Jungfrau: Die Beweise waren nicht stichhaltig
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Erleichterung über den Freispruch
Der Präsident des Schweizer Bergführerverbands, Urs Wellauer, begrüsst das Urteil des Militärgerichts. Er habe sehr auf einen solchen Entscheid gehofft und ihn auch erwartet. «Wenn es keinen Freispruch gegeben hätte, hätte mir dies das Vertrauen in das Gericht genommen», sagte Wellauer nach der Urteilsverkündung. Ein Restrisiko bestehe eben immer in den Bergen.
Wellauer kann das Leid der Eltern der sechs verunglückten Soldaten nachvollziehen. «Aber ich weiss nicht, ob es an ihrer Situation etwas geändert hätte, wenn es zu einer Verurteilung der Bergführer gekommen wäre.»
Die Armee wollte das Urteil gestern nicht kommentieren. Sie hat aber nach dem Unfall ihre Ausbildung überprüft und sämtliche Kurse des Kompetenzzentrums Gebirgsdienst angepasst. Mit einem fixen Ausbildungsmodul zum Thema Unfall wolle man die Teilnehmer auf Sicherheitsaspekte sensibilisieren, erklärte Armeesprecher Christian Burri. (is./thi)
«Beim Bergsteigen hat nicht jeder Unfall einen Täter. Und das Schicksal hat nicht immer einen Namen.» Die Worte von Franz Müller, dem Verteidiger des 47-jährigen Angeklagten, erwiesen sich am Freitagabend kurz nach 18 Uhr im Saal des Grossen Rats in Chur als prophetisch: Das Militärgericht 7 sprach den 34-jährigen Berufsunteroffizier und den 47-jährigen zivilen Bergführer nach fünftägiger Verhandlung und mehrstündiger Urteilsberatung vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften frei.
Der Entscheid, am 12. Juli 2007 mit zwölf Rekruten auf direktem Weg zum Jungfrau-Gipfel hochzusteigen, sei zwar «objektiv falsch» gewesen. Aber bei der Lagebeurteilung hätten die beiden Führer keine Sorgfaltspflicht verletzt. Das Gericht musste sie deshalb freisprechen. Es war ein klares Urteil und kein Freispruch nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagten». Denn die Beweise, die nach Meinung der Anklage für die Schuld sprachen, hatten sich als nicht stichhaltig erwiesen. Warum?
Keine Regeln missachtet
- Die Angeklagten missachteten keine Regeln und Normen – weil es diese nicht gibt. Das Merkblatt «Achtung Lawine» und die «Europäische Lawinengefahren-Skala» sind laut Gericht für diplomierte Bergführer «kein kategorischer Imperativ». Weil es «nichts gab, was sie zwingend hätten beachten müssen», ergebe sich ihre Sorgfaltspflicht nur aus den Umständen vor Ort.
- Vor Ort, so die Anklage, hätten die Angeklagten die Lawinengefahr falsch eingeschätzt. Nein, meinte das Gericht. Das tags zuvor niedergegangene Schneebrett am Mönch sei kein fernausgelöstes, sondern ein von den Führern zu Ausbildungszwecken bewusst ausgelöstes Schneebrett gewesen. Dieses sei klein gewesen und schnell zum Stillstand gekommen. «Dieser Beweis fällt weg», sagte Gerichtspräsident Felix Egli.
Fehlende Alarmzeichen
- Die kritische Neuschneemenge sei zwar erreicht worden. Um deren Gefahr einzuschätzen, brauche es aber Alarmzeichen, anhand derer ein allfälliger Rückgang überprüft werden kann. Tatsächlich sei «kein einziges Alarmzeichen erkennbar» gewesen. Insbesondere sogenannte «Wumm-Geräusche», nach Lehrmeinung das einzig notwendige und hinreichende Kriterium für Lawinengefahr, habe man nie wahrgenommen. Die Angeklagten hätten deshalb – was für die Sommerzeit nicht untypisch sei – «von einem raschen Abklingen der Gefahr ausgehen» dürfen.
- Bleibt noch die Treibschnee-Ansammlung über den auslaufenden Geländerücken am Jungfrau-Hang als mögliches Gefahren-Indiz. Solche Ansammlungen seien in jenen Tagen auch in Hängen mit ähnlicher Steilheit mit sogar noch ungünstigerer Exposition erkennbar gewesen. Dort sei nichts geschehen.
Heimtückische Schwachschicht
Bei der Unfallursache schloss sich das Gericht zwar dem gerichtlichen Gutachter an. In den Schlussfolgerungen folgte es aber den Experten der Verteidigung. Danach steht fest, dass sich im Absturzgebiet aufgrund der Abkühlung «eine fünf Millimeter dicke Schwachschicht» gebildet hatte. Allerdings gab es für diese Gleitschicht keine Indizien. Mit anderen Worten: Die Bergführer konnten sie nicht erkennen, und in den einschlägigen Ausbildungen war davon auch nie die Rede. Kein Wunder: Die Existenz dieses «Phänomens» konnte erst nachträglich, im Rahmen einer schneephysikalischen Untersuchung, nachgewiesen werden. Egli sagte denn auch, der Wachtmann und die fünf Rekruten, die zu Tode stürzten, seien «Opfer einer heimtückischen Schwachschicht» geworden.
Damit blieb von den belastenden Indizien der Anklage nichts mehr übrig. Die Angeklagten hatten also die Vorsicht beachtet, zu der sie nach den Umständen und ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet waren. Anstelle einer vom Auditor geforderten Verurteilung zu je neun Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse von je 1500 Franken wurde den Angeklagten eine Prozessentschädigung von 75'000 und 90'000 Franken zugesprochen – eine logische Folge der Freisprüche.
Appellation möglich
Die Verteidiger waren «erleichtert» über die Freisprüche. Das Beweisverfahren habe aber klar ergeben, dass nur ein Freisspruch möglich gewesen sei, sagte Till Gontersweiler. Sein Kollege, Franz Müller, sagte, bei aller Erleichterung empfinde sein Mandant eine moralische Verantwortung. Die Freigesprochenen selber zogen sich schnell zurück und waren für die Medien nicht zu sprechen. Sie müssten «das Ganze zuerst verarbeiten», meinte Gontersweiler.
«Enttäuscht» über das Urteil äusserte sich Auditor Maurus Eckert. «Ich habe aus Überzeugung angeklagt.» Er werde sich einen Weiterzug an die nächste Instanz «ernsthaft überlegen», denn die Argumente des Gerichts, die den Argumenten der Experten der Verteidigung entsprachen, hätten ihn nicht überzeugt.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.11.2009, 09:10 Uhr
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