Panorama
Muezzin-Rufe als Klingelton – unerwünscht
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Grossmufti Ali Gomaa hat dazu nun eine Fatwa erlassen. Dem unverbindlichen islamischen Rechtsgutachten zufolge sind Koranverse oder Muezzin-Rufe als Klingeltöne unangemessen und irreführend. Doch diese erfreuen sich in Ägypten mit seinen rund 50 Millionen Handy-Nutzern wachsender Beliebtheit - übrigens ebenso wie in der irakischen Hauptstadt Bagdad, in Saudiarabien oder im Westjordanland. Wer unbedingt einen vom Islam inspirierten Klingelton wolle, solle doch auf entsprechende Lieder oder religiöse Prosa zurückgreifen, empfahl der ägyptische Grossmufti. (cpm/ddp)
Erstellt: 22.01.2010, 11:30 Uhr
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