Meinung

Zürcher Schläger sind von ihren Anwälten schlecht beraten

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 13.03.2010 3 Kommentare

Schweigen ist zwar das gute Recht der Angeklagten. Aber sie sind mit dieser Strategie schlecht beraten.

Stefan Hohler.

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Schlägerprozess in München

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Vier Tage dauerte bisher der Prozess gegen die «Schläger von München». Vier Tage lang hüllten diese sich in bleiernes Schweigen. Das müssen die deutschen Anwälte ihren Zürcher Mandanten wohl verordnet haben. Diese Prozesstaktik löst rundum Kopfschütteln aus. Man fragt sich, was die Anwälte damit bezwecken. Schweigen ist zwar das gute Recht der Angeklagten. Aber sie sind mit dieser Strategie schlecht beraten. Denn die Aussage verweigern, muss nicht heissen, kein einziges Wort zu sagen.

Vor Gericht muss der Staat dem Täter die Schuld nachweisen. Es gibt also gute Gründe, zum Tatverlauf zu schweigen und kein Geständnis abzulegen – gerade bei so gravierenden Fällen wie diesem, bei dem es um versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung geht. Äussern sich nämlich die Angeklagten zu ihren Taten im Detail, begeben sie sich in Gefahr, gegeneinander ausgespielt zu werden oder sich – zur eigenen Entlastung – gegenseitig zu belasten.

Die Angeklagten haben die Schweigetaktik bisher aber so weit getrieben, dass ihnen kein einziges Wort der Entschuldigung über die Lippen kommt. Das ist absolut unverständlich.

Man muss sich die Situation einmal konkret vorstellen: Die drei Jugendlichen sassen im Gerichtssaal tagelang wortlos dem Versicherungskaufmann gegenüber, den sie fast zu Tode geprügelt hatten. Sie äusserten keine Anteilnahme, keine Reue, kein Wort der Entschuldigung. Auch die anderen Opfer, drei arbeitslose Mazedonier und ein bulgarischer Student, mussten vor den schweigenden Angeklagten den Tatablauf und ihre Leidensgeschichten erzählen. Die Eltern der Angeklagten geben sich ebenfalls verstockt. Nur ein Opfer erhielt einen Entschuldigungsbrief, sagte die Gerichtssprecherin.

In einem Fall, in dem die Fakten insofern klar sind, als dass die Burschen die fünf Opfer massiv zusammengeschlagen haben – in welcher Zusammensetzung auch immer – erwartet jeder Richter zumindest ein Wort der Reue und der Einsicht.

Dies hat der Gerichtsvorsitzende Reinhold Baier am Mittwoch den drei Angeklagten sogar mitgeteilt. Er wies die Angeklagten darauf hin, dass sie selbstverständlich das Recht hätten zu schweigen. Baier betonte aber auch, dass sie ohne ein Geständnis, ohne eine Entschuldigung oder ohne einen Versuch der Schadenswiedergutmachungen bei einer Verurteilung nicht auf eine Strafmilderung hoffen können. Gemäss deutschen Gerichtsbeobachtern können Angeklagte, die ein von «echter Reue und Einsicht» geprägtes Geständnis ablegen und sich bei den Opfern entschuldigen mit einer Strafreduktion von bis zu einem Drittel rechnen. Dass sich Angeklagte weder zur Person noch zur Tat äussern, sei schon «sehr ungewöhnlich», sagte die Sprecherin, «vor allem in Jugendstrafprozessen».

Noch ist der Prozess nicht zu Ende. Die drei Jugendlichen haben immer noch Gelegenheit, sich bei den Opfern nachträglich zu entschuldigen. Besser spät als nie.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.03.2010, 04:00 Uhr

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3 Kommentare

Henning Flessner

15.03.2010, 08:47 Uhr
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Man kann sich nicht entschuldigen, höchstens um Entschuldigung bitten. Entschuldigen kann nur das Opfer. Antworten


Rolf Bryner

16.03.2010, 10:08 Uhr
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Es gibt keine Entschuldigung für diese abscheulichen, hinterhältigen und feigen Taten. Die Höchststrafe ist angemessen und sollte auch als Abschreckung dienen. Die CH-Strafen für Jugendliche sollten massiv erhöht werden. Antworten



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