Panorama
Hells Angels: Verfahren auch wegen Drogenhandel und Zuhälterei
Aktualisiert am 05.05.2009 4 Kommentare
Der Eidgenössische Untersuchungsrichter Jürg Zingle hat entsprechende Anträge der Bundesanwaltschaft (BA) gutgeheissen, wie er am Dienstag auf AP-Anfrage sagte. Gegen drei Personen wird nun wegen weiteren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Auf Beweisantrag der BA hin wird zudem eine weitere Person wegen Förderung der Prostitution ergänzend befragt werden.
Andere Beweisanträge der BA wurden dagegen abgewiesen. Laut dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter wird die BA aber keine Beschwerde dagegen führen. Abgelehnt wurden auch zahlreiche Beweisanträge der Angeschuldigten. Diese hätten unter anderem Wiederholungen von Befragungen verlangt. Die Beschwerdefrist gegen diese Entscheide laufe aber noch.
Intensive Ermittlungen der Justiz
Der Eidgenössische Untersuchungsrichter Zingle hatte die Ermittlungen gegen die Hells Angels übernommen, nachdem Ernst Roduner im Juli 2008 aus gesundheitlichen Gründen per sofort demissionierte. Zingle führt eine Voruntersuchung gegen 17 Mitglieder der Hells Angels wegen Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation und weiterer Delikte.
Die Mitglieder werden unter anderem verdächtigt, von Januar 2003 bis April 2004 Gewaltdelikte unterstützt beziehungsweise sich an ihnen beteiligt zu haben. 13 der Beschuldigten waren Ende April 2004 bei einer Grossrazzia verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden.
Bei der Aktion am 28. April 2004 führten 300 Polizisten Durchsuchungen in den Kantonen Zürich, Aargau, Solothurn und Waadt durch. Unter anderem wurde das Klublokal der Hells Angels an der Zürcher Langstrasse gestürmt; der letzte Verhaftete wurde am 10. Juni 2004 entlassen. (raa/ap)
Erstellt: 05.05.2009, 15:02 Uhr

















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