57 Prozent sagten Ja zum Minarett-Verbot

Aktualisiert am 29.11.2009
Es ist eine Sensation. Entgegen den Prognosen wurde die Initiative mit klarer Mehrheit angenommen. Das Ständemehr erreichte sie ebenfalls locker.
In der Schweiz wird der Bau von Minaretten verboten. Das Stimmvolk hat der Anti-Minarett-Initiative aus Kreisen der SVP und der EDU wider Erwarten zugestimmt, und zwar deutlich: 57 Prozent der Stimmenden sagten Ja. Bei der letzten Umfrage von Mitte November hatten sich lediglich 37 Prozent der Befragten für die Initiative ausgesprochen. Mit ihrer umstrittenen Kampagne gelang es den Befürwortern offenbar, in der letzten Phase des Abstimmungskampfes viele Unentschlossene für sich zu gewinnen.

Wie bei vielen Abstimmungen ist bei der Minarett-Abstimmung ein Röstigraben zu beobachten, wenngleich kein ausgeprägter: In der Deutschweiz sagte nur ein einziger Kanton Nein. Es handelt sich um den Kanton Basel-Stadt. In der Westschweiz sagten dagegen drei Kantone Nein: Genf, Waadt und Neuenburg.

Zustimmung vielerorts über 60 Prozent

Am deutlichsten fiel die Zustimmung in Appenzell Innerrhoden mit 71 Prozent aus. Über 65 Prozent Ja-Stimmen gab es auch in den Kantonen Glarus, St. Gallen, Thurgau, Schwyz und Tessin.

Zwischen 60 und 65 Prozent lag die Zustimmung in den Kantonen Aargau, Bern, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, Nidwalden, Obwalden, Luzern, Uri und Solothurn. Unter 60 Prozent stimmten der Initiative in den Kantonen Zürich, Basel-Land, Graubünden, Freiburg, Wallis und Jura zu.

Nur SVP und EDU dafür

Das Ja erstaunt umso mehr, als sich nicht einmal die SVP geschlossen für das Minarett-Verbot einsetzte. Mit Ausnahme der SVP und der EDU hatten sich zudem alle Parteien gegen die Initiative ausgesprochen. Die Initiative wurde aber nicht nur von SVP- und EDU- Wählern befürwortet: Der Ja-Anteil gehe über deren Potenzial hinaus, sagte der Politologe Claude Longchamp vom Forschungszentrum GFS Bern.

Das Ja ist laut Longchamp wahrscheinlich deshalb zustande gekommen, weil die Initiative eine breite Debatte über das Verhältnis zum Islam auslöste. So habe es viele verschiedene Gründe für ein Ja gegeben.

Schwere Niederlage für Bundesrat

Der Bundesrat hatte sich im Sommer 2008 noch am Tag, an dem Initiative eingereicht wurde, umgehend gegen das Begehren ausgesprochen, was auch als Signal über die Landesgrenzen hinaus gedeutet wurde. Die Landesregierung fürchtete um den Religionsfrieden im Land, wenn der Bau von Minaretten in der Schweiz verboten würde. Zudem stehe die Initiative im Widerspruch zu verschiedenen in der Verfassung verankerten Grundrechten und verstosse gegen die Menschenrechte. Zum Schutz der staatlichen Ordnung hingegen trage sie nichts bei.

Die Befürworter der Initiative kamen fast ausschliesslich aus der SVP und der EDU, aus deren Reihen auch das «Egerkinger Komitee» stammt, das die Initiative im Frühling 2007 aufgrund von verschiedenen Baugesuchen lanciert hat. Sie bekämpften Minarette als Symbol des angeblichen Machtanspruchs des Islam. Mit dem Verbot wollten sie auch ein Zeichen setzen, dass es keine islamischen Parallelgesellschaften ausserhalb des Rechtsstaats geben dürfe. Und nicht zuletzt warnten sie davor, dass mit dem Bau von Minaretten zwangsläufig auch Muezzine - also Gebetsrufer - auftreten würden.

Im Alleingang zum Triumph

Die SVP, die den Abstimmungskampf der Befürworter massgeblich getragen hat, feiert damit fast im Alleingang einen Triumph gegen eine sehr breite Gegnerschaft. Hinter dem Bundesrat standen nämlich nicht nur die grosse Mehrheit des Parlaments, sondern auch kirchliche Organisationen und die Wirtschaft. Wirtschafts- und Tourismusverbände warnten vor einem Imageschaden: Die Marke «Schweiz» müsse weiterhin für Werte wie Weltoffenheit, Pluralismus und Religionsfreiheit stehen und dürfe auf keinen Fall mit Hass, Fremdenfeindlichkeit und Engstirnigkeit in Verbindung gebracht werden. Auch Boykotte mit Folgen für die Arbeitsplätze wurden befürchtet.

KantonStimmen JaStimmen NeinJa %Nein %
Aargau128.96472.58364.036.0
Appenzell Ausserrhoden13.7497.83463.736.3
Appenzell Innerrhoden3.8741.54871.428.6
Basel-Land56.78938.09559.940.1
Basel-Stadt31.45433.58148.451.6
Bern220.547142.88660.739.3
Fribourg50.97040.22655.944.1
Genf53.27178.81640.359.7
Glarus8.2593.75068.831.2
Graubünden35.79125.31258.641.4
Jura12.52811.96051.248.8
Luzern82.60352.34461.238.8
Neuenburg28.31029.26249.250.8
Nidwalden10.3996.17062.837.2
Obwalden9.1315.49662.437.6
Schaffhausen21.06512.10663.536.5
Schwyz32.75216.65566.333.7
St. Gallen107.76555.84165.934.1
Solothurn60.84434.29364.036.0
Tessin69.28332.46968.131.9
Thurgau56.15626.82967.732.3
Uri8.4644.80563.836.2
Waadt97.653110.50446.953.1
Wallis69.14549.99758.042.0
Zug24.63218.82356.743.3
Zürich239.656222.92351.848.2
Schweiz1534.0541135.10857.542.5

(se/ap)

Erstellt: 29.11.2009, 12:33 Uhr

Wieder Ausnahmeartikel

Acht Jahre nach Streichung des letzten konfessionellen Ausnahmeartikels aus der Bundesverfassung kommt mit Annahme des Minarettverbots wieder ein neuer Artikel ins Grundgesetz, der die Glaubensfreiheit einschränkt.

Im 19. Jahrhundert hatte der junge Bundesstaat eine Reihe von Artikeln in seine Verfassung aufgenommen, die sich gegen den Einfluss der römisch-katholischen Kirche, aber auch gegen das Judentum richteten: Das Jesuitenverbot, das Klosterverbot, der Bistumsartikel und das Wahl-Verbot für Geistliche in den Nationalrat richtete sich primär gegen die Katholiken, das 1893 angenommene Schächtverbot gegen die Juden.

In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg galten die religiösen Ausnahmeartikel zunehmend als veraltet. 1973 wurde per Volksabstimmung das Jesuiten- und das Klosterverbot aufgehoben. Das Schächtverbot wurde 1978 aus der Verfassung genommen, aber im Tierschutzgesetz verankert. Die Revision der Bundesverfassung 1999 hob das Wahlverbot für Geistliche auf. Der Bistumsartikel wurde schliesslich 2001 in einer Volksabstimmung aufgehoben. Damit waren - vorerst - alle konfessionellen Ausnahmeartikel in der Verfassung gefallen.

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