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Frontalkollision fordert zwei Schwerverletzte

Aktualisiert am 02.11.2011 2 Kommentare

Ein Junglenker verursachte am Mittwochmorgen einen schweren Unfall. Er prallte bei einem riskanten Überholmanöver auf der Hauensteinerstrasse in Trimbach frontal in ein entgegenkommendes Auto.

Bergung: Beide Fahrzeuglenker mussten nach dem schweren Unfall mit Spezialwerkzeugen aus ihren Wagen geborgen werden.

Bergung: Beide Fahrzeuglenker mussten nach dem schweren Unfall mit Spezialwerkzeugen aus ihren Wagen geborgen werden.
Bild: Kantonspolizei SO

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Bei einer Frontalkollision sind am Mittwochmorgen auf der Hauensteinstrasse in Trimbach zwei Personen schwer verletzt worden. Sie mussten mit Spezialwerkzeugen aus ihren total beschädigten Fahrzeugen geborgen werden.

Der 21-jährige Lenker fuhr mit seinem blauen Subaru auf der Hauensteinstrasse in Trimbach talwärts Richtung Olten. Trotz Nebel und Morgendämmerung überholte er ein vor ihm fahrendes Auto und ein Sattelmotorfahrzeug, wie die Kantonspolizei Solothurn am Mittwoch mitteilte. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen prallte er noch während des Überholmanövers frontal in ein entgegenkommendes Auto, in welchem eine 41-jährige Frau Richtung Hauenstein unterwegs war.

Beim wuchtigen Zusammenstoss wurden beide Lenker schwer verletzt. Sie mussten mit Spezialwerkzeugen aus den total beschädigten Fahrzeugen geborgen und anschliessend durch Ambulanzteams in Spitäler eingewiesen werden.

Für die Bergungs- und Aufräumarbeiten musste die Hauensteinstrasse während mehreren Stunden für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Der genaue Unfallhergang wird noch durch die Solothurner Kantonspolizei abgeklärt. (zam/sda)

Erstellt: 02.11.2011, 16:32 Uhr

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2 Kommentare

juerg mueller

03.11.2011, 09:48 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Hoffentlich statuiert man hier ein Exempel indem der "Junglenker" für einige Jahre von der Strasse verschwindet und dann nochmals, vor der Prüfung, abgeklärt wird, ob der sich überhaupt charakterlich eignet, ein Auto zu führen..Zudem noch Uebernahme der Kosten und saftiges Schmerzensgeld damit er sich daran erinnert in den nächsten 10-20 Jahren.Der unschuldigen Lenkerin gute Besserung. Antworten



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