Am freien Wochenende spielt sie auf dem Computer herum. Kurz das Neuste, ein paar Songs downloaden, einen Film anschauen. Plötzlich landet sie ungewollt auf einer Seite, die sie einlädt, im Gewinnspiel um einen farbigen iPod mitzumachen. Die Homepage sieht aus, als handle es sich um eine offizielle Apple-Werbung, die Gila kennt. Sie wird nach ihrer Handynummer gefragt und weiss die Fragen zu beantworten: Der iPod ist ein amerikanisches Produkt der Firma Apple. Richtig, Gratulation! Aber leider kein Gewinn. Doch ihr Handy klingelt und teilt ihr mit, dass eben zweimal 5 Franken abgebucht wurden. Das Spiel ging noch weiter, diesmal mit Fragen zu H&M. Wieder siehts aus wie eine Originalwerbung des Modehauses, doch Gila klickt sich aus.
Skill2thrill.com operiert illegal
Skill2thrill.com heisst die Homepage, die dieses Gewinnspiel veranstaltet, wobei vor allem die Betreiber selber gewinnen. «Abo 3 Fr pro frage» steht klein und falsch unten dran, und noch kleiner heissts: Wer ein Abo bestelle, bekomme 2 SMS pro Woche und zahle dafür je 3 Franken – wofür, bleibt schleierhaft. Von den zweimal 5 Franken ist nirgends die Rede. Offensichtlich ist Gila Betrügern aufgesessen, die auch über andere Internetadressen wie Celldorado.com und Megaclub.com international bei Jugendlichen abkassieren.
Vor wenigen Tagen – aber das wusste die 12-Jährige nicht – hatte die Onlineredaktion Kgeld.ch vor eben diesem illegalen Dienst gewarnt – ebenso vor einer ganzen Reihe ähnlicher Fallen.
Kleine Internetverluste werden nicht berücksichtigt
Auch dem Juristen der interkantonalen Lotteriekommission ist Skill2thrill bestens bekannt. Selber gegen die Betreiber vorgehen könne die Kommission nicht, doch eine Strafanzeige sei möglich. Er räumt jedoch ein, dass damit wenig gewonnen sei. Das Schweizer Recht biete wenig Handhabe, um gegen solche international operierende Anbieter vorzugehen. Und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden hätten oft grössere Fälle zu bearbeiten und könnten sich leider kaum mit so kleinen Internetverlusten herumschlagen. Keine Chance also, dass Gila Recht widerfährt.
Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) befasst sich mit derlei Internetbetrügereien. Im vorliegenden Fall «dürfte die Verknüpfung von Spiel und Abo-Dienst nicht lupenrein sein», hält der zuständige Seco-Jurist auf Anfrage fest. Doch auch er glaubt: «Eine behördliche Intervention von der Schweiz aus hat wenig Aussicht auf Erfolg.» Man werde aber die holländische Partnerbehörde auf die intransparente Website aufmerksam machen, da die Betreiber aus Holland sind.
In einem Merkblatt warnt das Seco vor derartigen Homepages (Link «Unlauterer Wettbewerb» auf www.seco.admin.ch). Beim Lesen wird klar, dass Gila noch Glück hatte. Hätte sie weitergeklickt, hätte das unter Umständen ein teures Abo bedeutet. In einem solchen Fall, rät das Seco, solle man die Rechnung auch bei der Androhung rechtlicher Schritte nicht bezahlen und das Abo sofort schriftlich kündigen mit dem Hinweis: «Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Deshalb fechte ich den über Ihre Website abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums bzw. wegen Willensmangels an. Der Vertrag ist somit nichtig.»
Swisscom kulant gegenüber Gila
Gila übrigens mag trotz ihres Riesenschocks heute wieder lachen. Denn die Swisscom hat sich kulant gezeigt und die 10 Franken auf ihrem Handy wieder gutgeschrieben, da sie offensichtlich von Betrügern abgezockt wurde. Ihre Nummer wird sie nun kaum mehr im Netz preisgeben.
(Tages-Anzeiger)
Die Personen hinter Skill2Thrill verstecken sich hinter über 200 Websites, die allesamt in den Niederlanden gewartet werden und mit gefälschten Daten registriert wurden. Bei den Websites in verschiedenen Sprachen geht es meist um Wettbewerbe, wo man angeblich Gutscheine oder iPhones gewinnen kann, oder es werden Chat-Angebote gemacht. Die Kostenpflichtigkeit ist jeweils gut versteckt. Skill2Thrill schaltet seit Monaten massiv Werbung auf beliebten Websites wie etwa Facebook oder bei Tauschbörsen wie Isohunt.com. (chb)