Panorama
Rottweiler verletzt Vierjährigen in Schaffhausen schwer
Von Samuel Reber. Aktualisiert am 27.07.2009 66 Kommentare
Hier kam es zum Angriff auf den Jungen: Majorenacker in Schaffhausen. (Bild: Polizei Schaffhausen)
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Es geschah am späteren Sonntagnachmittag um 17 Uhr auf dem Majorenacker in Schaffhausen. «Es handelt sich um ein abgelegenes Industriegebiet. Kein Ort für einen Sonntagsausflug», sagt Patrick Caprez von der Schaffhauser Polizei gegenüber baz.ch/Newsnet.
Ein Vater wollte mit seinen drei Kindern im Alter von 19, 10 und 4 Jahren trotzdem auf dieser Wiese grillen. Auf einer benachbarten Wiese spielte eine 55-jährige Frau mit dem einjährigen Rottweiler.
Mädchen fing an zu schreien
Der Hund war nicht angeleint und lief auf die Familie zu. Das zehnjährige Mädchen bekam Angst und fing an zu schreien. Daraufhin fiel der Hund den kleinen Jungen an. Die 19-jährige Schwester griff ein und wurde dabei leicht verletzt. Wie sich genau der Vater verhalten habe, sei Gegenstand der Abklärungen, so die Polizei. Der Knabe musste mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden
«Der Bub hat schwere Bisswunden am Kopf. Er befindet sich aber in einem stabilen Zustand», so Caprez. Sowohl die Familie als auch die Hundebesitzerin würden von Care-Teams der Polizei betreut. Die Frau habe einen Schock erlitten und befinde sich nun bei einer Bekannten. Nun werde der genaue Tathergang ermittelt und eruiert, ob die Frau zur Verantwortung gezogen wird, sagt der Polizeisprecher. Momentan gelte noch die Unschuldsvermutung. Zeugen der Attacke werden gesucht.
Kein Leinen- und Maulkorbzwang
Warum war das Tier nicht angeleint? Sprecher Caprez: «Im verschärften Hundegesetz des Kantons Schaffhausen fallen vier Rassen wie etwa der Pitbull-Terrier in die Kategorie der Kampfhunde, für die ein Leinen- und Maulkorbzwang gilt. Der Rottweiler gehört aber nicht dazu.»
Das Tier befindet sich zurzeit beim stellvertretenden Kantonstierarzt Peter Uehlinger. Wie geht es mit dem Tier nun weiter? Der Veterinär zu baz.ch/Newsnet: «Der Hund wird streng nach Tierschutzverordnung untersucht, sein Fall abgeklärt. Zuerst wird ein Tierarzt mit spezieller Hundezusatzausbildung eine Empfehlung abgeben, ob beim Tier eine Wesensprüfung durchgeführt werden soll. Wird eine solche vorgenommen, kommen mehrere mögliche Massnahmen in Frage. Diese reichen von Leinen- über Maulkorbzwang bis hin zur Einschläferung.» (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.07.2009, 13:19 Uhr
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66 Kommentare
Ich habe noch die Schlagzeilen vom kleinen Süleymann in Erinnerung, aber unsere Behörden wollen aus der Vergangenheit nichts lernen. Was ist ein Rottweiler, wenn nicht ein potenziell agressiver Hund. All die Abklärungen werden dem Kind seine Entstellungen auch nicht rückgängig machen. Und der Besitzer muss für Körperverletzung bestraft werden, und zwar hart! Antworten
So liebe Politiker von rechts bis links... hebt eure Köpfe wieder in jede Kamera und stellt Forderungen nach härteren Gesetzen (nach dem Grundsatz, der Schwächere muss geschützt werden).... wenn es dann um die Umsetzung geht bleibt am Schluss nichts mehr von den Forderungen übrig. Antworten
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