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Kampf gegen Hooligans: Polizei veröffentlicht Fotos von 18 Verdächtigen

Aktualisiert am 21.01.2009 2 Kommentare

Im Kampf gegen gewaltbereite Fussball-Fans gehen die St. Galler Staatsanwalt und die Polizei den gleichen Weg, den ihre Kollegen aus Luzern 2007 erfolgreich begangen haben.

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Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am Barragespiel St. Gallen - Bellinzona vom 20. Mai 2008 ersuchen Kantonspolizei, Stadtpolizei und Staatsanwaltschaft St. Gallen um die Mithilfe der Öffentlichkeit. Bei den Ausschreitungen wurden Schäden von über 150'000 Franken verübt. Anfang Dezember erliess die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen einen Teil der an den Ausschreitungen mutmasslich Beteiligten. Die sind die Bilder der gesuchten Personen.

   
Fans werden Randalierer: Ausschreitungen im Espenmoos nach dem Barrage-Spiel vom 20. Mai 2008.

Fans werden Randalierer: Ausschreitungen im Espenmoos nach dem Barrage-Spiel vom 20. Mai 2008.

Erfolg in Luzern

Dass im Internet nach Hooligans gefahndet wird, ist in der Schweiz kein Novum. Die Luzerner Kantonspolizei hatte im Mai 2007 Bilder von mutmasslichen Randalierern ins Netz gestellt - mit grossem Fahndungserfolg.

Die Bilder von fünf gesuchten Randalierern waren gerade 21 Stunden auf der Homepage der Luzerner Kantonspolizei aufgeschaltet, wie Mediensprecher Urs Wigger sagt. Drei der Männer stellten sich selber, zwei konnten nach Hinweisen aus der Bevölkerung identifiziert werden. Alle fünf Randalierer wurden angeklagt.

Die Anklage lautete auf Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Die Hooligans hatten rund um ein Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Luzern und dem FC Basel im Mai 2007 randaliert.

Beim Fussball-Barragespiel vom 20. Mai 2008 wüteten Hooligans in St. Gallen und hinterliessen einen Schaden in Höhe von 150'000 Franken. Nun veröffentlicht die Polizei Fotos von 18 Verdächtigen.

Und stellt die Frage: «Wer kennt diese Männer?» Diese offensive Strategie der Polizei zeigt, dass für randalierende Fussball-Fans andere Zeiten begonnen haben.

Diese 18 Personen würden dringend verdächtigt, sich an den Ausschreitungen vom 20. Mai 2008 im Espenmoos beteiligt zu haben. Ihnen werden Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Abgebildete Personen dürfen sich auch selber melden

Die Polizei weist aber auch daraufhin, dass jede Person bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat. Wer eine Person auf den Bildern erkennt, wird gebeten, sich bei der Kantonspolizei St. Gallen unter 071 229 49 49 oder per Mail auf info@kapo.sg.ch zu melden.

Interessant auch der letzte Satz der Polizei-Meldung: «Selbstverständlich können sich die auf den Fotos veröffentlichten Personen auch bei jeder Polizeistation melden.»

Zweite Phase der Ermittlungen

Am 20. Mai 2008 spielte der FC St. Gallen gegen die AC Bellinzona um den Erhalt in der höchsten Schweizer Fussball-Liga. Die St. Galler verloren und stiegen ab. Nach dem Abpfiff kam es im Espenmoos zu Scharmützeln zwischen Randalierern und der Polizei. Es gab Verletzte und es entstand Sachschaden von über 150'000 Franken.

Im vergangenen November hatten die St. Galler Behörden bereits Strafverfahren gegen 30 mutmassliche Hooligans eröffnet, die meisten davon Schweizer im Alter von 18 bis 22 Jahren. Acht Personen wurden am 9. Dezember 2008 in einer koordinierten Aktion verhaftet. Sie wurden befragt und wieder auf freien Fuss gesetzt.

In Basel sollen Bilder auch veröffentlicht werden

Was in St. Gallen zu Fahndungserfolgen führt, soll auch den Basler Behörden helfen: Um Fussball-Randalierer zu identifizieren, will die Staatsanwaltschaft künftig Bilder der Hooligans im Internet veröffentlichen. «Das ist rechtlich möglich», sagt Peter Gill von der Basler Staatsanwaltschaft auf Anfrage der BaZ. Gestern hatte die St. Galler Polizei Bilder von mutmasslichen Hooligans ins Netz gestellt. Bis am Abend gingen zahlreiche Hinweise ein. Auch in Luzern führte die Internetfahndung 2007 zu fünf Verhaftungen. pra (sam/je)

Erstellt: 21.01.2009, 10:30 Uhr

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2 Kommentare

Heinz Schweitzer

21.01.2009, 22:32 Uhr
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Es würde mich interessieren, welches Gesetz bzw. Paragraph dies erlaubt (konkret, nicht "steht im StGB...). Und damit wir uns richtig verstehen: Ich bin auch dafür, dass die Randalierer und Gewalttätigen gefasst und bestraft werden. Ich habe nur ein kleines Problem: Die Polizei spricht von "mutmasslich" oder "Verdächtigen" ...Wo ist unser Rechtgrunbdsatz: In dubio pro reo? ...und der Datenschutz? Antworten


Hans Renard

24.01.2009, 16:43 Uhr
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Versteht Herr Schweizer unter DATENSCHUTZ Täterschutz. Sind wir schon soweit, dass sich diese Leute hinter dem Datenschutz verstecken könnnen mit der Gewissheit, nicht erkannt zu werden? Antworten



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