Panorama
«Die Vernehmung von Sabine W. ähnelt dem ‹an den Pranger stellen›»
Interview: Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 26.10.2010 31 Kommentare
Brigitte Tag ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Universität Zürich. (Bild: Uni Zürich)
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So berichtet baz.ch/Newsnet über den Kachelmann-Prozess
Jörg Kachelmann steht seit Anfang September in Mannheim vor Gericht. Der Schweizer TV-Moderator ist wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagt. Morgen Mittwoch findet der dreizehnte Prozesstag statt. Dabei wird die Vernehmung von Sabine W. fortgesetzt. Insgesamt hat das Landgericht Mannheim 23 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess dauert bis am 21. Dezember. Im Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage droht Kachelmann eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren.
Tagesanzeiger.ch/Newsnetz berichtet laufend über den Kachelmann-Prozess. Die Berichterstattung umfasst Prozessberichte, Hintergrundartikel, Videobeiträge und Bilder. Zudem gibt es auf Tagesanzeiger.ch/Newsnetz ein Dossier zum Kachelmann-Prozess. (vin)
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Fast 20 Personen - Richter, Staatsanwälte, Gutachter und Verteidiger - befragen Sabine W. ausführlich während mehreren Tagen. Wie stark gefährdet diese ungewöhnliche Vernehmungssituation die Wahrheitssuche im Kachelmann-Prozess?
Brigitte Tag: Diese Drucksituation spielt eine grosse Rolle. Denn die Bürde, die auf dem mutmasslichen Opfer lastet, alles «richtig» zu machen, ist immens. Auch kann die Autorität des Befragers und die Anzahl der Gutachter, die die Befragung beobachten, suggestive Wirkung haben. Auch wenn alle Beteiligten, namentlich das Gericht und die Gutachter dies wissen und mit in ihre Bewertung einstellen müssen, bleibt dennoch ein Beurteilungsspielraum, der letztlich nicht überprüfbar ist. Es gilt jedoch: Je häufiger jemand vernommen wird, umso besser kann man in der Regel seine Ausführungen einschätzten. Weichen die Aussagen im Laufe des Verfahrens voneinander ab, so kommt zumeist der Erstaussage unmittelbar nach der potenziellen Tat besondere Bedeutung zu. In diesem Zeitpunkt verfügt der Zeuge – wenn er nicht traumatisiert ist – noch über eine gute Erinnerung. Er erzählt in der Regel spontan und ausführlich und frei von Zwängen.
Wie beurteilen Sie das Risiko, dass Sabine W. - aus Überforderung, Übermüdung oder Unsicherheit - Aussagen macht, die sie in einer anderen Befragungssituation nicht machen würde?
Das Risiko ist sehr hoch. Sie benötigt eine grosse Konzentration und mentale Stärke.
Im Fokus des Prozesses steht die Glaubwürdigkeit der Ex-Freundin von Jörg Kachelmann. Worauf schauen Gutachter und Richter, wenn Sabine W. Aussagen macht?
Zur Feststellung der Glaubwürdigkeit gibt es dicke Bücher. Die Rechtsprechung greift insbesondere auf folgende Aussagemerkmale zurück: Selbstbelastung von Zeugen, Erinnerungslücken, Detailreichtum, Verflechtung, Schilderungen von Gefühlen, Aussageerweiterung im Randgeschehen, Aussagekonstanz, Komplikationen im Handlungsablauf. Das Gericht muss sich auch mit der Entstehungsgeschichte der Aussage, der persönlichen Glaubwürdigkeit des Zeugen und den Gründen für eine mögliche Falschbelastung des Angeklagten auseinandersetzen.
Welche Punkte des Aussageverhaltens sind von besonderer Bedeutung?
Wichtig ist zum Beispiel, ob jemand authentisch ist. Ob sich der Zeuge bei Fragen, wie sich zum Beispiel das konkrete Geschehen abgespielt hat, noch an Details erinnert oder ob er bei Fragen, die auch für ihn kritisch sind, oberflächlich wird. Nicht unbedeutend ist zudem, ob die Person, die aussagt, bereit ist, das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen, allfällige Missverständnisse aufzuklären oder dazu stehen kann, selbst auch Fehler gemacht zu haben. Es gilt die Faustformel: Erlebtes wird besser behalten, als ein Sachverhalt, den der Zeuge sich ausdenkt. Zugleich muss man beachten, dass Personen, die traumatisiert sind, zumindest zeitweilig ein abweichendes Aussageverhalten an den Tag legen. Neben der Würdigung der einzelnen Punkte ist eine Gesamtwürdigung aller Indizien nötig. Denn es gilt auch hier, dass der Gesamteindruck der Aussage mehr ist als die Summe aller Teile.
Nehmen wir an, dass Sabine W. tatsächlich vergewaltigt wurde. Kann es sein, dass sie die Befragung vor allem seitens der Verteidigung als weitere Vergewaltigung empfindet?
Ja, das kann zu einer weiteren Traumatisierung führen.
Gehen wir davon aus, dass Sabine W. Kachelmann zu Unrecht beschuldigt. Bei einer solch langen und intensiven Vernehmung wird sie ihre Version kaum durchziehen können...
...das ist nicht ausgeschlossen. Es ist hin und wieder schon so, dass an der vorgetragenen Version festgehalten wird, auch wenn ihre Lücken offensichtlich werden. Dies geschieht aus Selbstschutz oder auch, weil der Zeuge subjektiv der Überzeugung ist, dass sich das Geschehen so zugetragen hat, wie er es in seiner Erinnerung hat oder meint zu haben.
Gibt es Strategien, wie Lügen erkannt werden können?
Eine Möglichkeit ist, die Aussage anhand eines Fragerasters zu beurteilen: Ist das, was der Zeuge sagt, im Hinblick auf das Beweisthema ergiebig? Wenn ja, hat der Zeuge das, was er schildert, erlebt oder ist er einem Wahrnehmungs- beziehungsweise Erinnerungsirrtum erlegen? Und hält der Zeuge etwas Wichtiges zurück?
Wie aussergewöhnlich ist die Vernehmung von Sabine W. im Vergleich zu anderen grossen Prozessen?
Es gibt immer wieder die Situation «Aussage gegen Aussage». Und natürlich werden hier auch Gutachter eingeschaltet. Aber die hohe Zahl an Gutachtern, die sich hier zeigt, ist in der Tat ungewöhnlich. Auch ähnelt diese spezielle Situation dieser Zeugenvernehmung dem «an den Pranger stellen». Im Prinzip werden die Rollen ein Stück weit vertauscht – das mutmassliche Opfer muss sich vor einer Vielzahl von Experten, und sonstigen Prozessbeteiligten erklären, rechtfertigen und praktisch psychisch «ausziehen». Der Beschuldigte wohnt dieser Situation beobachtend und schweigend bei. Dies ist sein gutes Recht, hinterlässt aber für viele einen schalen Beigeschmack.
Im Kachelmann-Prozess treten neun Gutachter auf. Warum braucht es derart viele Gutachter?
Für den Beizug der zahlreichen Gutachter und die spezielle Vernehmungssituation gibt es verschiedene Erklärungsversuche: Je mehr Gutachter zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, desto eher kann die Verteidigung geltend machen, dass die Wahrheit nicht aufgeklärt werden kann und es zumindest «in dubio pro reo» zum Freispruch kommen muss. Andererseits wird das Gericht keinen Gutachter ablehnen, der gegebenenfalls neue Erkenntnisse einbringen kann – selbst wenn es später im Rahmen der Beweiswürdigung dem einen oder anderen Gutachten nicht folgt. Auch muss das Gericht die Zeugin intensiv befragen (lassen), denn anderenfalls setzt es sich wiederum der Besorgnis der Befangenheit aus. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.10.2010, 11:35 Uhr
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Hauptsache jeder hat seinen Senf dazu beigetragen - mich eingeschlossen. Das Ergebnis ist bereits bekannt: J.K. ist gesellschaftlich ruiniert und damit hat die Ex ihr Ziel wohl erreicht. Vergewaltigt oder nicht bleibt Nebensache. Es werden sich weitere "Opfer" finden. Antworten
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