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Rottweiler gehört Verdächtigem im Fall der Schenkkreis-Morde

Aktualisiert am 28.07.2009 27 Kommentare

Der Hund, der am Sonntag in Schaffhausen einen Vierjährigen schwer verletzt hat, ist auf einen ehemaligen Schweizer Meister im Hammerwerfen zugelassen. Dieser sitzt im Kanton Solothurn in U-Haft.

Der 32-jährige Ex-Sportler aus dem Kanton Aargau gilt als der Hauptverdächtige im Fall des Dreifachmordes an der Familie Duprey in Grenchen. Da er im Gefängnis sitzt, kümmert sich seine 55-jährige Mutter um den einjährigen Rottweiler. Die Schaffhauser Polizei hat entsprechende Medienberichte bestätigt.

Mit dem Tier ging sie am Sonntagnachmittag im Industriegebiet Majorenacker in Schaffhausen spazieren. Ein 49-jähriger Vater wollte dort gleichzeitig mit seinen drei Kindern - zwei Töchtern im Alter von 19 und zehn Jahren und dem vierjährigen Sohn - auf einer Wiese grillieren.

Aus Angst geschrien

Laut Mitteilung der Schaffhauser Polizei lief der Hund, der nicht angeleint war, auf einmal auf die Familie zu, worauf das Mädchen aus Angst zu schreien begann. Gemäss ersten Erkenntnissen fiel der Hund darauf den Knaben an und verletzte ihn schwer am Kopf. Der Knabe musste mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden. Sein Zustand ist stabil. Die 19-jährige Tochter, die ihrem kleinen Bruder zu Hilfe geeilt war, erlitt leichte Verletzungen. Die Beteiligten wurden fachlich betreut. Der genaue Ablauf des Vorfalls ist noch in Abklärung.

Der Hund kam in polizeiliche Obhut. Was mit ihm weiter passiert, wird der Kantonstierarzt entscheiden müssen. Die entsprechenden Abklärungen seien eingeleitet, hiess es. Unter anderem ist ein Wesenstest durch einen speziell ausgebildeten Tierarzt vorgesehen, um das Gefährdungspotenzial abzuschätzen, wie der stellvertretende Kantonstierarzt Peter Uehlinger auf Anfrage sagte.

Die möglichen Massnahmen reichen vom Leinenzwang über eine Ausbildung des Halters bis zur Tötung des Hundes. Rottweiler gehören im Kanton Schaffhausen nicht zu jenen vier Hunderassen, die mit Auflagen für die Halter verbunden sind. Von einem «Kampfhund» könne also nicht die Rede sein, sagte Polizeisprecher Patrick Caprez. (sam)

Erstellt: 28.07.2009, 10:06 Uhr

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27 Kommentare

Andreas Keller

28.07.2009, 09:04 Uhr
Melden 1 Empfehlung

@Jürg Schaub: Ja, der Mensch ist der Schuldige. Aber nicht das Bissopfer! Die Menschen sind schuldig welche solche Hunde halten, die Politiker sind schuldig welche solche Hunde nicht verbieten wollen, Leute wie Sie sind schuldig welche so gefährliche Hunde verteidigen Antworten


Karin Gut

28.07.2009, 09:08 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Gemäss Polizeisprecher Patrick Caprez war alles ohne Verstoss gegen das Gesetz abgelaufen. Was lernen wir daraus: Die Gesetze müssen verschärft werden und mehr Hunderassen müssen verboten werden! Antworten



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