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«Céline war eine draufgängerische junge Frau»

Von Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 06.02.2012

Über zwei Stunden dauert das Plädoyer des Staatsanwaltes: Er erklärt, warum der Angeklagte über den Verbleib der Waffe schweigt und bezeichnet den Mord an Céline Franck als «bewusst und gewollt».

1/3 Andrang vor dem Gerichtsgebäude in Uster: Der mutmassliche Mord an Céline Franck stösst auf grosses Interesse. Die damals 16-Jährige wurde 2009 von ihrem Freund erschossen. Dieser steht nun vor Gericht.
Markus Heinzer, Newspictures

   

Ermordet aus «nichtigen Beweggründen»: Die 16-jährige Céline Franck. (Bild: zvg)

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Für die Klassenkameraden von Céline Franck ist der Fall klar: «Er ist psychisch gestört», sagt eine der jungen Frauen. Die Erklärung des Angeklagten, es habe sich um einen Unfall gehandelt, nehmen die jungen Leute ihm nicht ab: «Da gibt es zu viele Widersprüche und merkwürdige Zufälle.»

Ähnlich sieht das auch der Staatsanwalt: Der mutmassliche Mörder der 16-jährigen Gymnasiastin soll für 20 Jahre hinter Gitter, wenn das Gericht seinem Antrag folgt. Auch die Gerichts- und Untersuchungskosten in Höhe von fast 86'000 Franken soll der 24-Jährige übernehmen: «Der Schuss in den Kopf war bewusst und gewollt.» Ein Urteil wird frühestens am Donnerstag erwartet.

«Céline war ein bisschen eingeschnappt»

«Ich habe sie nicht töten wollen», beteuert hingegen der mutmassliche Mörder von Céline Franck heute vor dem Bezirksgericht Uster. Sie hätten an diesem Abend im März 2009 in seinem parkierten Auto gegessen und über den bevorstehenden Tag gesprochen, den sie im Autosalon in Genf verbringen wollten. Eine Freundin habe ihn zweimal angerufen, sie hätten kurz zusammen gesprochen. «Céline war ein bisschen eingeschnappt», aber Streit habe es deswegen keinen gegeben.

Danach habe er aus Langeweile seine kleinkalibrige Pistole unter dem Fahrersitz hervorgeholt. Die Waffe hatte der damals 20-Jährige einige Wochen zuvor in der Nähe der Zürcher Langstrasse illegal erworben. Warum er sich eine Waffe gekauft hatte, ist unklar. Er habe mit der Pistole herumgespielt, wohl auch, um seiner Freundin zu imponieren. «Ich entnahm der Waffe das Magazin, legte die Waffe auf meine Beine, nahm die Munition aus dem Magazin und steckte das Magazin wieder in die Pistole.»

«Dummes Macho-Getue»

Obwohl im Auto kein Licht brannte, sei er sich sicher gewesen, dass keine Patronen mehr im Magazin waren. «Meinst du, ich hätte den Mut, jemanden umzubringen?», habe er Céline gefragt. Sie soll geantwortet haben: «Ja, ich glaube schon.» Dann habe er ihr die Waffe an den Hals gehalten und abgedrückt. Das erste Mal «klickte» es, beim zweiten Mal löste sich der tödliche Schuss.

Als der Angeklagte die Szene schildert, zittert seine Stimme. Er wisse jetzt, dass man mit einer Schusswaffe, ob geladen oder nicht, nie auf Menschen zielt, sein Verhalten nennt er selber heute «dummes Macho-Getue».

Aussagen zur Waffe verweigert

Er habe die Waffe zuvor einmal im Wald ausprobiert. Daher wusste er, dass sie funktionsfähig war. An diesem Abend habe aber «der Lauf geklemmt». Die Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden.

Nach der Tat ruft er seinen Bruder an, trifft ihn und gemeinsam fahren sie mit der schwer verletzten Céline ins Spital. Gemäss der Zeugenaussage des Arztes erzählt der junge Mann, sie seien von einem bewaffneten Mann überfallen worden. Am heutigen Gerichtstermin verweigert der Angeklagte jedoch die Aussage.

Auch über den Verbleib der Waffe schweigt Sabit I. eisern. Der einzig plausible Grund für die Aussageverweigerung sei, dass der Angeklagte das ballistische Examen der Tatwaffe befürchte: «Wenn herauskommen würde, dass die Waffe gar nicht defekt war, würden seine Handgriffe an der Pistole keinen Sinn ergeben. Dann kann es sich nicht um einen Unfall gehandelt haben.»

«Ich wurde gezwungen, sie zu erschiessen»

«Céline Franck war eine draufgängerische junge Frau», ihre Freunde und Familie hätten sie als mutig und impulsiv beschrieben. Vermutlich sei sie sauer geworden, weil ihr Freund von einer unbekannten Frau kurz vor Mitternacht mehrere Anrufe erhalten habe. Sabit I. sei bekannt dafür, aufbrausend, rechthaberisch und aggressiv zu reagieren: «Es war nur eine Frage der Zeit, bis er einen Menschen schwer verletzt oder tötete», sagt der Staatsanwalt in seinem zweistündigen Plädoyer.

Erschwerend kommt für die Anklage das Nachtatverhalten hinzu. Der mutmassliche Täter habe alles daran gesetzt, die Tat zu vertuschen und dabei mehrere Versionen des Tathergangs zu Protokoll gegeben: «Als offensichtlich wurde, dass Céline nicht von fremden Tätern aus der Distanz getötet wurde, behauptete der Angeklagte, die Angreifer hätten ihn dazu gezwungen, seine Freundin zu erschiessen. »

Der Strafverteidiger des Angeklagten plädiert hingegen auf fahrlässige Tötung. Der Angeklagte habe seine Freundin nicht umbringen wollen. «Er hat in höchstem Masse fahrlässig gehandelt, weil er nicht gründlich genug kontrollierte, ob er wirklich alle Patronen aus dem Magazin entfernt hat. »

Sex auf dem Rücksitz

Der heute 24-Jährige ist nicht nur des Mordes angeklagt. Eine Woche vor der brutalen Tat setzte der Beschuldigte dem Mädchen ein Butterflymesser an den Hals.

«Das Boxtraining, das du absolvierst, nützt nichts. Frauen können sich im Notfall sowieso nicht verteidigen», habe der Angeklagte seiner 16-jährigen Freundin gesagt. Er habe sie mehrfach dazu aufgefordert, ihn zu schlagen, sagt er weiter aus. Daraufhin gab sie ihm eine Ohrfeige. Als Reaktion zückte er ein Butterflymesser und hielt es ihr an den Hals.

Damit habe er das Mädchen bewusst in Lebensgefahr gebracht, so die Anklage. Der 24-Jährige bestreitet dies. Er habe die Klinge verkehrt an den Hals gehalten. Nach dem Streit hätten sie gelacht und auf dem Rücksitz des Autos Sex gehabt. Die Rötung am Hals, die laut Anklage vom Messer stammt, sei laut dem Angeklagten ein Knutschfleck oder Ähnliches.

Waffenarsenal

Ausserdem ist er wegen Widerhandlung des Waffengesetzes angeklagt. Der Detailhandelsfachmann besass nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein regelrechtes Waffenarsenal: Vier Pistolen, zwei Gewehre, davon eines ein Sturmgewehr, ein Butterflymesser, eine Machete, einen Schlagring, drei Baseballschläger und ein Paar Sandhandschuhe.

Mit diesen Waffen hatte der Beschuldigte mehrere Menschen bedroht oder sogar angegriffen. Der Mann streitet ab, dass alle Waffen ihm gehörten. Von den Schusswaffen sei einzig die Pistole, aus der er den tödlichen Schuss abgab, in seinem Besitz gewesen.

baz.ch/Newsnet berichtet laufend von der Gerichtsverhandlung.

(baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 06.02.2012, 08:42 Uhr

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