Panorama

Fall Lucie: Schwere Vorwüfe an Aargauer Justiz

Aktualisiert am 15.03.2009

Obwohl eine unabhängige Begutachtung des Mörders Daniel H. nach seiner Entlassung aus der Arbeitsanstalt Pflicht gewesen wäre, fand eine solche nicht statt.

1/11 «Meine Tat war bestialisch und schrecklich»: Der Angeklagte Daniel H. im Gemeindesaal in Untersiggenthal.
Bild: Keystone

   
Macht der Aargauer Justiz schwere Vorwürfe: Strafrechtsprofessor Peter Aebersold.

Macht der Aargauer Justiz schwere Vorwürfe: Strafrechtsprofessor Peter Aebersold.

Artikel zum Thema

Die Aargauer Strafvollzugsbehörden haben gemäss einem Bericht der «SonntagsZeitung» bei der Entlassung des Gewalttäters Daniel H. aus der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof auf eine breit abgestützte Beurteilung des Rückfallrisikos verzichtet.

Laut dem Basler Strafrechtsprofessor Peter Aebersold ist eine umfassende Prüfung des Rückfallrisikos gesetzlich vorgeschrieben, wie die Zeitung berichtet. «Der Fall hätte einem Gremium aus Staatsanwälten, Richtern, Opferhilfevertretern und Vollzugsbeamten vorgelegt werden müssen», sagt Aebersold.

Das seit zwei Jahren geltende Strafrecht sehe bei schweren Delikten die Begutachtung durch eine Fachkommission vor. Mord, vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung gehören laut dem Strafrechtsprofessor zwingend vor den Ausschuss.

Fachkommissionen urteilen strenger

Daniel H., der am vorletzten Mittwoch die 16-jährige Lucie Trezzini umbrachte, war im Jahr 2004 von einem Aargauer Gericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Der heute 25-jährige Gewalttäter hätte laut Aebersold vor der Entlassung zudem von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden müssen.

«Die Fachkommissionen, die nach der Ermordung der Pfadiführerin Pasquale Brumann schweizweit eingerichtet wurden, urteilen oft härter», schreibt die «SonntagsZeitung» weiter. In der Nordwest- und Innerschweiz seien von 265 erstmals beurteilten Straftätern 160 als gefährlich eingestuft worden.

Längere Entscheide wegen neuem Strafrecht?

Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter hinterfragte in verschiedenen Zeitungsinterviews das neue Strafrecht, das seit 2007 in Kraft ist. Die Handlungsmöglichkeiten der Justizvollzugsbehörden seien extrem beschnitten worden. So könnten diese, wenn ein bedingt entlassener Straftäter sich nicht an die Weisungen oder Bewährungsauflagen halte, dem Gericht zwar Anträge stellen, aber nicht mehr selbst entscheiden, sagte Keller-Sutter. Entscheide würden dadurch länger dauern und Risiken bergen. (vin)

Erstellt: 15.03.2009, 13:45 Uhr

Panorama

Populär auf Facebook Privatsphäre

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Grillsaison
homegate Besser grillieren mit unseren Experten-Tipps Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Grandioses Berg-Erleben.

Weltberühmte Berge und 100 Jahre Jungfraubahn: Sommerurlaub vor der schönsten Kulisse der Welt!