Personalverbände gegen Pensionskassen-Kompromiss

Von Patrick Marcolli. Aktualisiert am 31.03.2009
Der Arbeitgeber müsse die Deckungslücke von rund 1,1 Milliarden Franken bei der staatlichen Pensionskasse allein finanzieren. Diese Meinung vertreten die Personalverbände.
Nun schaltet sich die Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt) in die Pensionskassen-Diskussion ein. Und dies mit Vehemenz. Die Sanierung der Pensionskasse und somit die Finanzierung der Unterdeckung – sie liegt bei 85 Prozent – sei Aufgabe des Kantons als Arbeitgeber.

Mit dieser Ansicht traten die Staatspersonal-Vertreter Beat Wenger (Präsident AGSt), Marianne Meyer (VPOD), Daniel Wittlin (Arbeitnehmer-Kandidat für den PK-Verwaltungsrat) und Georg Schürmann, Sekretär beim Angestelltenverband, gestern vor die Presse. Sie begründeten ihre Meinung damit, dass die per 1. Januar 2008 sanierte und ausfinanzierte Pensionskasse nicht mit einer Schwankungsreserve ausgestattet worden sei.

«Magersüchtig aus Staatsgarantie entlassen»

Marianne Meyer sagte, die Kasse sei «magersüchtig aus der Staatsgarantie entlassen» und gleichzeitig auf eine hohen Sollrendite von 4,6 Prozent getrimmt worden. Diese Risikofähigkeit sei ohne Wertschwankungsreserve aber nicht gegeben. Die Wertschwankungsreserve stehe einer Kasse bei Unterdeckung zu. Vor einer paritätischen Sanierung müsse nun der Staat als Arbeitgeber diese Reserve in die Kasse fliessen lassen.

Nach Schätzungen der AGSt bräuchte die Kasse derzeit eine Wertschwankungsreserve, die höher ist als die Deckungslücke. Also, so der Schluss der Personalverbände, liegt die Finanzierung der Deckungslücke «voll und ganz» aufseiten des Arbeitgebers. Vorher lasse man nicht mit sich über eine paritätische Finanzierung des allfälligen Restbetrags reden. Zur Durchsetzung seiner Interessen «schliesst die AGSt ein Rechtsverfahren nicht aus».

Politisch delikat

Die Forderung der Staatspersonalverbände kommt zu einem politisch delikaten Zeitpunkt. Bis Ende April wird der Verwaltungsrat der Pensionskasse sein Sanierungskonzept vorlegen. Eine Sanierung ist laut Pensionskassengesetz zwingend, wenn der Deckungsgrad unter 95 Prozent fällt. Sanierungsmassnahmen müssen zudem paritätisch erfolgen. Das Finanzdepartement hat inzwischen angekündigt, zu diesem Zweck 630 Millionen Franken zurückzustellen. Dies entspricht ungefähr der Hälfte der aktuellen Deckungslücke von etwas über einer Milliarde Franken.

Die Personalvertreter argumentierten gestern aber nicht nur auf juristischer Basis. Politisch zeigten sie sich gegenüber dem Pensionskassen-Kompromiss von Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) skeptischer denn je. Beat Wenger sagte, die Personalverbände seien damals bei den Verhandlungen nicht berücksichtigt worden, man hätte von der rot-grünen Mehrheit mehr erwartet. «Aus unserer Sicht war es damals kein Kompromiss.» Die allgemeine Marschrichtung bei der Sanierung der Pensionskasse sei damals von den Bürgerlichen vorgegeben worden. Dieselben Bürgerlichen nähmen nun die Pensionskasse wiederum ins Visier.

(Basler Zeitung)

Erstellt: 31.03.2009, 14:15 Uhr

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