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Vatikan: Bei Missbrauch durch Geistliche ist Polizei einzuschalten
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Sexueller Missbrauch wurde in der katholischen Kirche bisher meist hausintern geregelt. Angeblich im Interesse der Opfer wehrten sich auch die Schweizer Bischöfe gegen Strafanzeigen. Nun zieht der Vatikan die Schraube an: Bei Kindsmissbrauch sollen fehlbare Priester in jedem Fall angezeigt werden.
Jeder sexuelle Kindesmissbrauch durch Priester müsse den Behörden des betreffenden Landes gemeldet werden, heisst es in den Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen. Das Dokument stammt aus dem Jahr 2003, wurde jedoch erst am Montag veröffentlicht.
«Vom Papst gewünschte Transparenz»
Es werde jetzt für die Allgemeinheit zugänglich, um «die vom Papst gewünschte absolute Transparenz» deutlich zu machen, sagte P. Ciro Benedettini, Vizedirektor des vatikanischen Pressesaals, gegenüber der Katholischen Presseagentur Österreich.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) blieb in ihren Richtlinien weit hinter diesen Forderungen zurück. Das letztmals im Jahr 2009 überarbeitete Dokument verlangt nur eine Strafanzeige, wenn sich Wiederholungstäter nicht auf andere Weise stoppen lassen. Eine Stellungnahme der SBK der war am Montag vorerst nicht erhältlich. (sam/ddp)
Erstellt: 12.04.2010, 16:14 Uhr
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