Ist Kachelmanns Richter befangen?

Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 06.09.2010 1 Kommentar

Michael Seidling, der Vorsitzende Richter im Kachelmann-Prozess, ist sehr umstritten. Gut möglich, dass die Anwälte des Star-Meteorologen einen Befangenheitsantrag stellen.

Kachelmanns Nachteil: Der Vorsitzende der Richter in seinem Prozess, Michael Seidling, steht wegen möglicher Verbindungen zur Familie des Opfers in der Kritik.

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Kachelmann ist frei

Kachelmann ist frei
Der TV-Wetterfrosch wurde am 29. Juli 2010 aus der U-Haft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim entlassen.

Michael Seidling liess vergangene Woche Milde walten. Einen drogensüchtigen Dauerdelinquenten schickte er «nur» drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Aber das interessierte kaum jemanden.

Doch ab heute ist alles anders. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Mannheim richtet im Verfahren, das deutsche Medien zum «Prozess des Jahres» hochstilisieren. Der 60-Jährige soll zusammen mit je zwei Profi- und Laienkollegen über Jörg Kachelmann urteilen. So ist es zumindest vorgesehen.

Hohe Hürden

Gut möglich ist aber, dass das Verteidigungsteam des TV-Meteorologen einen Befangenheitsantrag stellt. Wird dem stattgegeben, sitzt bald ein anderer Richter vorne im Gerichtssaal 1 unter den drei Löwen auf dem baden-württembergischen Wappen.

Die Hürden sind im deutschen Strafrecht allerdings hoch. Trotzdem sind die Anträge bei aufsehenerregenden Prozessen beliebt, um bei einem Massenpublikum Zweifel an der Unabhängigkeit der Richter zu wecken.

In der Region verankert

Die «SonntagsZeitung» titelte, das mutmassliche Opfer Kachelmanns geniesse «Heimvorteil». Sie nahm eine These auf, die Verschwörungstheoretiker und andere, die von der Unschuld des Schweizers überzeugt sind, in Blogs schon heiss diskutierten: Der Richter wohnt in Oftersheim, das mit dem Nachbarort Schwetzingen zusammengewachsen ist. In Schwetzingen lebt die Radiomoderatorin, die Kachelmann angezeigt hat, weil er sie vergewaltigt habe.

Damit nicht genug. Der Vater der Ex-Partnerin Kachelmanns war Vorsitzender des Turnvereins Schwetzingen, in dem einst auch seine Tochter Hürden lief. Der Klub bildet im Hand-ball eine Spielgemeinschaft mit dem TSV Oftersheim, in dessen Vorstand Richter Seidling wirkt. Die Krux: Der Vater der Anzeigeerstatterin war schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr Vereinsvorsitzender, als die Klubs handballerisch zusammenspannten.

Seidling lehnte Haftbeschwerde zuvor ab

«Ich habe weder Kontakt zum Vater noch zum Opfer gehabt», wird Seidling in der «Schwetzinger Zeitung» zitiert. Korrekt hätte es heissen müssen: zum mutmasslichen Opfer – was für Kachelmanns Anwälte die Befangenheit verdeutlicht.

Der Verteidigungscrew stösst auch sauer auf, dass Seidling noch am 29. Juni eine Haftbeschwerde Kachelmanns ablehnte. Und dass er für die Freien Wähler im Gemeinderat seines Wohnorts politisiert. Bei der nächsten Wahl sei er auf die Stimmen der Lokalbevölkerung angewiesen, die sich bei einem Freispruch von ihm abwenden könnte.

Gerichtsreporter aus der Gegend halten es für unwahrscheinlich, dass Seidling solche Hintergedanken hegt. Sie charakterisieren ihn als «lebenserfahrenen Menschen», der «stringente Prozessführung» garantiere.

Auswärtsnachteil muss ausgeschlossen werden

Vor vier Jahren hätte Seidling über Ingenieur Gotthard Lerch, einen im St. Galler Rheintal ansässigen Deutschen, richten sollen. Doch der Prozess gegen das Mitglied des Rings der Atomschmuggler um den Pakistaner Abdul Qadir Khan und die Schweizer Familie Tinner platzte. Als Seidling erläutern musste, weshalb ein fairer Prozess so nicht möglich sei, sei er ruhig geblieben, ruhig wie immer. Doch der Unmut sei ihm ausnahmsweise anzumerken gewesen.

Nun muss Michael Seidling oder ein lokal weniger verankerter Kollege durch eine faire Prozessführung garantieren, dass Jörg Kachelmann keinen Auswärtsnachteil hat. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.09.2010, 07:17 Uhr

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1 Kommentar

Jean-Philippe Ducrey

06.09.2010, 07:40 Uhr
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Rechtsstaatlich äussert fragwürdige Justiz Deutschlands: Fehlende Gewaltentrennung (Richter können auch Staatsanwälte sein u. umgehkehrt), keine echte 2. Instanz (BGH tritt nur bei sog. Verfahrensfehlern in Aktion, sonst bleibt nur der EuGH), alleinige Beweiswürdigkeit liegt beim Richter, kein echtes Geschworenengericht, Freispruch wirkt sich karrierehindernd für den Richter aus, etc. Antworten



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