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«Tageswoche» muss Hermann Lei entschädigen

Aktualisiert am 02.11.2012 11 Kommentare

Weil sie den SVP-Kantonsrat als Inhaber der Website www.adolf-hitler.ch bezeichnete, wird die Basler Wochenzeitung ihm 5000 Franken bezahlen. Die «Tageswoche» sieht darin aber kein Schuldeingeständnis.

Wehrt sich gegen Berichterstattung: Der Thurgauer Rechtsanwalt Hermann Lei. (Archivbild)

Wehrt sich gegen Berichterstattung: Der Thurgauer Rechtsanwalt Hermann Lei. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Die Basler Wochenzeitung «Tageswoche» hat dem Thurgauer Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei wegen einer falschen Behauptung eine Aufwandentschädigung von 5000 Franken gezahlt. Die «Tageswoche» hatte wie die «WOZ» berichtet, Lei sei Halter der Website www.adolf-hitler.ch gewesen.

Er habe mit der Basler «Tageswoche» einen Vergleich abgeschlossen und werde wegen der ungerechtfertigten Vorwürfe mit 5000 Franken entschädigt, schreibt Lei in einer Mitteilung. Der Autor habe sich von seiner falschen Darstellung distanziert und entschuldigt.

Ferner habe die «Tageswoche» eine Gegendarstellung veröffentlicht. Rechtsanwalt Lei hatte Strafanzeige gegen die Autoren der Beiträge eingereicht, weil sie zu Unrecht berichteten, Lei sei Halter der Website www.adolf-hitler.ch gewesen.

«Tageswoche» wehrt sich

Die «Tageswoche» hält ihrerseits fest, es gehe nur um eine Behauptung, die im Vergleich korrigiert worden sei. Der Autor habe ausgeführt, dass Lei kurzfristig Halter der besagten Webseite gewesen sei, obwohl Lei nur vorübergehend als Organ der Halterin Schlagwort AG im Verzeichnis der Switch AG aufgeführt gewesen sei.

Die «Tageswoche» habe nicht die ungerechtfertigten Vorwürfe entschädigt, sondern ausschliesslich den Aufwand, der Lei aufgrund der Verfahren entstanden sei. Und schliesslich habe sich der Autor der «Tageswoche» nicht entschuldigt, sondern lediglich sein Bedauern ausgesprochen für den Fall, dass jemand den Vorwurf der Verletzung von Artikel 261 Strafgesetzbuch im Artikel erblicke.

«WOZ» lehnt Vergleich ab

Mit der «WOZ» ist Lei nach eigenen Aussagen wegen derselben Sache noch in Verhandlungen. Die linke Wochenzeitung sträube sich aber noch, sagte der SVP-Kantonsrat auf Anfrage. Die «WOZ» ihrerseits dementiert diesen Sachverhalt. Lei habe einen Vergleich angeboten. Die «WOZ» habe dies aber abgelehnt.

Wegen der Weitergabe von Bankdaten im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand steht Lei im Visier der Justiz. Er hatte Bankdaten des frühreren Nationalbankpräsidenten an die «Weltwoche» weitergegeben. «Die Strafuntersuchung läuft noch. Ich habe nichts Neues gehört», sagte Lei. (fko/sda)

Erstellt: 02.11.2012, 21:16 Uhr

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11 Kommentare

Peter Müller

02.11.2012, 22:25 Uhr
Melden 76 Empfehlung 7

War nun Lei Inhaber dieser Adresse oder nicht? In dem Durcheinander von Zitaten geht das unter.
Ist es zu viel verlangt, das klar zu recherchieren?
Weshalb will sich der Autor nich entschuldigen. Hatte er recht oder nicht?
Antworten


Bruno Froehlich

03.11.2012, 00:45 Uhr
Melden 42 Empfehlung 21

Eigentuemlich Falldarstelung durch den Tagi. Ist die schwerwiegende behauptung "falsch" gibt sich der Beschuldigte nicht mir laeppischen 5000 Franken zufrieden. Ist die Behauptung zutreffend, dann ist die Haltung der WOZ verstaendlich. Beide Seiten scheinen gute Gruende zu haben das Kriegsbeil untr den Tisch zu legen. Zurueck bleibt schaler Geschmack irgend etwas stinkt und niemand soll es riechen Antworten



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