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Carl Hirschmann kämpft gegen Schuldspruch

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 20.09.2011 21 Kommentare

Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den Millionenerben wegen Sexual- und Gewaltdelikten zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 33 Monaten. Jetzt hat der 31-Jährige Berufung angemeldet.

1/16 Carl Hirschmann verlässt das Bezirksgericht Zürich nach der Urteilsverkündung. (9. September 2011)
Bild: Keystone

   

(Video: Simon Eppenberger)

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Carl Hirschmann und seine Rechtsvertretung haben entschieden, den Fall an das Zürcher Obergericht weiterzuziehen. Sie hätten fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts eingelegt, meldet Hirschmanns Medienstelle, die vom PR-Unternehmen Richterich & Partner AG in Zollikon (ZH) betreut wird. Hirschmann bitte um Verständnis, dass er vorerst nicht weiter Stellung zum Verfahren nehme. Schon während der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung deutete die Verteidigung an, dass Hirschmann bei einem Schuldspruch den Fall weiterziehen werde. Wie die Medienstelle von Hirschmann auf Anfrage bekannt gab, geht der einstige Club-Betreiber mit einer neuen Rechtsvertretung in die Berufung. Seine bisherige Anwältin war von Prozessbeobachtern teilweise heftig kritisiert worden.

Das Zürcher Bezirksgericht hatte den 31-jährigen Millionenerben am vorletzten Freitag zu 33 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon muss er 14 Monate absitzen, die restlichen 19 Monate wurden bedingt ausgesprochen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss Hirschmann 4000 Franken Busse bezahlen. Im Weiteren entschied das Gericht, dass Hirschmann an drei Frauen Prozessentschädigungen von rund 130'000 Franken bezahlen muss. Dazu kommen mehrere zehntausend Franken Schadenersatz und Genugtuung. Schliesslich erhöhte das Zürcher Bezirksgericht die Fluchtkaution um vier auf fünf Millionen Franken. Der Erbe eines dreistelligen Millionenvermögens war wegen sexueller Nötigung, Sex mit Minderjährigen und Körperverletzung angeklagt, alles in mehreren Fällen. Er soll unter anderem zwei junge Frauen zum Oralsex genötigt und in zwei Fällen Frauen verprügelt haben.

Ankläger legte vorsorglich Berufung ein

Er selber stritt während des Prozesses diese Vorwürfe ab. Seine Anwältin versuchte vergeblich, die Vorwürfe der Frauen als Lügen hinzustellen. Geständig war er einzig, was den Sex mit einer 15-jährigen Schülerin betrifft. Diesen bezeichnete er als «Dummheit», weil er das Alter nicht besser kontrolliert habe. Während Hirschmanns Verteidigung für einen Freispruch plädierte, forderte die Anklage eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der Zürcher Staatsanwalt Daniel Kloiber zeigte sich zwar zufrieden mit dem Urteil des Zürcher Bezirksgerichts, dennoch meldete er letzte Woche Berufung an – und zwar in vorsorglicher Absicht. «Sollte Herr Hirschmann den Fall an das Zürcher Obergericht weiterziehen, habe ich dadurch die Möglichkeit, ebenfalls zu reagieren», sagte der Ankläger der Zeitung «Sonntag». Er wolle das Strafmass auf jeden Fall durchsetzen. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 20.09.2011, 09:12 Uhr

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21 Kommentare

Stefan Weise

20.09.2011, 09:56 Uhr
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Meine Prognose, setzt sich Hirschmann mit der Berufung nicht durch so wird er sich ins Ausland absetzen. Denkt ihr wirklich der geht in den Knast? Antworten


Felix Thoma

20.09.2011, 10:58 Uhr
Melden 22 Empfehlung

Ich hoffe nur, dass das Obergericht genau so objektiv ist und im besten Fall die Strafe gar erhöht! Nur so lernt dieser Taugenichts Hirschlimann, dass auch er sich an die Gesetze zu halten hat. Vermutlich sind sich hier alle einig, dass ihm einige Monate hinter Gitter ganz gut tun werden! Vielleicht wäre auch ein Militär-RS mal ganz gut für ihn?! Antworten



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