Schweiz
Jungfrau-Drama war kein Mitreiss-Unfall
Von Thomas Hasler, Chur. Aktualisiert am 20.11.2009
Hat der am Donnerstag mit Spannung erwartete Expertentag klargemacht, wer für den Tod von sechs Wehrmännern am 12. Juli 2007 unterhalb des Jungfrau-Gipfels verantwortlich ist? Die Antwort wird das Militärgericht 7 voraussichtlich heute Abend geben. Nach der im Stil eines Fachkolloquiums verlaufenen Konfrontation des Gerichtsgutachters mit den drei Experten der Verteidigung steht fest: Die These eines Mitreiss-Unfalls ist vom Tisch.
Die vier Experten, die sich seit langem kennen und während der Diskussion duzten, sind sich einig, dass eine Schneebrett-Lawine zum Absturz der vier Dreierseilschaften führte. In einem entscheidenden Punkt besteht eine Differenz: Der Gerichtsgutachter geht davon aus, dass die Lawine von den Rekruten ausgelöst wurde. Genau dies bezweifelten die Experten der Verteidigung. Diese Ansicht sei bloss «eine Hypothese. Wir wissen nicht, was passiert ist.»
Ein Tag zu früh unterwegs
Selbst wenn die Wehrmänner im extrem steilen Hang das Schneebrett auslösten, ist damit nicht gesagt, dass der 34-jährige Berufsunteroffizier und der 47-jährige zivile Bergführer verurteilt werden. Ihnen muss nachgewiesen werden, dass sie mit dem Entscheid, ihre Männer die Direktroute gehen zu lassen, die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt haben.
Dies glaubt der Gerichtsgutachter: Die kritische Neuschneemenge, die frischen Triebschnee-Ansammlungen und die Erfahrung mit einem am Vortag absichtlich ausgelösten Schneebrett im Mönch-Gebiet hätten auf eine Lawinengefahr hingedeutet, die «am ehesten mit erheblich zu umschreiben» sei. Die Wetterverhältnisse vor und während der Tour hätten den Führern klarmachen müssen, dass «an diesem Tag ein Schneebrett losgehen kann». Die Tour sei einen Tag zu früh erfolgt. Tags darauf wäre der Aufstieg praktisch gefahrlos gewesen.
Auch dem widersprachen die Experten der Verteidigung. Frischer Triebschnee sei kein Element für die Beurteilung einer «erheblichen» Lawinengefahr. Und dass ein Schneebrett losgehen könnte, sei nicht erkennbar gewesen: Zum einen habe es keine Indizien für eine Gleitschicht gegeben, die es braucht, damit Neuschnee abrutschen kann. Zum andern seien im Gebiet in anderen, gleich steilen Hängen mit noch sehr viel mehr Schnee als auf der Jungfrau keine Schneebretter losgegangen.
Zu wenig Zeit
Die Frage des Gerichts an seinen Gutachter, ob bei einer bloss mässigen Lawinengefahr eine Begehung des Hangs vertretbar gewesen wäre, beantwortete der Fachmann nicht. Das Gericht fragte nicht nach. Hingegen kritisierte der Gutachter, die Führer hätten sich «zu wenig Zeit für den Entscheid genommen», welche Route man gehe. Auch dem widersprachen die Privatgutachter. Entscheidend sei nicht die aufgewendete Zeit, sondern die Qualität des Entscheids.
Der Expertentag zeigte, dass selbst unter ausgewiesenen Spezialisten mit teilweise jahrzehntelanger Erfahrung im Gebirge unterschiedliche Ansichten bestehen können über die Wahrnehmung und Deutung von sogenannten Alarmzeichen. Es zeigte sich auch, dass die Merkblätter und Lehrbücher, auf die sich das Gericht stützt, ausschliesslich Empfehlungen für den Winter enthalten. Für konkrete Empfehlungen für den Sommer fehlen schlicht die Erfahrungswerte. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 20.11.2009, 08:00 Uhr
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