Enttäuscht: Eric Buchs, Vater eines der verunglückten Rekruten, verlässt das Gerichtsgebäude in Chur.
Der Entscheid, am 12. Juli 2007 mit zwölf Rekruten auf direktem Weg zum Jungfrau-Gipfel hochzusteigen, sei zwar «objektiv falsch» gewesen. Aber bei der Lagebeurteilung hätten die beiden Führer keine Sorgfaltspflicht verletzt. Das Gericht musste sie deshalb freisprechen. Es war ein klares Urteil und kein Freispruch nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagten». Denn die Beweise, die nach Meinung der Anklage für die Schuld sprachen, hatten sich als nicht stichhaltig erwiesen. Warum?
Keine Regeln missachtet
Fehlende Alarmzeichen
Heimtückische Schwachschicht
Bei der Unfallursache schloss sich das Gericht zwar dem gerichtlichen Gutachter an. In den Schlussfolgerungen folgte es aber den Experten der Verteidigung. Danach steht fest, dass sich im Absturzgebiet aufgrund der Abkühlung «eine fünf Millimeter dicke Schwachschicht» gebildet hatte. Allerdings gab es für diese Gleitschicht keine Indizien. Mit anderen Worten: Die Bergführer konnten sie nicht erkennen, und in den einschlägigen Ausbildungen war davon auch nie die Rede. Kein Wunder: Die Existenz dieses «Phänomens» konnte erst nachträglich, im Rahmen einer schneephysikalischen Untersuchung, nachgewiesen werden. Egli sagte denn auch, der Wachtmann und die fünf Rekruten, die zu Tode stürzten, seien «Opfer einer heimtückischen Schwachschicht» geworden.
Damit blieb von den belastenden Indizien der Anklage nichts mehr übrig. Die Angeklagten hatten also die Vorsicht beachtet, zu der sie nach den Umständen und ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet waren. Anstelle einer vom Auditor geforderten Verurteilung zu je neun Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse von je 1500 Franken wurde den Angeklagten eine Prozessentschädigung von 75'000 und 90'000 Franken zugesprochen – eine logische Folge der Freisprüche.
Appellation möglich
Die Verteidiger waren «erleichtert» über die Freisprüche. Das Beweisverfahren habe aber klar ergeben, dass nur ein Freisspruch möglich gewesen sei, sagte Till Gontersweiler. Sein Kollege, Franz Müller, sagte, bei aller Erleichterung empfinde sein Mandant eine moralische Verantwortung. Die Freigesprochenen selber zogen sich schnell zurück und waren für die Medien nicht zu sprechen. Sie müssten «das Ganze zuerst verarbeiten», meinte Gontersweiler.
«Enttäuscht» über das Urteil äusserte sich Auditor Maurus Eckert. «Ich habe aus Überzeugung angeklagt.» Er werde sich einen Weiterzug an die nächste Instanz «ernsthaft überlegen», denn die Argumente des Gerichts, die den Argumenten der Experten der Verteidigung entsprachen, hätten ihn nicht überzeugt.
(Tages-Anzeiger)
Der Präsident des Schweizer Bergführerverbands, Urs Wellauer, begrüsst das Urteil des Militärgerichts. Er habe sehr auf einen solchen Entscheid gehofft und ihn auch erwartet. «Wenn es keinen Freispruch gegeben hätte, hätte mir dies das Vertrauen in das Gericht genommen», sagte Wellauer nach der Urteilsverkündung. Ein Restrisiko bestehe eben immer in den Bergen.
Wellauer kann das Leid der Eltern der sechs verunglückten Soldaten nachvollziehen. «Aber ich weiss nicht, ob es an ihrer Situation etwas geändert hätte, wenn es zu einer Verurteilung der Bergführer gekommen wäre.»
Die Armee wollte das Urteil gestern nicht kommentieren. Sie hat aber nach dem Unfall ihre Ausbildung überprüft und sämtliche Kurse des Kompetenzzentrums Gebirgsdienst angepasst. Mit einem fixen Ausbildungsmodul zum Thema Unfall wolle man die Teilnehmer auf Sicherheitsaspekte sensibilisieren, erklärte Armeesprecher Christian Burri. (is./thi)