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War es ein Mitreiss-Unfall?
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Mängel bei Militärversicherung
Angehörige von Opfern eines Militärunfalls stehen in der Schweiz schlecht da. Das Verfahren ist mühsam, oft bleiben die Angehörigen auf einem Teil der Folgekosten sitzen. Das Verteidigungsdepartement prüft Verbesserungen.
Bei einem Unfall im Wehrdienst leistet die Militärversicherung Schadenersatz und nicht wie im Zivilleben eine Haftpflichtversicherung. Der Weg ist schwierig und langwierig, wie die Sendung «Rundschau» von Schweizer Fernsehen am Mittwochabend an Beispielen aufzeigte.
Andrea Cantieni, Experte für Haftpflichtrecht, sagte in der Sendung, im zivilen Leben leisteten Haftpflichtvesicherer vollen Schadenersatz. Bei Armeeunfällen zahle der Bund nur im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes. Die dabei ungedeckt gebliebenen Kosten geltend zu machen, gerate oft zum Hindernislauf durch die Behörden.
Oft muss dann die Opferhilfe einspringen, wie Susanne Nielen von der Opferhilfe Bern kritisiert. Das sei fragwürdig und bedürfe der Änderung.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport kündigte Verbesserungen an. Es teilte der «Rundschau» in einer Stellungnahme mit: «Bundesrat Ueli Maurer hat den Rechtsdienst angewiesen zu prüfen, wie die Gesetzeslücke geschlossen werden kann.»
Ein Rega-Retter brachte am Mittwoch vor Gericht in Chur die Variante eines Mitreiss-Unfalls ins Spiel. Der Bergrettungsspezialist befand sich im zweiten Helikopter, der am 12. Juli 2007 die Unfallstelle im Gipfelhang der Jungfrau erreichte. Zwei Bergführer und zwölf Rekruten der Gebirgsspezialisten-RS Andermatt UR waren von einem Schneebrett mitgerissen worden. Sechs Rekruten starben.
Der Rega-Mann, ein Bergrettungssanitäter mit 20-jähriger Berufserfahrung, entdeckte im 45 Grad steilen Unfallhang zwei feststeckende Pickel und Schleifspuren. «Das Spurenbild deutet eindeutig auf einen Mitreissunfall hin», sagte er im Zeugenstand des Militärprozesses in Chur.
Sturz als mögliche Ursache
Möglicherweise rutschte einer der in Dreierseilschaften aufsteigenden Rekruten aus und riss seine angeseilten Partner mit. Der Sturz könnte die Schneedecke so stark belastet haben, dass er das Schneebrett auslöste.
Die Aussage des Rega-Mannes könnte eine Wende bedeuten. Denn die Anklage geht davon aus, dass das Schneebrett den Sturz der Rekruten auslöste.
Der Ankläger wirft den Bergführern, einem 34-jährigen Berufsunteroffizier und einem 47-jährigen Zivilisten, eine unsorgfältige Einschätzung der Lawinengefahr vor und beschuldigt sie der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Verletzung der Dienstvorschriften. Der Vorwurf einer nachlässigen Einstufung der Lawinengefahr müsste bei der Variante Mitreissunfall neu beurteilt werden.
18 Jahre unfallfrei
Die ehemaligen Rekruten beschrieben ihre Instruktoren als kompetent und sehr erfahren. Beide Angeklagten sind Ausbildner in der Bergrettung. Der 47-Jährige führte 18 Jahre lang Bergsteiger unfallfrei auf allen Kontinenten. Der Jüngere bestand die Bergführerprüfung zwar nur ein Jahr vor dem Unfall, gab aber an, fast alle Viertausender der Alpen bestiegen zu haben.
Inzwischen arbeitet nur noch der 34-jährige Berufsunteroffizier als Bergführer. Der Ältere gab diesen Beruf wegen einer Hüftarthrose auf und ist unterdessen als Geschäftsführer tätig.
Der Prozess dauert noch bis Freitag. Am Donnerstag werden Experten befragt. Am Freitag halten Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers. Anschliessend gibt das Militärgericht sein Urteil bekannt. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. (sam/sda)
Erstellt: 18.11.2009, 21:21 Uhr
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