Panorama
«Wir sind nicht so krank»
Interview: Marc Brupbacher. Aktualisiert am 21.01.2011 38 Kommentare
Herr Kuhn, Ihr Aufruf zur Enttarnung von 18 Frauenhäusern in der Schweiz hat in den Medien für Aufregung gesorgt. Wurden Sie von den Reaktionen überrascht?
Sehr überrascht. Und mich ärgert die einseitige Berichterstattung. Die Medien setzen die IGAF (Interessengemeinschaft Antifeminismus, Anm.d.R.) mit meiner Person gleich. Dabei wurde der Entscheid zum Aufruf zur Enttarnung der Frauenhäuser einstimmig vom achtköpfigen Vorstand gefällt, welcher einem Wunsch der Mitglieder nachgekommen ist. Niemand will wahrhaben, um was es wirklich geht.
Um was geht es?
Die Frauenhäuser werden als heilige Kühe behandelt, obwohl vielen bewusst ist, dass dort einiges falsch läuft. Es darf nicht sein, dass ein Aufenthalt in einem Frauenhaus einen Vorteil in der scheidungsrechtlichen Auseinandersetzung bringt. Wir fordern daher geschlechtsneutrale Familienhäuser, welche Frauen, Männern und Kindern Schutz bieten. Ohne die Provokation der IGAF interessieren sich aber die Medien nicht für dieses Thema.
Ist also alles nur Provokation? Sie wollen die Frauenhäuser gar nicht enttarnen?
Wir enttarnen die Frauenhäuser nicht! Wir sind nicht so krank und gefährden Menschenleben. Die IGAF ist die letzte Organisation, welche zu Gewalt aufruft oder bedrohten Personen den Schutz verweigert.
Sie wollen sich doch jetzt mit dieser Begründung einfach billig aus der Affäre ziehen, weil Ihnen der Medienrummel zu gross wurde.
Ganz und gar nicht. Es geht leider nur so. Vor einigen Monaten haben wir auf unserer Website schon einmal geschlechtsneutrale Familienhäuser gefordert - ohne Aufruf zur Enttarnung. Niemand hat davon Notiz genommen. Erst jetzt wurden Frauenhäuser zum Thema.
Sie bestreiten also nicht mehr, dass bei einer allfälligen Veröffentlichung der Adressen Frauen in Gefahr gewesen wären?
Ich bestreite es nicht. Es sind aber nicht nur Frauen von häuslicher Gewalt betroffen. Gut 50 Prozent der Opfer sind Männer.
Das Frauenhaus Luzern hat gegen die Veröffentlichung ihrer Adresse eine superprovisorische Massnahme eingereicht. Das Bezirksgericht Luzern hat dem stattgegeben. Sie sind deshalb unter Androhung einer Busse dazu verpflichtet, den Aufruf von ihrer Website zu entfernen. Kommen Sie dieser nun nach?
Obwohl wir bis jetzt von einer Verfügung nichts wissen, ist der Beitrag von unserer Website gelöscht. An jener Stelle begründen wir nun unser Vorgehen.
(baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.01.2011, 21:21 Uhr
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38 Kommentare
Ich frage mich, welche scheidungsrechtlichen Vorteile eines Frauenhausaufenthaltes Herr Kuhn eigentlich meint? Etwa den, dass dem gewalttätigen Elternteil das Sorge- und Besuchsrecht abgesprochen wird? Herr Kuhn, das ist kein Vorteil, das ist ein Muss! Antworten
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