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Kampf gegen Hooligans: Polizei veröffentlicht Fotos von 18 Verdächtigen
Aktualisiert am 21.01.2009 2 Kommentare
Fans werden Randalierer: Ausschreitungen im Espenmoos nach dem Barrage-Spiel vom 20. Mai 2008.
Erfolg in Luzern
Dass im Internet nach Hooligans gefahndet wird, ist in der Schweiz kein Novum. Die Luzerner Kantonspolizei hatte im Mai 2007 Bilder von mutmasslichen Randalierern ins Netz gestellt - mit grossem Fahndungserfolg.
Die Bilder von fünf gesuchten Randalierern waren gerade 21 Stunden auf der Homepage der Luzerner Kantonspolizei aufgeschaltet, wie Mediensprecher Urs Wigger sagt. Drei der Männer stellten sich selber, zwei konnten nach Hinweisen aus der Bevölkerung identifiziert werden. Alle fünf Randalierer wurden angeklagt.
Die Anklage lautete auf Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Die Hooligans hatten rund um ein Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Luzern und dem FC Basel im Mai 2007 randaliert.
Beim Fussball-Barragespiel vom 20. Mai 2008 wüteten Hooligans in St. Gallen und hinterliessen einen Schaden in Höhe von 150'000 Franken. Nun veröffentlicht die Polizei Fotos von 18 Verdächtigen.
Und stellt die Frage: «Wer kennt diese Männer?» Diese offensive Strategie der Polizei zeigt, dass für randalierende Fussball-Fans andere Zeiten begonnen haben.
Diese 18 Personen würden dringend verdächtigt, sich an den Ausschreitungen vom 20. Mai 2008 im Espenmoos beteiligt zu haben. Ihnen werden Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Abgebildete Personen dürfen sich auch selber melden
Die Polizei weist aber auch daraufhin, dass jede Person bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat. Wer eine Person auf den Bildern erkennt, wird gebeten, sich bei der Kantonspolizei St. Gallen unter 071 229 49 49 oder per Mail auf info@kapo.sg.ch zu melden.
Interessant auch der letzte Satz der Polizei-Meldung: «Selbstverständlich können sich die auf den Fotos veröffentlichten Personen auch bei jeder Polizeistation melden.»
Zweite Phase der Ermittlungen
Am 20. Mai 2008 spielte der FC St. Gallen gegen die AC Bellinzona um den Erhalt in der höchsten Schweizer Fussball-Liga. Die St. Galler verloren und stiegen ab. Nach dem Abpfiff kam es im Espenmoos zu Scharmützeln zwischen Randalierern und der Polizei. Es gab Verletzte und es entstand Sachschaden von über 150'000 Franken.
Im vergangenen November hatten die St. Galler Behörden bereits Strafverfahren gegen 30 mutmassliche Hooligans eröffnet, die meisten davon Schweizer im Alter von 18 bis 22 Jahren. Acht Personen wurden am 9. Dezember 2008 in einer koordinierten Aktion verhaftet. Sie wurden befragt und wieder auf freien Fuss gesetzt.
In Basel sollen Bilder auch veröffentlicht werden
Was in St. Gallen zu Fahndungserfolgen führt, soll auch den Basler Behörden helfen: Um Fussball-Randalierer zu identifizieren, will die Staatsanwaltschaft künftig Bilder der Hooligans im Internet veröffentlichen. «Das ist rechtlich möglich», sagt Peter Gill von der Basler Staatsanwaltschaft auf Anfrage der BaZ. Gestern hatte die St. Galler Polizei Bilder von mutmasslichen Hooligans ins Netz gestellt. Bis am Abend gingen zahlreiche Hinweise ein. Auch in Luzern führte die Internetfahndung 2007 zu fünf Verhaftungen. pra (sam/je)
Erstellt: 21.01.2009, 10:30 Uhr
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2 Kommentare
Es würde mich interessieren, welches Gesetz bzw. Paragraph dies erlaubt (konkret, nicht "steht im StGB...). Und damit wir uns richtig verstehen: Ich bin auch dafür, dass die Randalierer und Gewalttätigen gefasst und bestraft werden. Ich habe nur ein kleines Problem: Die Polizei spricht von "mutmasslich" oder "Verdächtigen" ...Wo ist unser Rechtgrunbdsatz: In dubio pro reo? ...und der Datenschutz? Antworten
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