Panorama

Mediale Freisprüche für Jörg Kachelmann

Aktualisiert am 25.06.2010

Jetzt bekannt gewordene Details des Gutachtens eines renommierten Rechtsmediziners entlasten den TV-Moderator. Und das Gericht in Mannheim tut sich schwer mit dem Entscheid über die Haftentlassung.

1/12 Jörg Kachelmann wurde 1958 in Lörrach geboren. Er ist Moderator, Journalist und Unternehmer im Bereich der Meteorologie.
Wikipedia

   

Seit bald 100 Tagen sitzt TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. Mit zunehmender Dauer der Haftzeit dreht sich die Berichterstattung der Medien langsam zu Gunsten des 51-jährigen Schweizers. Überwogen zu Beginn die Vorverurteilungen, erschienen in den letzten Wochen Berichte in namhaften Medien, die fast schon Freisprüchen gleichkommen.

Nachdem der «Spiegel» Zweifel an der Darstellung des mutmasslichen Opfers, der 37-jährigen Ex-Freundin des Fernsehmanns, äusserte, legt die «Zeit» in einem umfangreichen Dossier nach. Die deutsche Wochenzeitung benennt die Mängel der staatsanwaltschaftlichen Arbeit und zitiert aus Gutachten, die Kachelmann entlasten.

Keine DNA-Spuren am Messer

Die «Zeit» veröffentlichte in der jüngsten Ausgabe neue Details aus einem rechtsmedizinischen Gutachten von Bernd Brinkmann. Der emeritierte Professor leitete 30 Jahre lang das Rechtsmedizinische Institut der Universität Münster und gehört zu den kompetentesten Rechtsmedizinern Deutschlands. Brinkmann untersuchte unter anderem die Verletzungen am Körper der Frau, die Kachelmann vorwirft, sie vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben.

Das von der Verteidigung bestellte Gutachten stellt keinerlei DNA-Spuren von Kachelmann auf dem Messer fest. Ausserdem hält Brinkmann es für unmöglich, dass überhaupt irgendein Messer die «Hautbeschädigung» am Hals verursacht habe. Vielmehr geht Brinkmann davon aus, dass ein spitzer Fingernagel zur Verletzung am Hals geführt habe. Dies bedeutet, dass die Frau sich selbst verletzt haben könnte. Ein anderes rechtsmedizinisches Gutachten legt sich in dieser Frage nicht fest, schliesst aber eine Fremdverletzung nicht aus.

Auch die Erklärung Brinkmanns für die Blutergüsse an den Oberschenkeln der Frau entlasten Kachelmann. Deren markante Verfärbung sei wohl durch die vorherige Einnahme von Aspirin begünstigt worden. In der polizeilichen Einvernahme sagte die Frau aus, dass sie am Abend der mutmasslichen Tat das Medikament eingenommen habe. Dieses Phänomen ist laut «Zeit» für den Rechtsmediziner nicht neu, es spielte auch bei anderen Fällen von mutmasslicher Vergewaltigung eine Rolle.

Entscheid über Haftentlassung erneut verschoben

Der einst erfolgsverwöhnte Kachelmann ist seit über drei Monaten inhaftiert, obwohl seine Anwälte bereits Ende Mai einen Antrag auf Haftentlassung gestellt hatten. Das Landgericht Mannheim hat nun heute Freitag entschieden, dass es erst kommende Woche einen neuen Haftprüfungstermin geben soll. Dabei wird auch Kachelmann erneut angehört. Der Entscheid wurde in den letzten Wochen immer wieder verschoben.

Der Fall Kachelmann ist äusserst komplex und undurchsichtig. Aufgrund der umfangreichen Recherchen von «Spiegel» und «Zeit» entsteht nun der Eindruck, dass sich die Staatsanwaltschaft möglicherweise zu schnell festgelegt haben könnte. Die Anklagebehörde ging von Anfang an davon aus, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sein muss.

Den Staatsanwälten geht es gemäss dem «Zeit»-Bericht nicht mehr allein um Kachelmann und dessen angebliche Schuld, sondern auch darum, «selber ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauszukommen. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Mannheim im Leben des Fernsehstars den totalen Kahlschlag angerichtet.»

Bis zu 15 Jahre Gefängnis bei Verurteilung

Kachelmann sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat Mitte Mai Anklage erhoben. Sie wirft Kachelmann vor, Anfang Februar die 37-jährige Frau, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Der TV-Moderator bestreitet die Tat.

Spätestens am 6. September muss das Landsgericht Mannheim entscheiden, ob es zu einem Hauptverfahren gegen den 51-jährigen kommt oder nicht. Im Fall einer Verurteilung droht Kachelmann eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren. (vin)

Erstellt: 25.06.2010, 12:16 Uhr

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