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Jörg Kachelmann ist endgültig frei

Aktualisiert am 07.10.2011 16 Kommentare

Der Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die Revisionsanträge wurden zurückgenommen.

1/30 Gut gelaunte Anwältin, nachdenklicher Mandant: Andrea Combé verlässt mit dem freigesprochenen Jörg Kachelmann die Tiefgarage des Gerichts. (31. Mai 2011)

   

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Das Comeback des Jörg Kachelmann

Das Comeback des Jörg Kachelmann
Der Wettermoderator ist zurück im Geschäft.

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Jörg Kachelmann bleibt ein freier Mann: Nach seinem Freispruch nehmen Anklage und Nebenklägerin ihre Berufungsanträge zurück. Der Freispruch für den Schweizer Wettermoderator vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung ist damit rechtskräftig.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin nahmen ihre Berufungsanträge zurück, wie das Landgericht Mannheim mitteilt. Das Gericht hatte den Wettermoderator am 31. Mai vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung mangels Beweisen freigesprochen.

Die «sehr ausführlich begründete Entscheidung» des Landgerichts Mannheim weise keine Rechtsfehler auf, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Argumente, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten, seien nachvollziehbar.

Die Kammer habe deshalb zurecht nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» entschieden. Eine Revision würde keine «genügenden Erfolgsaussichten bieten».

«Interessant»

Kachelmann kommentierte die Erklärung der Mannheimer Staatsanwaltschaft auf Twitter knapp mit dem Wort «interessant». Auf Facebook dankte er zudem seinen Unterstützern.

Die Richter der 5. Strafkammer hatten Kachelmann im Mai nach 43 Verhandlungstagen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter betont, der Freispruch beruhe «nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist».

Kachelmann, der stets seine Unschuld beteuerte, sprach später in einem Zeitschrifteninterview vom «miesesten Freispruch aller Zeiten» und wetterte gegen die «deutsche Gaga-Justiz».

Intime Details verbreitet

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Kachelmanns ehemalige Geliebte, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatten gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess vier Jahre und drei Monate Haft wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Kachelmann war im März 2010 bei der Rückkehr aus Kanada auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden, nachdem seine Ex-Freundin ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Im Laufe der Ermittlungen kam heraus, dass der Schweizer Moderator mehrere Geliebte gleichzeitig hatte. Einige von ihnen wurden als Zeuginnen vernommen.

Intime Details

Bereits vor Prozessbeginn waren in verschiedenen Medien intime Details aus den Ermittlungsakten wiedergegeben worden. Mehrere Ex-Geliebte gaben – zum Teil schon vor ihrer Vernehmung vor Gericht – Interviews in Zeitschriften. Auch die Nebenklägerin liess sich nach Ende des Prozesses für eine Titelgeschichte in der Zeitschrift «Bunte» fotografieren und interviewen.

Nach seinem Freispruch hatte der 53-jährige Kachelmann rechtliche Schritte wegen Verleumdung angekündigt. Nach dem Mammut-Prozess macht der ehemalige ARD-Wettermann wieder für einzelne Medien sowie im Internet Wettervorhersagen. (bru/dapd/sda)

Erstellt: 07.10.2011, 12:54 Uhr

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16 Kommentare

Ronnie König

07.10.2011, 13:06 Uhr
Melden 28 Empfehlung

Sehr gut. Es war ja offensichtlich, dass da eine frustrierte und enttäuschte Frau gelogen und falsch bezichtigt hatte. Und es ist auch eine Schlappe für A.Schwarzer. Das ist gut so. Aus der Geschichte lernen wir, dass nicht jede Vergewaltigung ist und DSKs Geschichte lehrt uns, dass nicht jede Vergewaltigung zu einer Strafe führen muss. Ob dies für Mann und Frau nun gut ist? Zu seltsam alles. Antworten


Peter Bitterli

07.10.2011, 13:43 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Wird jetzt die Schreibe der Frau Schwarzer auch "zurückgenommen"? Antworten



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