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Kachelmann reicht Haftbeschwerde ein

Aktualisiert am 29.06.2010

Der Anwalt des Wettermoderators sieht den Freiheitsanspruch seines Mandanten missachtet. Mit der eingereichten Beschwerde entfällt ein Haftprüfungstermin.

1/12 Jörg Kachelmann wurde 1958 in Lörrach geboren. Er ist Moderator, Journalist und Unternehmer im Bereich der Meteorologie.
Wikipedia

   

Der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin für den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann fällt nach Angaben der Verteidigung aus. Grund ist eine Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe, wie Kachelmanns Anwalt Georg Birkenstock am Dienstagabend in Köln mitteilte. Dafür sei der Antrag beim Landgericht Mannheim zurückgezogen worden. Kachelmann wird verdächtigt, seine Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben und sitzt seit März in Untersuchungshaft in Mannheim.

Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei wahrscheinlich.

Ein rechtsmedizinisches Gutachten komme ausserdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben könne und erfunden sein müsse. «Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet», erklärte Birkenstock. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz «die Täterin der Falschbeschuldigung» mit dem Haftbefehl gegen Kachelmann schütze.

Antrag zurückgenommen

Ursprünglich war für Freitag ein Haftprüfungstermin geplant. Nach Darstellung der Verteidigung lehnte es die Strafkammer aber ab, bei diesem Termin die Sachverständigen oder die Anzeigeerstatterin anzuhören. «Zur Aufklärung von Grund und Zustandekommen der Falschbeschuldigung der Anzeigeerstatterin kann Herr Kachelmann aus eigener Wahrnehmung nichts beitragen. Schliesslich war er nicht zugegen, als die Anzeigeerstatterin ihre Geschichte erfand», sagte Birkenstock. Der Jurist zog nach eigenen Worten seinen Haftprüfungsantrag zurück, weil nur dann Beschwerde gegen die Haft eingelegt werden kann. (jak/dapd)

Erstellt: 29.06.2010, 21:45 Uhr

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