Panorama
Tote 6-Jährige in Steinhausen: Mutter als Täterin
Steinhausen ZG
Das Gericht kam jetzt in zweiter Instanz zum Schluss, dass die Mutter die Täterin ist. Die Russin hat gemäss dem Urteil in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2004 in ihrer Wohnung in Steinhausen ZG ihre Tochter erstickt. Das Strafmass wurde noch nicht festgelegt. Es folgt erst nach dem Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens.
In erster Instanz war die Frau im Frühling 2008 freigesprochen worden. Das Strafgericht kam zum Schluss, die Indizien reichten für eine Verurteilung nicht aus, und es entschied nach dem Prinzip «im Zweifel für die Angeklagte». Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter.
Falschaussagen der Angeklagten
Das Obergericht entschied nun am Dienstag gegen die Angeklagte, weil sie falsche Aussagen gemacht hatte und Details zu einem Zeitpunkt wusste, zu dem sie selbst den Ermittlern noch nicht bekannt waren.
Zudem schlossen die Richter aus, dass das Kind durch einen Unfall oder einen natürlichen Tod starb. Rein theoretisch hätte auch ein Dritter der Täter sein können, entsprechende Spuren habe es aber nicht gegeben.
Ein psychiatrisches Gutachten soll nun die Schuldfähigkeit der Frau klären. Erst dann entscheidet das Obergericht über das Strafmass. Die Staatsanwaltschaft fordert im Falle einer vollen Schuldfähigkeit eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. (oku/sda)
Erstellt: 11.03.2009, 16:11 Uhr

















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