Die Antirassismus-Organisation «SOS Racisme» hatte L'Oréal vorgeworfen, dass Garnier in seinen Supermarktfilialen keine Frauen afrikanischer, arabischer und asiatischer Herkunft für die Promotion von Shampoos anstellen wollte. Das Kassationsgericht verurteilte auch die Personalvermittlungsfirma Adecco, die mit der Rekrutierung der Verkäuferinnen und Hostessen für Garnier beauftragt worden war.
«Bleu, blanc, rouge» - also Weisse
Gemäss der Anklage mussten die Jobkandidatinnen mehreren Anforderungen genügen. Sie sollten 18 bis 22 Jahre jung sein, eine Kleidergrösse von 38 bis 42 haben und dem Kriterium «BBR» entsprechen. «BBR» steht für «bleu, blanc, rouge». Blau, Weiss und Rot sind die Farben der französischen Nationalflagge. Laut «SOS Racisme» ist «BBR» auch ein Code für Weisse respektive hellhäutige Menschen. Damit seien Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, diskriminiert worden.
Eine Verantwortliche der Personalrekrutierung erklärte gegenüber dem Gericht, dass Garnier bewusst Frauen gesucht habe, «die sich korrekt in französischer Sprache verständigen können». Ausserdem seien nur gerade 4,65 Prozent der Bewerberinnen Schwarze, Araberinnen oder Asiatinnen gewesen. Am Schluss seien nur Hellhäutige in Frage gekommen.
Geldstrafen von je 90'000 Franken
Das Kassationsgericht Frankreichs entschied schliesslich zugunsten der Kläger. Der L'Oréal-Konzern und Adecco müssen Bussen von je 30'000 Euro (rund 45'000 Franken) bezahlen. Ausserdem haben beide verurteilten Firmen der Organisation «SOS Racisme» eine Entschädigung von je 30'000 Euro auszurichten.
Dass die Hautfarbe vermutlich doch eine Rolle spielt, zeigt die Werbung von L'Oréal. Die Models sind vorwiegend weisshäutig. Mulattinnen kommen zum Einsatz, wenn sie hellhäutig sind.
(vin)