Schweiz

Überraschende Aussage im Jungfrau-Prozess

Der gerichtliche Gutachter widersprach heute den drei Experten, die für die beiden Angeklagten ausgesagt haben. Und äusserte sich auch zur Misstritt-Theorie.

Der vierte Tag steht an: Verteidiger betreten das Militärgericht 7 in Chur.

Der vierte Tag steht an: Verteidiger betreten das Militärgericht 7 in Chur.
Bild: Keystone

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Die Jungfrau-Tour, die am 12. Juli 2007 für sechs Armeeangehörige mit dem Tod endete, hat laut dem gerichtlichen Gutachter einen Tag zu früh stattgefunden. Tags darauf wäre der Aufstieg gefahrlos gewesen, sagte der Experte am Donnerstag. Die Gutachter der Verteidigung waren anderer Ansicht.

Der vierte Tag im Prozess um das Lawinenunglück vor dem Militärgericht 7 in Chur war der Anhörung von Experten - alles erfahrenen Bergführern - gewidmet. Der gerichtliche Gutachter, ein Fachmann des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) in Davos, beurteilte die Lawinengefahr am Unfalltag anders als die drei Gutachter der beiden wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagten Bergführer.

«Es herrschte am Unfalltag im Jungfraugebiet eine erhebliche Lawinengefahr», sagte der gerichtliche Gutachter am Donnerstagnachmittag und führte als Alarmzeichen die kritische Neuschneemenge der Vortage, die Triebschneeansammlungen im Gipfelbereich und die Temperatur von sechs Grad am Jungfraujoch an. Die Schneedecke habe sich nicht genügend verfestigen können, um gefahrlos direkt zum Jungfraugipfel aufzusteigen. Beim Durchqueren des Gipfelhanges sei ein Schneebrett ausgelöst worden, das die sechs Militärangehörigen in die Tiefe gerissen habe. Einen Tag später wäre dieser Aufstieg gefahrlos gewesen, weil sich bis dann die Schneedecke verfestigt hätte.

Kein Fehltritt

Beim Anflug mit dem Helikopter auf die Unfallstelle habe er im Jungfraugebiet mehrere Schneebrettabgänge vom gleichen Tag gesehen, sagte er weiter. Die Beurteilung «erhebliche Lawinengefahr» sei auf grosser Bandbreite zu verstehen und umschreibe die Situation, die am Unfalltag im Jungfraugebiet geherrscht habe, am besten. Die Einschätzung «mässige Lawinengefahr», wie sie die Angeklagten gemacht hätten, sei zu positiv gewesen. Der Fehltritt-Theorie, die am (gestrigen) Mittwoch als mögliche Ursache für einen so genannten Mitreissunfall angesprochen worden war, widersprach der Gutachter: Zuerst sei das Schneebrett abgegangen. Dies habe möglicherweise zu Fehltritten erschrockener Wehrmänner geführt.

Die Gutachter der Angeklagten hatten am Morgen übereinstimmend erklärt, Neu- oder Triebschnee könne zwar auf eine erhebliche Lawinengefahr hindeuten, die Lage könne sich aber rasch entschärfen. Sie betonten, zur Gefahrenbeurteilung gebe es im Gebirge keine scharf abgrenzbaren Kriterien. «Im Hochgebirge muss man eben laufend Diagnosen machen und sich anhand dieser durchtasten», sagte einer von ihnen, und ein anderer: «Die Beurteilung der Lawinengefahr ist keine exakte Wissenschaft.» Zudem seien die Verhaltensreglemente zur Beurteilung der Lawinengefahr einzig auf den Winter ausgerichtet. Weder Neuschnee noch Triebschnee müssten zwingend eine Lawine auslösen. Schneeverhältnisse wie am Unglückstag seien kein zwingender Grund zum Abbruch einer solchen Tour, sagten sie. Den angeklagten Bergführern attestierten sie gute Qualifikationen.

Am späteren Nachmittag wurde die Verhandlung unterbrochen. Am (morgigen) Freitag stehen die Plädoyers des Auditors und der Verteidigung auf dem Programm. Zudem wird die Urteilseröffnung erwartet. (sam/ap/)

Erstellt: 19.11.2009, 18:28 Uhr

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