Panorama
«Kraftvoll und stampfend auf die Stirn»
Ein Jahr nach dem Tod von Dominik Brunner hat das Landgericht München dessen Ruf als Vorbild für Zivilcourage wieder hergestellt. «Er hat nicht weggehört, sondern ist den angegriffenen Jugendlichen beigestanden», stellte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier am Montag klar. Aus Rache für diese Einmischung hätten Markus S. und Sebastian L. in der S-Bahn nach München-Solln «beschlossen, Brunner richtig abzustrafen». Kurz darauf war er tot.
Dass Brunner eine Schlägerei mit zwei angetrunkenen jungen Männer provoziert und letztlich nur wegen seiner Herzkrankheit gestorben sei, verwies die Jugendstrafkammer ins Reich der Fabel. Sie verurteilte den heute 19-jährigen Markus S. wegen Mordes und blieb mit ihrem Strafmass von neun Jahren und zehn Monaten nur ganz knapp unter der Höchststrafe des Jugendstrafrechts.
Der 50-Jährige habe längst reglos am Boden gelegen, da «trat der Angeklagte kraftvoll und stampfend auf die rechte Stirnseite des Opfers ein» - so fest, dass die «Turnschuhsohle Abdrücke im Gesicht des Opfers hinterliess», sagte Baier. «Wer derart aggressiv und mit Wucht auf ein wehrloses Opfer eintritt, muss mit einem tödlichen Verlauf rechnen.»
Alkohol, Drogen und Diebstahl
Der 18-jährige Sebastian L. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren verurteilt. Auch er hatte geschlagen und getreten, aber als er schliesslich «begriff, dass das alles zu krass ist», hatte er seinen Freund zu stoppen versucht. Wegen der Schwere der Tat und seinem Vorstrafenregister seien sieben Jahre Haft jedoch auch «erzieherisch erforderlich, sagte der Richter. Denn bisher lebten die beiden jungen Männer «planlos in den Tag hinein», mit Alkohol und Drogen, mal Diebstahl oder Raub, aber ohne Arbeit und Beruf, Sebastian L. auch ohne Schulabschluss.
Auch der 12. September 2009 begann mit Wodka-Orange, Bier und dem Versuch, ein paar Euro für Drogen aufzutreiben. Am S-Bahnhof Donnersberger Brücke halfen beide einem Freund bei dem Versuch, vier Schüler «abzuziehen». Als der Freund mit einer anderen S-Bahn weiterfuhr, stiegen sie mit den vier Schülern in die fast leere S-Bahn Richtung Solln, setzten sich neben sie und berieten lautstark darüber, wie sie sie schlagen und ausrauben wollten.
Wie ein Boxer als menschliches Schutzschild
Brunner sass daneben und forderte sie auf, die verängstigten Schüler in Ruhe zu lassen. «Du Spast, was mischst du dich ein!» pöbelten ihn die Angeklagten laut Urteil wütend an und legten die Beine auf die Sitzbank: Die solle er sich merken! Darauf rief Brunner über Handy «in ruhigem, sachlichen Ton die Polizei an» und sagte, dass er mit den vier Jugendlichen in Solln aussteigen werde. «Ich danke ihm so sehr, das er uns alle vier beschützt hat. Ich werde ihn immer als Held im Gedächtnis behalten», hatte die 13-jährige Sarah kurz nach der Tat gesagt.
Markus S. und Sebastian L. hatten nach Überzeugung der Richter beschlossen, sich an Brunner «für seine Einmischung zu rächen». Obwohl genügend Platz auf dem Bahnsteig war, gingen sie grinsend und mit geballten Fäusten auf Brunner zu, der sich in Erwartung des angekündigten Angriffs wie ein Boxer «als menschliches Schutzschild» vor die Schüler gestellt hatte.
«Du Dreckschwein! Du Bastard!»
Hilfesuchend habe Brunner dem Lokführer zugerufen, dass gleich etwas passieren werde. Aber der fuhr weiter. Wohl aus einem schlechten Gewissen habe der Lokführer im Prozess ausgesagt, für ihn habe Brunner wie der Angreifer gewirkt, sagte der Richter. «In Notwehr», wie er betonte, habe Brunner dann Markus S. auf die Augenbraue geboxt. Darauf habe sich Markus S. einen Schlüssel mit der Spitze nach vorn in die Faust geklemmt, und die beiden Angeklagten seien mit Faustschlägen und Tritten über Brunner hergefallen. «Du Dreckschwein! Du Bastard!» schrien sie. Brunner prallte mit dem Kopf gegen ein Geländer, ging zu Boden und hielt sich schliesslich nur noch «schützend die Hände vors Gesicht».
Mindestens 19 Verletzungen erlitt Brunner durch Fausthiebe, drei durch Tritte. Ein Tritt von Markus S. in den Bauch des Wehrlosen habe Milz und Leber nur knapp verfehlt und sei ebenso lebensgefährlich gewesen wie das anschliessende Stampfen mit angezogenem Knie auf die Schläfe des reglos da liegenden Brunner. Dann sei Markus S. «in Siegerpose» weggegangen. Er habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt und den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen, sagte der Richter. Der Alkohol habe Markus S. zwar enthemmt, aber seine Schuldfähigkeit nicht gemindert - er sei das Trinken gewöhnt gewesen und habe keinerlei Ausfallerscheinung gehabt.
Markus S. schluckte mehrmals
Dass er einen Blackout gehabt habe, sei eine Schutzbehauptung. Während Sebastian L. in seinem Geständnis echte Reue bewies, habe die Jugendstrafkammer von Markus S. vergeblich auf «Worte ernsten Bedauerns oder eine ehrliche Entschuldigung» erhofft. Stattdessen sei er bereits «mit der finanziellen Vermarktung seiner Geschichte befasst», sagte Baier. Wie cool Markus S. sei, zeige auch, dass er am Morgen des Tattages ein Anklageschreiben der Justiz bekommen habe. «Das hat nicht den geringsten Eindruck hinterlassen», sagte Baier. Die Tat stehe auf niedrigster sittlicher Stufe. «Wäre er ein Erwachsener, hätte das Gericht lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängen müssen», sagte der Richter.
Markus S. schluckte mehrmals, als das Gericht das Strafmass verkündete - dann setzte er sich und kaute an seinen Nägeln. Aber mit dem Urteil habe er gerechnet, sagte sein Verteidiger Maximilian Pauls und kündigte Revision an. Denn Brunner habe zuerst zugeschlagen - die Angeklagten hätten womöglich nur auf seine «Gewalthandlung direkt reagiert»», wiederholte er. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, werden Markus S. und Sebastian L. in die Jugendvollzugsanstalt Erbach verlegt, wo sie Schul- und Berufsausbildung nachholen können. «Ob jetzt oder sechs Monate später, ist egal», sagte der Verteidiger. Wichtig sei, dass «der Makel des Mordes weg» komme. (bru/jak/dapd)
Erstellt: 06.09.2010, 17:01 Uhr

















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