Panorama

Pädophiler Ex-Kirchenrat: Richter spricht von «schwerem» Verschulden

Aktualisiert am 28.10.2009

Ein Ex-Kirchenverwaltungsrat von Murg SG ist wegen Besitzes von Kinder-Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Der Pädophile stand in Mels vor Gericht.

Der Einzelrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans sprach den 68-Jährigen der mehrfachen Pornografie schuldig. Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe auferlegte er ihm eine Busse von 600 Franken. Zudem muss der Verurteilte Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 11'000 Franken bezahlen.

Die Polizei hatte im Haus des Angeklagten vor einem Jahr Filme, Zeitschriften und Computerdisketten mit etwa 1400 kinderpornografischen Darstellungen gefunden. Es handle sich um «Pornografie der übelsten Sorte», erklärte der Staatsanwalt vor Gericht.

Missbrauch und Ausbeutung

Er warf dem Rentner ein schweres Verschulden vor und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie 1000 Franken Busse. Es gehe darum, dem Missbrauch und der Ausbeutung von Kindern durch die Porno-Industrie entgegenzuwirken. Dazu müsse der Konsum von Kinder-Pornografie konsequent geahndet werden.

Der Angeklagte wies jede Schuld von sich. Die Bilder stammten alle aus der Zeit vor 2002, als der Besitz von Kinder-Pornografie noch nicht strafbar war, erklärte er. Er habe nicht mehr gewusst, dass er strafbare Darstellungen aus früheren Jahren in seinem Haus aufbewahrt habe.

Er habe die Bilder seit Jahren nicht mehr angeschaut, beteuerte er. Der Staatsanwalt warf ihm deshalb «völlige Einsichts- und Reuelosigkeit» vor. Dies müsse sich strafverschärfend auswirken.

Verteidiger forderte Freispruch

Der Verteidiger beantragte für den Angeklagten einen Freispruch. Pädophil zu sein, sei nicht strafbar, führte er aus. Die Anklage sei ungenügend begründet und die Vorwürde seien zum Teil verjährt.

Der Verteidiger stellte den Angeklagten als Opfer einer reisserischen Boulevard-Berichterstattung dar. Sein Mandant sei auch pädophiler Handlungen verdächtigt worden; die Strafuntersuchung in diesem Punkt sei aber ergebnislos eingestellt worden.

Der Einzelrichter folgte mit seinem Urteil mehrheitlich der Anklage. Das Verschulden des 68-Jährigen sei «recht schwer». Er habe vom Pornografie-Verbot gewusst und den Besitz illegalen Materials zumindest in Kauf genommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte und sein Verteidiger liessen offen, ob sie den Fall ans St. Galler Kantonsgericht weiterziehen werden.

«Blick» machte den Fall publik

Der «Blick» hatte den Fall im Herbst 2008 publik gemacht. Der angeschuldigte Kirchenverwaltungsrat wollte damals von einem Rücktritt vorerst nichts wissen. Auf seiner Internet-Homepage vertrat er die Ansicht, nicht alle Pädophilen seien Verbrecher,

Erst als ihm der Katholische Administrationsrat (kirchliche Exekutive) den Rücktritt empfahl, legte er sein Amt nieder. Im Rahmen des Strafverfahrens durchsuchte die Polizei sein Haus und stellte umfangreiche kinderpornografische Darstellungen sicher. (bru/sda)

Erstellt: 28.10.2009, 19:01 Uhr

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