Schweiz
«Wir sollten das nächste Mal solche Initiativen ungültig erklären»
Umfrage
Sollen Volksinitiativen wie die Minarett-Initiative künftig im vornherein für ungültig erklärt werden?
Ja
Nein
2146 Stimmen
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Minarett-Verbot
Bundesgericht: Zwei Klagen
Im Interview mit der Zeitung «Sonntag» bestätigt Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer, dass bereits zwei Klagen eingingen. «Es sind in diesen Tagen von zwei Bürgern beim Bundesgericht zwei Eingaben gegen die Minarette-Initiativen eingegangen.» Ob Schweizer Parteien auch direkt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen könnten, müsse dieser beantworten, sagt Meyer. Nach Artikel 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) könne sich der Gerichtshof mit einer Angelegenheit jedoch «erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe» befassen. Meyer: Gegen ein Bauvorhaben kann letztinstanzlich Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.» Anders sieht es aber bei Klagen von Vertragsstaaten aus: «Im Weiteren kann jeder Vertragsstaat nach Art. 33 EMRK den Gerichtshof wegen einer behaupteten Verletzung der Konvention durch einen anderen Vertragsstaat anrufen.»
Volksinitiativen wie die Minarett-Initiative sollten nach den Worten von Bundesrat Moritz Leuenberger künftig im vornherein für ungültig erklärt werden, wie er in einem Interview mit der Zeitung «Sonntag» sagte. «Die direkte Demokratie ist auf die Probe gestellt.» Er sei ganz klar gegen Änderungen in Verfassung oder Gesetz, um die direkte Demokratie einzuschränken, sagte Leuenberger. Hingegen sollte man vermehrt, rechtzeitig und gewissenhafter einschreiten, wenn Initiativen mit übergeordnetem Recht in Konflikt kämen.
Als Beispiel verwies Leuenberger auf die Initiative für die lebenslange Verwahrung von extrem gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern. Auch dem damaligen Justizminister Christoph Blocher sei es nicht gelungen, diese Initiative umzusetzen, was die Initiantinnen total frustriert habe. Es wäre viel klarer und fairer gewesen, die Initiative gleich von Beginn weg für ungültig zu erklären. «Wir sollten das nächste Mal konsequenter damit sein und derartige Initiativen ungültig erklären», sagte Leuenberger als Lehre aus der Annahme der Minarett-Initiative und der Verwahrungsinitiative. Sollte der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein Minarett-Verbot aufheben, «frustriert das die Mehrheit der Bevölkerung und die Initianten.» Leuenberger: «Solchen Frust muss man vermeiden, indem man früh konsequent ist.»
Longchamp-Umfragen in der Kritik
Kritisch setzte sich der Medienminister mit den Umfragen des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag der SRG auseinander. Das Fernsehen sollte sich in eigener Verantwortung beschränken und nicht ein derartiges Monopol auf Umfragen zulassen. Zur Rolle von Institutsleiter Claude Longchamp sagte Leuenberger, faktisch sei es ein Doppelmonopol. Denn Longchamp habe auch das Privileg, am Abstimmungssonntag zu erklären, warum die Umfragen seines Instituts nun doch nicht zuträfen.
Trotz Kritik an der letzten Anti-Minarett-Umfrage hält die SRG an Meinungsforscher Claude Longchamp fest, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Der Vertrag mit seinem GfS-Institut laufe bis 2011, es gebe keinen Grund, ihn «nach jahrelanger guter Zusammenarbeit vorzeitig aufzulösen», sagte Edy Salmina von der SRG-Chefredaktorenkonferenz gemäss dem Sonntagsblatt. (vin/ap)
Erstellt: 06.12.2009, 10:44 Uhr
Schweiz
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.




