Panorama
299'000-Franken-Busse: Die Ausrede des Ferrari-Rasers
Der mehrfach vorbestrafte Raser wurde von der Polizei innerorts mit knapp 100 km/h und ausserorts im Tempo-80-Bereich mit 137 km/h erwischt. Das Kreisgericht Rorschach hatte ihn Ende 2007 zu einer Geldstrafe von 90'000 Franken (30 Tagessätze zu 3000 Franken) verurteilt.
Vor Kreisgericht bezeichnete sich der Millionär als Diplomat der Republik Guinea-Bissau. Er berief sich auf Immunität und forderte einen Freispruch. Das Gericht anerkannte seinen Diplomatenstatus aber nicht, da er keine Akkreditierung des Bundes vorweisen konnte.
Von 90'000 auf 299'000 erhöht
Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft zogen den Fall ans Kantonsgericht weiter. Staatsanwalt Thomas Hansjakob forderte eine Verschärfung der Strafe auf 50 Tagessätze zu 3000 Franken. Das Kantonsgericht ging mit seinem Urteil noch über diesen Antrag hinaus, indem es die Geldstrafe auf 130 Tagessätze erhöhte. Es sprach den Multimillionär nun der groben Verkehrsregelverletzung und weiterer Verstösse schuldig.
Den Tagessatz legte es, gestützt auf eine Einkommensschätzung, auf 2300 Franken fest. Es ging dabei vom Vermögen des Verurteilten von 23,3 Millionen Franken aus. Die Geldstrafe von knapp 300'000 Franken wurde zur Hälfte unbedingt und zur Hälfte bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren. 149'500 Franken muss er also sicher bezahlen.
«Verkehrsrowdy»
Das Gericht bezeichnete den Ferrari-Fahrer als «Verkehrsrowdy». Er habe sich aus reiner Lust an der Geschwindigkeit über elementare Strassenverkehrsvorschriften hinweggesetzt und damit andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht, heisst es in der Urteilsbegründung.
Laut Anklage besitzt der Mann – laut «Blick» ein 53-jähriger St. Galler – eine Villa im Wert von 4,3 Millionen Franken, ein Einfamilienhaus, ein Appartement an exklusiver Lage sowie fünf Luxusautos, darunter den Ferrari, mit dem er sich strafbar machte. Das Gericht schätzte sein Netto-Jahreseinkommen auf 850'000 Franken.
Weiterzug?
Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Frist, um das Urteil anzufechten, läuft noch bis Ende Januar, wie die zuständige Gerichtsschreiberin am Mittwoch auf Anfrage erklärte.
(cpm/sda)
Erstellt: 07.01.2010, 10:14 Uhr

















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