz zu erhalten. Dadurch zwang das Bundesgericht Waeber im Spannungsfeld zwischen zwei Rechtsgütern noch stärker die Rolle auf, wonach der Staat Häftlinge in seinem Gewahrsam vor dem Tod bewahren muss.

Am 21. Mai hatte Waeber einen vom hungernden Rappaz erzwungenen Haftunterbruch abrupt beendet. Die frühere Apothekerin neigte damals stärker zur ethischen Pflicht von Ärzten, den in vollem Bewusstsein ausgedrückten Willen von Patienten zu respektieren. Vor und während des Hungerstreiks hatte «Patient» Rappaz mehrfach betont, man dürfe ihn nicht zwangsernähren.

Das Dilemma zwischen der juristisch möglichen und der medizinisch-ethisch verwerflichen Zwangsernährung löste sich nicht restlos auf, als der zusehends geschwächte Hanfbauer ins Uni-Spital Genf und später ins Berner Inselspital verlegt wurde. Denn die Richtlinien der Mediziner-Akademie und der Zwangsernährungsartikel im Berner Strafvollzugsgesetz lassen einen gewissen Ermessensspielraum.

So packte Waeber den Haltegriff, den ihr das Bundesgericht bot. Mit dem Hausarrest für den Querulanten Rappaz ist der vertrackte Fall für die SP-Staatsrätin aber längst nicht ausgestanden.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 21.07.2010, 22:43 Uhr

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5 Kommentare

maja naef

22.07.2010, 09:19 Uhr
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Ich sehe das Problem nicht. Es wird doch jetzt schon darüber dabattiert ob nicht vermehrt elektronische Fussfesseln in Einsatz kommen sollen. Der Hausarrest von Rappaz wird sicher einige Kosten sparen. Antworten


Christoph Gruber

25.07.2010, 11:12 Uhr
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@maia naef: Das Problem besteht darin, dass ein rechtskräftig Verurteilter durch erfolgreiche Erpressung der zuständigen Staatsrätin sein Haftreghime jetzt selber bestimmt. Antworten



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