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Enkeltrick: Banken können die Opfer nicht schützen

Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 14.10.2010 11 Kommentare

Jeder Franken, den die Enkeltrickbetrüger erschleichen, geht über den Schalter einer Bank. Um Senioren vor sich selbst zu schützen, fehlen den Banken die Mittel.

Versuch misslungen: Rentnerin Klara Rutishauser überreichte den Betrügern Falschgeld in einem Einkaufssack.

Versuch misslungen: Rentnerin Klara Rutishauser überreichte den Betrügern Falschgeld in einem Einkaufssack.
Bild: Sophie Stieger

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Wenn sie anrufen, brauchen sie Geld, und zwar viel, sofort und in bar. Die Enkeltrickbetrüger drängen ihre betagten Opfer, gleich jetzt auf die Bank zu gehen und eine grösstmögliche Summe abzuheben. Wenn der Bekannte, die Enkelin oder der Neffe das Geld einmal hat, ist es weg. Doch welche Möglichkeiten haben die Banken, um ihre Kunden vor den Betrügern zu schützen?

Das Wort, das die Sprecher der angefragten Banken in den Mund nehmen, heisst «sensibilisieren». ZKB, UBS, (UBSN 11.15 -0.89%) CS und Raiffeisen betonen unisono, dass sie ihre Schaltermitarbeiter schulen und auf die Betrugs-Problematik aufmerksam machen. Bei untypischem Verhalten der Kunden fragten die Mitarbeiter der Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) nach den Hintergründen der Auszahlungen, sagt der Sprecher der Grossbank, Marc Dosch. Laut Diego Wider von der Zürcher Kantonalbank gehört es zur Sorgfaltspflicht eines Schaltermitarbeitenden, dass er solche Kunden auf die Risiken aufmerksam macht.

Bezugslimite für Senioren rechtlich unmöglich

Mehreren Lesern von Tagesanzeiger.ch genügen die Sensibilisierungsbemühungen der Banken allerdings nicht: Der Geldbezug ab Bankkonten sollte für ältere Leute wie Kreditkartenlimiten gehandhabt werden, fordert Leser Michael Meienhofer. Höhere Summen sollten nur ausbezahlt werden können, wenn eine Vertrauensperson mitunterschreibe.

Angesprochen auf den Vorschlag winken die angefragten Banken ab. Sofern jemand Kontoinhaber ist, ist er auch verfügungsberechtigt, erklärt ZKB-Sprecher Wider. Um Enkeltrickbetrüger zu stoppen, fehlten griffige Gesetze, meint Franz Würth, Sprecher der Raiffeisenbank. «Selbst entmündigen können sich Senioren nur bei der Vormundschaftsbehörde.» Auch eine freiwillige Verzichtserklärung hält er für nicht realisierbar: «Solange ältere Kunden mündig sind, könnten sie einen solchen Filter auch selbst wieder ausbauen.»

Checkliste für Gespräch mit Rentnern

Wenn ein Rentner trotz aller Bemühungen des Personals den Betrügern auf den Leim geht, sind den Banken die Hände gebunden. Obschon vorsichtige Schalterangestellte immer wieder einmal Schlimmeres verhindern, gelingt es den Banden, Jahr für Jahr Millionenbetrüge zu erschwindeln. Und jeder Franken, den sich gutgläubige Senioren ausbezahlen lassen, ist vorher über den Schaltertisch der Banken gegangen.

Letztlich müssen die Angestellten den Kunden ihr Geld aushändigen. Die Banken setzen deshalb voll auf die Überzeugungskraft der Worte: Die UBS etwa hat eine interne Checkliste für die Mitarbeiter ausgearbeitet. «Diese hilft ihnen, mit Kunden, die ungewöhnliche Bezüge tätigen wollen, ins Gespräch zu kommen», erklärt UBS-Sprecher Andreas Kern.

Allzu oft stossen die Bankmitarbeiter dennoch auf taube Ohren. Bei Raiffeisen machen die Mitarbeiter laut Sprecher Würth deshalb nicht nur mündlich auf den Enkeltrick aufmerksam. Sie können den Rentnern auch ein Merkblatt mitgeben. «Darin steht, wie das Gespräch mit den Betrügern abläuft, welche Geschichten diese Verbrecher erzählen.»

Heikle Fragen

Die Bankangestellten müssten bei den Gesprächen mit den Senioren mit viel Fingerspitzengefühl vorgehen, sagt auch ZKB-Sprecher Wider. Die Frage nach dem Verwendungszweck des Geldes sei heikel, weil sie von Kunden als Eingriff in die Privatsphäre und Bevormundungsversuch gedeutet werden könne. «Das ist auch nicht ganz falsch. Man sollte niemandem unterstellen, aufgrund seines Alters nicht mehr eigenverantwortlich mit dem eigenen Geld umgehen zu können.»

Wider appelliert deshalb an die Familien der Senioren: «Es ist wichtig, dass ältere Menschen in ein soziales Netz eingebunden werden, in welchem auch finanzielle Angelegenheiten kein Tabu sind.» (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.10.2010, 16:19 Uhr

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11 Kommentare

Monika Diethelm

14.10.2010, 16:50 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Man kann die Gefahr, betrogen zu werden, auch vermindern, wenn man generell FInanzgeschäfte auch unter Freunden und Verwandten nur mit einem schriftlichen Vertrag macht und nur mit Leuten, die man persönlich kennt und nach eingehender Diskussion darüber, worum es geht. Antworten


S. Blatter

15.10.2010, 09:09 Uhr
Melden 2 Empfehlung

..wer seine eigenen Enkel nicht kennt muss wirklich......sehr alt sein. Antworten



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