Schweiz
1700 Asylsuchende sind untergetaucht
Aktualisiert am 15.07.2012 169 Kommentare
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In 1700 Fällen hat das Bundesamt für Migration im vergangen Jahr die Ausreise von Asylsuchenden in einen Dublin-Staat vergebens vorbereitet. Im Augenblick der Ausreise waren diese Personen nicht auffindbar und damit nicht rückführbar. Wie viele in der Schweiz blieben, ist unbekannt.
Gemäss Dublin-Abkommen ist für die Behandlung eines Asylgesuches grundsätzlich derjenige Vertragsstaat zuständig, in welchem die Person ihren ersten Asylantrag gestellt hat. Reist der Asylsuchende in einen anderen Dublin-Staat weiter, wird ein neues Asylgesuch nicht behandelt und der Betroffene ins Erst-Antragsland zurückgewiesen.
3400 Personen noch nicht rückgeführt
Im Jahr 2011 verzeichnete das Bundesamt für Migration rund 7000 solche anerkannten Dublin-Fälle. Insgesamt wurden gemäss der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration (BFM) gut 3600 asylsuchende Personen dem zuständigen Dublin-Staat überstellt. Es fehlen 3400 Personen.
Ein Teil konnte aus verschiedenen administrativen und vollzugstechnischen Gründen noch nicht zurückgeschafft werden, erklärte BFM-Sprecher Jürg Walpen auf Anfrage. In 1700 Fälle seien jedoch alle Rückschaffungs-Vorkehrungen getroffen worden. Er bestätigte damit einen Bericht der «NZZ am Sonntag».
In diesen Fällen seien trotz Papieren und Reisedokumenten die auszuschaffenden Personen nicht auffindbar und damit nicht rückführbar gewesen. Es sei unklar, ob diese Personen in der Schweiz untergetaucht oder tatsächlich ausgereist seien, sagte Walpen.
Bund soll sich an Haftanstalten beteiligen
Über die Kosten schweigt sich das BFM aus. Die Gründe für das unkontrollierte Verschwinden hingegen sind schnell ausgemacht: Es fehlt an Haftplätzen in Ausschaffungsgefängnissen.
Derzeit ist eine Revision des Ausländergesetzes in Vernehmlassung, mit welcher der Bundesrat die Voraussetzung dafür schaffen will, dass sich der Bund künftig finanziell am Bau und an der Einrichtung kantonaler Haftanstalten beteiligen kann, die dem Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft dienen.
Dank mehr Haftplätzen würden die Kantone gegenüber Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, früher die Ausschaffungshaft anordnen können. Und das BFM seinerseits soll vermehrt direkt ab den Empfangs- und Verfahrenszentren eine Administrativhaft anordnen können.
Die Dunkelziffer ist noch höher
Die 1700 Fälle von nicht auffindbaren Asylsuchenden, die 2011 in einen Dublin-Staat hätten überstellt werden sollen, sind nur ein Teil aller «unkontrollierten Abreisen». Die Asylstatistik 2011 führt unter dieser Kategorie insgesamt 5300 Personen auf.
Darunter fallen gemäss Statistik «Personen, die ohne sich abzumelden in ihren Heimatstaat zurückkehren oder solche, die in einen Drittstaat weiterreisen, um dort ein Asylgesuch zu stellen». Es gebe jedoch auch Personen, die die Schweiz nicht verliessen und untertauchten. Diese leben dann als 'Sans-Papiers' in der Illegalität. (fko/sda)
Erstellt: 15.07.2012, 19:40 Uhr
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169 Kommentare
Untergetauchte Asylbewerber und Sans papier müssen polizeilich gesucht und ohne wenn und aber ausgeschafft werden. Illegale in der Schweiz sind letztlich einfach nur kriminelle die sich hier auf Kosten der Steuerzahler bereichern wollen! Als Schweizer kann ich das schliesslich auch nicht im Ausland machen. Höchste Zeit endlich die Samthandschuhe abzulegen und rigoros durchzugreifen! Antworten
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