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Hat Frau ihren Ehemann mit Bügeleisen erschlagen?

Mit einem Bügeleisen und einem Trainingsgerät soll eine 42-jährige Frau ihren Ehemann vor sieben Jahren brutal erschlagen haben. Jetzt steht sie vor Gericht.

Hat die Solothurnerin ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen? Der Prozess dauert drei Tage.

Hat die Solothurnerin ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen? Der Prozess dauert drei Tage.
Bild: Colourbox.com

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Die Italienerin muss sich ab Dienstag vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen wegen Totschlags verantworten. In Todesangst und völlig ausser sich erschlug die Frau ihren 38- jährigen Ehemann im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung, wie es in der Anklageschrift heisst. Mindestens zehnmal habe sie mit dem Bügeleisen und anschliessend mit dem Steppergerät auf den Kopf des Mannes geschlagen.

Das Opfer erlitt 33 Quetschwunden am Scheitel und am Hinterkopf. Es starb durch äusseres Verbluten. Nach der Tat rief die Frau die Polizei an. Sie wurde festgenommen und sass für knapp drei Wochen in Untersuchungshaft.

Das Ehedrama hatte sich um drei Uhr in der Nacht auf den 23. März 2003 ereignet. Zuvor hatte der Ehemann laut Anklageschrift versucht, die Frau gewaltsam zum Sexualakt zu zwingen.

Er habe sie im Schlafzimmer tätlich angegriffen und mit einer Schusswaffe (Pump-Action) zu erschiessen gedroht. Er habe der Frau das Bügeleisen ins Gesicht geschlagen. Diese habe Verletzungen am Mund und am linken oberen Schneidezahn erlitten.

Opfer im «Schwitzkasten» festgehalten

Vor dem Amtsgericht muss sich auch ein 39-jähriger Schweizer verantworten. Der Schwager der Angeklagten soll bei der tödlichen Bügeleisen-Attacke im Schlafzimmer dabei gewesen sein. Die Anklage lautet auf Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung.

Dem Schweizer wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Ehemann im «Schwitzkasten» festgehalten zu haben, während die Frau auf das wehrlose Opfer mit dem Bügeleisen einschlug.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafanträge für die beiden Angeklagten sind noch nicht bekannt. Die Prozess vor Amtsgericht Olten-Gösgen dauert voraussichtlich drei Tage. (tan/sda/)

Erstellt: 29.08.2010, 10:02 Uhr

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9 Kommentare

Knecht Sonja

02.09.2010, 13:29 Uhr
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Komisch und niemand erwähnt, dass sie nicht lange nach der Tat mit einem neuen Mann auftaucht!t Da soll einer nachkommen bei unseren Gerichten! Antworten


Johannes Fischer

30.08.2010, 10:38 Uhr
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Jetzt gibt es Arbeit für die heuchlerischen Gutmenschen: Verbot der Bügeleisen im Haushalt. Nur noch kollektives Bügeln. Da wir noch nicht so weit sind, lassen sich vielleicht die 7 Jahre erklären, die es brauchte, bis es zum Prozess kommt. Heil Dir Helvetia! Antworten


maja naef

30.08.2010, 07:43 Uhr
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7 Jahre sind vergangen bis endlich ein Prozess stattfindet. Unglaublich. Antworten


Gerhard Meierhands

29.08.2010, 16:27 Uhr
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Kein Mensch interessiert dies, weder Medien noch der Blick. Aber angenommen es wäre ein Mann mit einer Pistole oder Gewehr gewesen, vielleicht ein Schütze oder sogar ein Jäger. Die Hölle wäre los und alle würden nach schäferen Waffengesetzen rufen. Antworten


Daniel Del Maestro

29.08.2010, 16:23 Uhr
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Also das ist im Jahr 2003 passiert. Und seither läuft diese sympatische Frau frei herum? In welchem Land leb ich denn eigentlich? Antworten


Jack Meier

29.08.2010, 14:03 Uhr
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7 Jahre nach der Tat die Verhandlung! Das ist doch zum Davonlaufen! Antworten


Gero Rubli

29.08.2010, 13:09 Uhr
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Vor sieben Jahren!! Das ist doch einfach unsäglich. Wie kann es sein, dass die Strafuntersuchung in so einem banalen Fall sieben Jahre dauert? Antworten


Hans Meyer

29.08.2010, 12:33 Uhr
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Wie kann es sein, dass diese Tat erst nach 7 Jahren vor Gericht kommt. Nach 3 Wochen Untersuchungshaft wurde sie entlassen. Das heisst, der Tathergang war klar. Was für eine Schlamperei! 7 Jahre auf den Prozess warten, wir haben bald italienische Verältnisse! Antworten


Roland Blaser

29.08.2010, 10:26 Uhr
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Die Beschuldigten waren anscheinend nicht flüchtig. Da stellt sich mir schon die Frage, weshalb es bis zur Gerichtsverhandlung über 7 Jahre dauert. Muss mir ja niemand sagen, dass die Ermittlungen soviel Zeit in Anspruch nahmen. Und es muss mir niemand erzählen wollen, dass an dieser Verhandlung aussagende Zeugen ihre Beobachtungen noch zuverlässig präsent haben. Antworten



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