Panorama

Die Eltern von Lucie sind sehr erleichtert

Von Vincenzo Capodici, Aarau. Aktualisiert am 19.10.2012

Im Mordfall Lucie hat das Aargauer Obergericht die lebenslängliche Verwahrung für Daniel H. angeordnet. Der Verteidiger hat bereits angekündigt, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Ist erleichtert, dass der Mörder ihrer Tochter für immer verwahrt wird: Nicole Trezzini nach dem Urteilsspruch.
Video: Jan Derrer

(baz.ch/Newsnet)

  • Zusammenfassung  

    Daniel H. wird lebenslänglich verwahrt

    Der Mörder des Au-Pair-Mädchens Lucie ist vom Aargauer Obergericht zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Das Obergericht verschärfte somit das Urteil des Bezirksgerichtes Baden.

    Neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, die bereits rechtskräftig ist, hatte das Bezirksgericht den Mörder zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Gegen diese ordentliche Verwahrung reichten Staatsanwaltschaft und Privatkläger Berufung ein. Der 29-jährige Daniel H. hatte das Urteil akzeptiert. Die ordentliche Verwahrung hätte in regelmässigen Abständen überprüft werden müssen.

    Bei der lebenslänglichen Verwahrung fallen die Überprüfungen weg, sofern die Wissenschaft nicht neue Behandlungsmethoden entdeckt. Daniel H. sei zurzeit nicht therapierbar, sagte der Gerichtspräsident in der Urteilseröffnung. Das Urteil des dreiköpfigen Obergerichts fiel nach der eintägigen Verhandlung einstimmig. Die lebenslängliche Verwahrung war infolge der 2004 vom Stimmvolk angenommenen Verwahrungs-Initiative im Strafgesetzbuch verankert worden.

    Therapie verspricht keinen Erfolg

    Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte die 16-jährige Freiburgerin am 4. März 2009 in Zürich mit dem Versprechen geködert, Modelaufnahmen von ihr zu machen. Schliesslich brachte er das Mädchen in seiner Wohnung in Rieden bei Baden um. Er erschlug das Mädchen und schnitt ihm die Kehle durch. An der Leiche wurden auch Urin- und Spermaspuren gefunden. Das Gericht geht davon aus, dass sexuelle Handlungen beim Tötungsdelikt mitgespielt haben.

    Der Gerichtspräsident sagte, dass eine Therapie gemäss den Gutachtern während mindestens 15 Jahren keinen Erfolg verspreche. Der Täter werde deshalb gemäss Artikel 64 1bis des Strafgesetzbuches als «dauerhaft nicht therapierbar eingestuft, weil die Behandlung langfristig keinen Erfolg verspricht». Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf die Aussagen der beiden psychiatrischen Gutachter, die heute befragt wurden. Beide gehen davon aus, dass eine Therapie während mindestens 15 Jahren keinen Erfolg verspricht.

    Verwahrung erstmals vor Bundesgericht

    Das Obergericht definiert mit dem Urteil die Begriffe «dauerhaft» und «langfristig» mit mindestens 15 Jahren. Ob diese Rechtssprechung von Dauer sein wird, entscheidet das Bundesgericht. Es befasst sich damit erstmals mit der lebenslänglichen Verwahrung. Der Verteidiger hat nach Absprache mit dem Verurteilten bereits Berufung angekündigt. Die Begriffe «dauerhaft» und «langfristig» müssten höchstrichterlich geklärt werden.

    Der Verurteilte nahm das Urteil regungslos hin, war jedoch gemäss seinem Verteidiger niedergeschlagen. Er hatte sich in der Verhandlung offen für eine Therapie gezeigt. Dieser Aussage schenkten weder das Gericht noch der Staatsanwalt Glauben. Der Staatsanwalt zeigte sich von der Berufung nicht überrascht. Er gab sich «froh» um das Urteil des Obergerichts.

    Familie Trezzini ist erleichtert

    Auch die Familie des Opfers gab sich nach dem Urteil erleichtert. «Wir haben etwas für die Gesellschaft getan», sagte die Mutter der getöteten Freiburgerin vor dem Gerichtsgebäude. Sie könnten endlich trauern, sagte der Vater.

    Der Mörder ist zudem wegen Störung des Totenfriedens für schuldig gesprochen worden. Er hatte die Leiche des Mädchens in die Dusche geschleppt und sich dort an ihrem Intimbereich zu schaffen gemacht. Weil er mit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe bereits die Höchststrafe kassiert hatte, hat der weitere Schuldspruch keinen Einfluss auf das Strafmass.

    Weiter muss der Mörder den Geschwistern des getöteten Au-pair-Mädchens eine höhere Genugtuung bezahlen. Das Gericht ordnete eine Genugtuung von 25'000 Franken für den Bruder und 40'000 Franken für die Schwester an. Die erste Instanz hatte beiden je 16'000 Franken zugesprochen. (vin/sda)

  • 16.15 Uhr  

    Nicole Trezzini, die Mutter von Lucie, spricht nach dem Urteil des Aargauer Obergerichts von einer «sehr, sehr grossen Erleichterung». Sie hätten dafür gekämpft, dass der Mörder ihrer Tochter nie mehr freikommen könne. Befriedigt zeigt sich auch der Vater von Lucie, Roland Trezzini.

  • 16.00 Uhr  

    «Er ist niedergeschlagen», sagt der Verteidiger von Daniel H. in einer ersten Stellungnahme zum Urteil des Aargauer Obergerichts. Dass das Obergericht im Gegensatz zur Vorinstanz die lebenslängliche Verwahrung angeordnet habe, sei nicht nachvollziehbar. Er werde den Fall an das Bundesgericht weiterziehen, sagt der Anwalt von Daniel H. Der Begriff «dauerhaft nicht therapierbar» müsse höchstrichterlich beurteilt werden. Zufrieden zeigt sich dagegen Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten.

  • 15.35 Uhr  

    Daniel H. wird lebenslänglich verwahrt! Dies hat das Aargauer Obergericht einstimmig entschieden. Damit folgt es dem Antrag des Staatsanwalts. Die Vorinstanz hatte für den verurteilten Mörder eine ordentliche Verwahrung angeordnet.

    Bei der kurzen Urteilseröffnung sagt der Gerichtsvorsitzende, dass Daniel H. dauerhaft nicht therapierbar sei. Dabei erwähnt er die bisher gescheiterten Therapien, die Persönlichkeit des Täters und insbesondere die psychiatrischen Gutachten. Gestützt auf die Gutachten von Volker Dittmann und Thomas Knecht kommt das Gericht zum Schluss, dass bei Daniel H. eine Therapie selbst langfristig - während mindestens 15 Jahren - keinen Erfolg bringe. Zusammen mit den Gutachtern ist das Gericht der Ansicht, dass bei der Ermordung von Lucie sexuelle Motive zumindest eine Rolle gespielt hätten - und dies hat eine schlechtere Prognose für Daniel H. zur Folge. Mit diesen Argumenten begründet das Gericht die lebenslängliche Verwahrung. Dies ist auch im Sinne der Eltern von Lucie.

    Im Weiteren spricht das Aargauer Obergericht Daniel H. der Störung des Totenfriedens für schuldig. Aber dies habe keinen Einfluss auf das Strafmass, weil mit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe bereits die Maximalstrafe gefällt worden sei.

    Schliesslich beschliesst das Obergericht, dass die Genugtuung für die beiden Geschwister von Lucie Trezzini erhöht wird. Die Schwester erhält 40'000 Franken und der Bruder 25'000 Franken.

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    1/14 Das Medieninteresse ist gross: Journalisten befragen Nicole Trezzini, die Mutter von Lucie. (18. Oktober 2012)
    Bild: Jan Derrer

       

  • 14.40 Uhr  

    Nach den Parteivorträgen erhält Daniel H. die Gelegenheit zum Schlusswort. Er entschuldigt sich bei den Eltern von Lucie Trezzini. «Es tut mir von Herzen weh, was ich getan habe». Es sei ihm klar, dass seine Tat nicht wieder gut zu machen sei. Er bereue zutiefst. Das Schlusswort trägt er mit zittriger Stimme vor. Bei den Angehörigen von Lucie brechen Emotionen aus. Die Eltern werden von ihren Partnern gehalten. Lucies Au-Pair Mutter weint.
    Das Aargauer Obergericht hat sich zur Urteilsbegründung zurück gezogen. Das Urteil wird voraussichtlich um 15.30 Uhr eröffnet.

  • 14.30 Uhr  

    Jetzt tritt der Verteidiger von Daniel H. ans Rednerpult. Er widerspricht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Dabei beruft er sich ebenfalls auf die Gutachten der Psychiater Volker Dittmann und Thomas Knecht. Eine dauerhafte Nicht-Therapierbarkeit könne über den Zeitraum von 15 bis 20 Jahren hinaus nicht behauptet werden, sagt der Verteidiger. Darum käme eine lebenslange Verwahrung nicht in Frage.

  • 14.20 Uhr  

    Die Gesellschaft habe ein Recht auf den Schutz vor einem gefährlichen Wiederholungstäter, wie es Daniel H. sei, sagt Staatsanwalt Aufdenblatten. Darum müsse der 29-Jährige lebenslänglich verwahrt werden. Für eine lebenslängliche Verwahrung brauche es nicht die Voraussetzung einer lebenslangen Nicht-Therapierbarkeit, sagt der Ankläger. Es genüge die langfristige Nicht-Therapierbarkeit. Dass Daniel H. über einen längeren Zeitraum nicht therapierbar sei, hätten die beiden psychiatrischen Gutachter festgestellt.

  • 14.10 Uhr  

    Der Prozess im Mordfall Lucie wird mit den Parteivorträgen fortgesetzt. Den Anfang macht Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten. «Wir haben es hier mit einem gefährlichen Wiederholungstäter zu tun», sagt der Ankläger. Dabei erinnert er an die versuchte Tötung einer jungen Frau, für die Daniel H. vor zehn Jahren verurteilt worden war. Sodann kommentiert der Staatsanwalt die Aussagen, die Daniel H. am Vormittag machte. Er glaube nicht, dass Daniel H. inzwischen therapiewillig sei. Es sei über einen längeren Zeitraum nicht mit einer Therapieerfolg zu rechnen. Der Staatsanwalt betont «das zerstörerische Verhalten von Daniel H. gegenüber Frauen», wobei auch sadistische Neigungen festzustellen seien. Daniel H. habe nicht-veränderbare Persönlichkeitsmerkmale. Beim Verhalten nach der Tat hätten sexuelle Motive eine Rolle gespielt.

  • Video  



    Nicole Trezzini im Interview: Das Berufungsverfahren ist eine Form von Verarbeitung für die Opferfamilie. (18. Oktober 2012)

  • 11.50 Uhr  

    Der Prozess gegen Daniel H. geht in die Mittagspause. Es geht um 14 Uhr mit den Parteivorträgen weiter.

  • 11.30 Uhr  

    Beide Gutachter betonen, dass bei einem sexuellen Motiv die Wahrscheinlichkeit der Therapierbarkeit eines Täters markant sinkt. Die Prognose würde sich sehr verschlechtern, sagt Psychiater Dittmann. Aber auch in diesem Fall könne eine lebenslängliche Nicht-Therapierbarkeit aus heutiger Sicht nicht festgestellt werden. Gutachter Knecht ergänzte, dass selbst eine ausgereizte Therapie nicht definitiv bedeute, dass sich ein Täter doch noch zum Positiven entwickeln könne. Beide Gutachter äussern sich sehr differenziert, so dass das Gericht immer wieder nachfragen muss, ob es die Äusserungen der Experten richtig verstanden hat. Zur Frage nach der Nicht-Therapierbarkeit antwortet Psychiater Knecht: «In den nächsten 15 Jahren ist bei Daniel H. keine Therapie erfolgreich» Ähnlich sieht es Gutachter Dittmann.

  • 11.15 Uhr  

    Nun geht es um die zentrale Frage, ob Daniel H. dauerhaft nicht therapierbar sei, also lebenslänglich verwahrt werden solle. Die beiden Gutachter Knecht und Dittmann geben ihre mit Spannung erwarteten Einschätzungen ab. In den nächsten 15 bis 20 Jahren sei nicht zu erwarten, dass Daniel H. mit einer Therapie erreicht werden könne. Für die Zeit danach sei ein Behandlungserfolg aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die beiden Gutachter weisen ausdrücklich auf die Grenzen der Wissenschaft hin: «Für Prognosen lassen sich mehr als 25 Jahre nicht mehr überschauen», sagte Knecht. In diesem Zusammenhang sprach Dittmann von 20 Jahren.

  • 11.05 Uhr  

    Die Berufungsverhandlung gegen Daniel H. geht jetzt in eine entscheidende Phase. Das Gericht befragt nun die psychiatrischen Gutachter, Volker Dittmann und Thomas Knecht. Von einem rein sadistischen Sexualtäter könne nicht die Rede sein, sagten beide Psychiater. Im Sexualverhalten von Daniel H. gebe es aber sadistische Komponenten, die nicht grundsätzlich nicht kontrollierbar seien. Bei Daniel H. gebe es andere zentrale Probleme, etwa den Narzissmus.

  • Zusammenfassung von 11 Uhr  

    Normale oder lebenslängliche Verwahrung?

    Der Staatsanwalt und der Anwalt der Familie haben vor dem Aargauer Obergericht eine lebenslängliche Verwahrung für den Mörder des Au-pair-Mädchens Lucie gefordert. Das Gericht befragte auch den Angeklagten.

    Die zentrale Frage der Berufungsverhandlung sei die «dauerhafte Therapierbarkeit» des erstinstanzlich verurteilten Mörders, sagte der zuständige Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten in seiner Berufungsbegründung.

    Zu der im Gesetz festgehaltenen Voraussetzung «dauerhaft nicht therapierbar» hielt Aufdenblatten fest, dass man dies auch als «chronische Untherapierbarkeit» bezeichnen könne.

    Das Bezirksgericht Baden sei unter Beizug eines Wörterbuchs davon ausgegangen, dass mit dieser Formulierung «bis ans Lebensende» gemeint sei. Dies bezeichnete der Staatsanwalt als «kolossale Fehleinschätzung».

    Wesentlich sei nicht eine psychiatrische Prognose bis ans Lebensende. Diese sei auch wissenschaftlich gar nicht möglich. Vielmehr sei die Unveränderbarkeit des Täters wichtig.

    Die Voraussetzung für eine lebenslängliche Verwahrung seien gegeben, sagte Aufdenblatten. Nach seinen Worten betonte der Anwalt der Opferfamilie erneut, dass es sich um ein sexuell motiviertes Tötungsdelikt gehandelt habe.

    Im anderen Punkt der Berufungsverhandlung verlangte der Anwalt der Geschwister eine Erhöhung der Genugtuung. Das Bezirksgericht Baden hatte beiden je 16'000 Franken zugesprochen. Neu werden für den Bruder 25'000 Franken, für die Schwester 40'000 Franken verlangt.

    Angeklagter befragt

    Im Anschluss an die Berufungsbegründungen wurde ein erstes Mal der verurteilte Mörder befragt, der unter grossen Sicherheitsvorkehrungen aus dem Gefängnis ins Gerichtsgebäude gebracht worden war.

    Der 29-jährige Schweizer gab sich in der Befragung gefasst und ruhig. Er zeigte sich offen für eine Therapie. Bereits jetzt treffe er sich im Gefängnis alle zwei Wochen mit einem Psychiater und bespreche mit diesem auch sein Verhalten nach dem Delikt.

    Beim Vorwurf der Störung des Totenfriedens wich er aus, bestritt seine Taten jedoch nicht. Er hatte die Leiche gewaschen und ihr einen Strumpf über den Kopf gestülpt. Wie bereits in erster Instanz wies er zurück, den Mord aus sexuellem Motiv begangen zu haben.

    Sein Anwalt wies den Antrag auf eine lebenslängliche Verwahrung zurück. In den psychiatrischen Gutachten sei keine Untherapierbarkeit für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren festgehalten. (vin/sda)

  • 10.50 Uhr  

    «Ich fühle mich nicht generell gewalttätig», sagt Daniel H. Aber es habe in der Vergangenheit bestimmte Situationen gegeben, wo er gewalttätig gewesen sei. Jetzt, da er im Gefängnis sei, bestehe überhaupt keine Gefahr eines Gewaltausbruchs.

  • 10.35 Uhr  

    Das Gericht befragt nun Daniel H. zur Zukunft? Die Therapie sei seine grosse Hoffnung, Antworten auf viele Fragen zu finden, die er sich fast jeden Tag selbst stelle. «Mir ist auch nicht alles klar. Ich kann nicht sagen, weshalb ich diese schlimme Tat begangen habe.» Nebst der Therapie wolle er seine Anlehre als Drucktechnologie zu Ende führen. Auf Nachfrage sagte Daniel H., dass er bereit sei, sich mit seiner dunklen Seite auseinanderzusetzen. Ja, er habe Mühe mit Frauen und mit Drogen. Diese Probleme wolle er lösen.

  • 10.25 Uhr  

    Jetzt geht es um die Frage der Genugtuungsgelder für die beiden Geschwister von Lucie. Daniel H. anerkannt, wie er sagt, die höheren Forderungen. So soll die Schwester von Lucie 40'000 Franken erhalten und der Bruder 25'000 Franken. Die Vorinstanz hatte eine Summe von je 16'000 Franken festgelegt.

  • 10.15 Uhr  

    Hat sich Daniel H. der Störung des Totenfriedens schuldig gemacht? Daniel H. bestreitet dies. Er habe die Leiche in der Dusche gereinigt, weil die tote Lucie schlimm ausgesehen habe. «Ich dachte, dass ich mit dem Waschen ihres Körpers etwas Gutes mache.» Auch darum habe er ihr einen schwarzen Strumpf über den Kopf gestülpt. «Ich konnte diesen Anblick nicht ertragen.» Der Gerichtsvorsitzende zeigt sich sehr skeptisch: Er spricht von beschönigenden Erklärungen und hakt mit weiteren Fragen nach. Daniel H. kann sein Verhalten nach der Tat allerdings nicht plausibel erklären. Etwa weshalb er die ermordete Lucie nackt, mit dem Strumpf über dem Kopf und in einer entwürdigenden Position mit aufgespreizten Beinen zurückgelassen habe. «Ich kann es mir nicht erklären.» Er sei keinesfalls sexuell erregt gewesen, antwortet Daniel H. auf eine Frage des Aargauer Obergerichts. Bei seinen Freundinnen habe sein Strumpf-Fetischismus eine Rolle gespielt, aber nicht beim Umgang mit dem Leichnam von Lucie.

  • 10.00 Uhr  

    Das Gericht befragt nun den Beschuldigten, Daniel H., der in der Justizvollzugsanstalt in Lenzburg einsitzt. Zunächst berichtet er über seinen Gefängnisalltag. Er mache eine Anlehre als Drucktechnologe, zudem betreibe er viel Sport. Alle zwei Wochen gehe er in die Therapie zu einem Psychiater. «Meine Therapie hat Potenzial, und ich möchte mich verändern», beteuert Daniel H. Die Situation sei ganz anders im Vergleich zu einer früheren Therapie in einer Arbeitserziehungsanstalt, die gescheitert sei. Er habe mit der Ermordung von Lucie eine derart schlimme Tat begangen, dass er punkto Therapien zu allem bereit sei. Er habe begriffen, dass er sich ändern müsse, sagt Daniel H.

  • 9.50 Uhr  

    Der Verteidiger von Daniel H. bestreitet die dauernde Nicht-Therapierbarkeit. Dass Daniel H. bis an sein Lebensende untherapierbar bleibe, könne wissenschaftlich nicht belegt werden. Gemäss einem Gutachten sei es nicht ausgeschlossen, dass Daniel H. nach 10 bis 15 Jahren mit einer Therapie doch noch erreicht werden könnte. Ein anderes Gutachten nennt den Zeitraum von Jahrzehnten. In beiden Gutachten sei nicht von einem unveränderbaren Zustand der Untherapierbarkeit die Rede. «Daniel H. ist heute nicht therapierbar und gefährlich, aber er ist es nicht dauerhaft», sagt der Verteidiger. Die vom Verteidiger genannten Gutachten stammen von Volker Dittmann und Thomas Knecht, die im Laufe der heutigen Berufungsverhandlung noch befragt werden sollen.

  • 9.35 Uhr  

    Das Gericht bittet nun den Verteidiger von Daniel H. ans Rednerpult. Beim neuen Vorwurf der Störung des Totenfriedens fordert er einen Freispruch. Der Verteidiger sagt, dass das vorinstanzliche Gericht beim Schuldspruch das Verhalten nach der Tat bereits berücksichtigt habe. Ausserdem habe Daniel H. nicht die Absicht gehabt, den Leichnam von Lucie zu verunehren. Sexuelle Motive hätten keine Rolle gespielt, sagt der Verteidiger des 29-Jährigen.

  • 9.20 Uhr  

    Thema ist jetzt die Höhe der Genugtuungssummen, die die Angehörigen von Lucie erhalten sollen. Das Bezirksgericht Baden hatte den Eltern je 45'000 Franken zugesprochen sowie den beiden Geschwistern je 16'000 Franken. In der Berufungsverhandlung geht es nun um die Frage, ob die Genugtuungen erhöht werden sollen, wie dies die Rechtsvertreter der Geschädigten verlangen. Berücksichtigt werden müsse die grosse Nähe zwischen Lucie und den Hinterbliebenen sowie die besonders schlimmen Umstände bei der Ermorderung des Au-pair-Mädchens. Zudem müsse auch der schlechte Gesundheitszustand der Angehörigen berücksichtigt werden. Vor allem der Schwester gehe es mies.

  • 9.05 Uhr  

    Jetzt kommt einer der Anwälte der Familie Trezzini zu Wort. Er erklärt zunächst, warum Daniel H. auch wegen Verletzung des Totenfriedens verurteilt werden solle. Daniel H. habe der ermordeten Lucie einen schwarzen Strumpf über den Kopf gestülpt und ihr am Genital- und Analbereich herumgefingert, um sie angeblich zu reinigen. Dabei seien am Körper von Lucie Sperma- und Urinspuren von Daniel H. gefunden worden. Schliessich habe Daniel H. die nackte Leiche von Lucie in entwürdigender Position in der Dusche zurückgelassen.

  • 8.55 Uhr  

    Staatsanwalt Aufdenblatten begründet seinen Antrag auf lebenslängliche Verwahrung im Sinne der vom Volk angenommenen Verwahrungsinitiative. Aufdenblatten betont die sexuelle Tatkomponente bei der Ermordung des Au-pair-Mädchens Lucie. Damit müsse von einer «Unveränderbarkeit der Untherapierbarkeit» ausgegangen werden. Das zerstörerische Verhalten im Umgang mit Frauen sowie der Hang zum Fetischismus seien in der Persönlichkeit von Daniel H. fest verankert. Seine Ausführungen stützt der Ankläger auf psychiatrische Gutachten. Daniel H. sei dauerhaft untherapierbar. «Nur die lebenslängliche Verwahrung garantiert die maximale Sicherheit für die Bevölkerung.»

  • 8.45 Uhr  

    Den Prozess gegen Daniel H. verfolgen auch die Eltern von Lucie Trezzini sowie weitere Angehörige und Freunde der Familie. Im Gerichtssal herrscht angespannte Ruhe. Daniel H. sitzt mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank, während Staatsanwalt Aufdenblatten seine Ausführungen macht.

  • 8.40 Uhr  

    Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten beginnt mit seinem Plädoyer. Er fordert die lebenslängliche Verwahrung von Daniel H. «Die Rückfallwahrscheinlichkeit ist sehr hoch», sagt der Ankläger. Zudem vertritt er die Ansicht, dass der Mörder von Lucie Trezzini dauerhaft nicht therapierbar sei.

  • 8.30 Uhr  

    Der Berufungsprozess gegen Daniel H. beginnt mit halbstündiger Verspätung. Der Prozess findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Etwa 50 Personen verfolgen im Saal des Aargauer Obergerichts die Verhandlung, deren Dauer noch nicht bekannt ist. Im zweiten Prozess gegen Daniel H. geht es vor allem um die Frage, ob der 29-jährige Schweizer lebenslänglich und nicht nur ordentlich verwahrt werden soll. Zudem geht es um die Frage, ob Daniel H. zusätzlich wegen Störung des Totenfriedens zu verurteilen sei.

  • Ausgangslage vor dem Berufungsprozess  

    Im Strafverfahren zum Mordfall der 16-jährigen Lucie Trezzini verhandelt das Aargauer Obergericht diesen Donnerstag die Frage, ob der rechtskräftig verurteilte Mörder auch lebenslänglich verwahrt wird. Der Staatsanwalt und die Familie Trezzini zogen das erstinstanzliche Urteil weiter. Der 29-jährige Schweizer hatte das Urteil des Bezirksgerichtes Baden vom 29. Februar 2012 akzeptiert. Der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Mordes und die lebenslängliche Freiheitsstrafe sind daher rechtskräftig.

    Das fünfköpfige Bezirksgericht hatte beim vorbestraften Gewalttäter als Massnahme eine ordentliche Verwahrung angeordnet. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Verwahrung im Sinne der Verwahrungsinitiative gefordert.

    Grenzen der psychiatrischen Gutachten

    Das Bezirksgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die psychiatrischen Gutachter nicht ausgeschlossen hätten, dass eine Therapie auf sehr lange Zeit möglich sei. Eine ordentliche Verwahrung muss in regelmässigen Abständen überprüft werden. Das Gericht gab sich überzeugt, dass der Mörder auch bei der ordentlichen Verwahrung auf unbestimmte Zeit weggeschlossen werde oder zumindest so lange, wie er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.

    Der Mann hatte am 4. März 2009 das 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie in seiner Wohnung in Rieden bei Baden brutal getötet. Der damals arbeitslose und drogensüchtige Koch sprach das Mädchen zuvor in Zürich mit dem Versprechen an, von ihm Modelaufnahmen zu machen.

    Mörder und Gutachter werden erneut befragt

    An der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht in Aarau werden der wegen Mordes Verurteilte sowie die zwei Gutachter, welche die psychiatrische Expertise verfassten, befragt. Danach werden die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers halten.

    In der Berufungsverhandlung hat das Obergericht zudem eine zusätzliche Verurteilung wegen Störung des Totenfriedens zu beurteilen. Das Obergericht überprüft auch die Höhe der den Geschwistern von Lucie zugesprochenen Genugtuung. Wie lange die Berufungsverhandlung dauern wird, ist offen. Das Obergericht verhandelt unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.

    Staatsanwalt will Klarheit bezüglich lebenslänglicher Verwahrung

    Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Ankündigung des Weiterzuges des Urteils klargemacht, es gehe ihr darum, die umstrittene Frage der lebenslänglichen Verwahrung gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie will den Fall allenfalls bis ans Bundesgericht weiterziehen. Es gebe offene Rechtsbegriffe als Voraussetzung für die lebenslängliche Verwahrung. Rechtsbegriffe «wie dauerhaft nicht therapierbar» seien zu klären, hiess es bei der Staatsanwaltschaft.

    Eine Rechtsprechung des Bundesgerichtes zur lebenslänglichen Verwahrung steht bislang aus. Die Massnahme war 2008 als Folge der vier Jahre zuvor vom Volk angenommenen Verwahrungsinitiative ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Erstellt: 18.10.2012, 14:55 Uhr

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