Panorama

Keine Verfahrensfehler im Fall Boi

Im Fall der im Juni tot im Tessin aufgefundenen 17-jährigen Schwyzerin Boi Ngoc Nguyen haben die Strafbehörden ihres Wohnkantons korrekt gehandelt.

Den Behörden war vorgeworfen worden, dass es bei der Herausgabe von Handydaten zu Pannen und Verzögerungen gekommen sei. Das stimmt aber offenbar nicht. Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Rechts- und Justizkommission, wie sie am Montag mitteilte. Gestützt auf die übereinstimmenden und überzeugenden Darlegungen des Verhöramts und des Kantonsgerichts sei sie zur Auffassung gelangt, dass es keine Verfahrensfehler gegeben habe, schreibt die Kommission.

Sowohl das Untersuchungsverfahren unter der Leitung des Verhöramts wie auch das Genehmigungsverfahren zur Verwendung der Handydaten, für das der Kantonsgerichtspräsident zuständig war, seien speditiv abgelaufen. Das gelte auch für die Datenherausgabe an den Aargau. Die Kommunikation zwischen den Behörden bezeichnet die Kommission als funktionierend. Unterschiedliche Rechtsauffassungen seien wegen den verschiedenen Rollen im Strafverfahren nichts Aussergewöhnliches.

Der Leichnam der jungen Vietnamesin war in einem Wald bei Sessa TI gefunden worden. Die Lehrtochter war seit August 2009 vermisst. Die Ermittlungen werden von der Kantonspolizei Aargau geführt. Vorwürfe an die Schwyzer Behörden, dass Handy-Daten zu spät ausgeliefert wurden, hatte es 2009 bereits im Fall Lucie gegeben. Eine Schwyzer PUK kam zum Schluss, dass weder dem Kantonsgericht noch dem Verhöramt ein gesetzeswidriges Handeln oder ein Fehler vorgeworfen werden könne. (sam/sda/)

Erstellt: 19.07.2010, 14:40 Uhr

Panorama

Populär auf Facebook Privatsphäre

Lokale Suche

Marktplatz

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Frühlingsdeko
homegate Lassen Sie jetzt schon den Frühling ins Haus. Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate