«Die Ordnung im Kinderzimmer war besser als in einer Ausstellung»

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 15.03.2010

Der Prozess um den Zwillingsmord in Horgen geht in die entscheidende zweite Woche. Der von Bianca B. behauptete Einbruch hat nicht stattgefunden.

1/11 Bianca B. vor dem Geschworenengericht. Die 36-Jährige wurde des mehrfachen Mordes verurteilt.
Linda Graedel

   

Links

Dossiers

Zwillingsmord Horgen

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von baz.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Am Montagmorgen haben die Spezialisten des Wissenschaftlichen Dienstes der Zürcher Stadtpolizei das Geschworenengericht über ihre Analyse der «Einbruchspuren» orientiert. Sie schliessen einen Einbruch «faktisch aus».

Stundenlange Tests mit dem Türschloss

Weder wurden auf dem Sims des vermeintlichen Einbruchfensters oder an der Mauerkante Spuren gefunden. Noch kann davon ausgegangen werden, dass der «Einbrecher» durch die Haustüre kam. Die Spezialisten schilderten minutiös, wie sie im Labor versucht hatten, ein identisches Türschloss zu knacken.

Bei einem in der Wohnung verdreht steckenden Schlüssel hätte ein Täter von aussen einen Schlüssel manipulieren müssen. Er hätte nicht nur über detaillierte Kenntnisse der Schliessanlage verfügen, sondern ihn «im Hundertstelmillimeter-Bereich» auf einer Werkbank «zwägfräsen» müssen. Die wissenschaftlichen Ergebnisse schienen derart klar, dass die Verteidigung sogar darauf verzichtete, zusätzliche Fragen zu stellen.

Vor den Spezialisten hatte der Polizist, der das Protokoll der Hausdurchsuchung erstellte, einen Einbruch ebenfalls stark angezweifelt. Seit 35 Jahren sei er bei der Polizei tätig und habe während zehn Jahren fast täglich zu Einbruchstatorten ausrücken müssen. Er habe aber noch nie eine so sauber aufgeräumte und absolut perfekte Wohnung vorgefunden wie jene von Bianca B. «Die Ordnung im Kinderzimmer war besser als in einer Ausstellung», so der Polizist. Vor den Beamten hatte eine Nachbarin ausgesagt, im Haus sei alles ruhig und kein Licht zu sehen gewesen, als sie in der Tatnacht kurz nach ein Uhr nach Hause gekommen sei.

Wer, wenn nicht sie?

Während sich das Geschworenengericht weiter mit der grundsätzlichen Frage nach der Täterschaft befasst, stellen Prozessbeobachter nach der Anhörung von 22 der insgesamt 39 Zeugen und Experten eine andere Frage: Wer, wenn nicht Bianca B., soll Celine und Mario denn getötet haben?

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung einer Person gilt sie als unschuldig. Dieser fundamentale Grundsatz gilt auch für Bianca B. Der Vorwurf, sie habe an Weihnachten 2007 in der Familienwohnung in Horgen ihre noch nicht achtjährigen Zwillinge erstickt, muss erst bewiesen werden.

Das Geschworenengericht wird bei der Urteilseröffnung am 26. März die Frage beantworten, ob die Mutter ihre Kinder getötet hat, und wie die Tat juristisch zu beurteilen ist: ob als mehrfacher Mord, ob als mehrfache vorsätzliche Tötung, oder ob als mehrfacher Totschlag.

Mehrfach gelogen

Nach der ersten Prozesswoche sprechen die folgenden vier Aspekte gegen die 36-jährige Bianca B.

1. Die Angeklagte: Bianca B. hat bisher einen wenig überzeugenden Eindruck hinterlassen. Mehrfach konnte ihr nachgewiesen werden, dass sie lügt. Sie musste zugeben, dass sie über ihre Ehe mit Franz B. «am Anfang nicht die Wahrheit gesagt» hat. Sie hat auch zu anderen Themen sehr widersprüchliche Angaben gemacht.

Die monströsen Lügengeschichten, die sie ihren Liebhabern auftischte, zeigen, dass sie die Unwahrheit sagen kann, wenn es ihren Interessen nützt: Mit den erfundenen Geschichten löste sie bei den Partnern, wie beabsichtigt, Aufmerksamkeit und Mitleid aus. Folge: Ihre generelle Glaubwürdigkeit ist arg in Mitleidenschaft gezogen.

Kein Tatverdacht mehr gegen Exmann

2. Franz B.: Der 41-jährige Exmann der Angeklagten hat am Freitag einen ruhigen, sachlichen, aber auch traurigen, nachdenklichen und belasteten Eindruck hinterlassen. Gegen ihn als Täter spricht, dass gegen ihn während dreier Monaten intensiv ermittelt wurde. Im Bericht zum eingestellten Strafverfahren heisst es, es fehlten «begründete und konkrete Anhaltspunkte», die auf ihn als Täter hindeuten.

Auch eine Tatbegehung zusammen mit seiner Exfrau könne ausgeschlossen werden. Franz B. habe «keine strafrechtlich relevanten Delikte begangen.» Von Bedeutung ist auch das psychiatrische Gutachten. Laut den Spezialisten war «kein plausibler Deliktsmechanismus erkennbar». Beim 41-Jährigen seien auch «keine risikorelevanten Persönlichkeitsmerkmale» festzustellen.

Welche Strategie hat die Verteidigung?

3. Der unbekannte Dritte: Nach dem, was vor Gericht bisher zur Sprache kam, kann ein Einbruch durch einen unbekannten Dritten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Die dilettantischen Einbruchspuren wurden aus dem Wohnungsinnern gelegt. Der Rauhreif vor dem vermeintlichen Einstiegsfenster war völlig intakt. Und die Wohnungstüre war zweifach verschlossen.

4. Die Verteidigerin: Dass die Verteidigerin der 36-Jährigen nicht immer exakt aus den Akten zitiert, was die Gefahr tendenziöser Aussagen erhöht, ist nicht das zentrale Problem. Staatsanwalt, Geschädigtenvertreter oder Gericht können jederzeit korrigierend eingreifen. Irritierend ist, dass hinter den Fragen, welche die Verteidigerin den Zeugen und Experten stellt, bislang überhaupt keine Strategie erkennbar scheint.

Möglichst milde Strafe als Ziel?

So wäre beispielweise zu erwarten gewesen, dass der Exmann von Bianca B. «in die Mangel genommen» wird. Schliesslich hält die Mutter den Vater für den Täter. Stattdessen stellte die Verteidigerin im Wesentlichen die gleichen Fragen noch einmal, die Franz B. bereits dem Staatsanwalt beantwortet hatte.

Diese Fragetechnik könnte allerdings einen Sinn ergeben, wenn man von der Hypothese ausgeht, dass die Verteidigung die Frage der Täterschaft bereits verloren gegeben hat. Denn sollte schlussendlich feststehen, dass es Bianca B. war, kann es der Verteidigung nur noch darum gehen, für die Angeklagte eine möglichst milde Strafe herauszuholen.

Am wirkungsvollsten erreicht sie dies über zwei Wege: Fällt die Qualifikation der Tat als mehrfacher Mord dahin und wird Bianca B. wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung verurteilt, wird die Strafe fast automatisch tiefer ausfallen. Zum andern spielt das psychiatrische Gutachten eine zentrale Rolle. Denn eine substanzielle Strafreduktion hängt von der Schwere der verminderten Schuldfähigkeit ab.

Psychiater am Freitag

Bisher ging es vor dem Gericht weder um die Qualifikation der Tat noch um das psychiatrische Gutachten. Deshalb kommt der zweiten Prozesswoche eine wichtige Bedeutung zu. Für den Psychiater ist der ganze Freitag reserviert.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag unterbrochen und wird am Dienstag fortgeführt. Es werden die kriminaltechnische und rechtsmedizinische Ergebnisse präsentiert. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.03.2010, 14:41 Uhr

Panorama

Populär auf Facebook Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Panorama

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Grillsaison
homegate Besser grillieren mit unseren Experten-Tipps Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

bluebanana.ch

Telefonbuch

Marktplatz