Schweiz

ALV: Teurer wirds so oder so

Am 26. September stimmt das Volk über die Revision der Arbeitslosenversicherung ab. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Schulden der Arbeitslosenversicherung steigen und steigen: Unabhängig vom Abstimmungausgang muss das Volk in Zukunft mehr bezahlen.

Die Schulden der Arbeitslosenversicherung steigen und steigen: Unabhängig vom Abstimmungausgang muss das Volk in Zukunft mehr bezahlen.

Wo gespart wird

Bei den Jungen: Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten nur 200 Tage lang Taggeld statt wie bisher während 400 Tagen. Zudem müssen Schul- und Uni-Abgänger 120 Tage warten, bis die erste Auszahlung kommt. Unter 30-Jährige müssen künftig auch Jobs annehmen, die nicht auf ihre Fähigkeit oder die bisherige Tätigkeit abgestimmt sind.

Spareffekt: 121 Millionen Franken.

Bei kurzen Beitragsdauern: Die Zahl der Taggelder wird stärker an die Beitragszeit gekoppelt. Wer nur ein Jahr gearbeitet hat, bekommt auch nur noch ein Jahr lang Taggelder (heute 1,5 Jahre). Für anderthalb Jahre Taggeld muss man neu auch gleich lang gearbeitet haben. Kinderlose Arbeitnehmer mit einem Lohn von mehr als 60 000 Franken müssen zwischen 10 und 20 Tagen auf das erste Taggeld warten.

Spareffekt: 232 Millionen.

Bei den Älteren: Über 55-Jährige erhalten heute nach 1,5 Jahren Beitragszeit zwei Jahre lang Taggelder. Künftig müssen sie dafür auch zwei Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

Spareffekt: 189 Millionen.

Bei schwachen Kantonen: Heute kann der Bundesrat für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit die Beitragsdauer um sechs Monate verlängern, was er vor allem in der Romandie häufig tut. Diese Regel fällt weg.

Spareffekt: 30 Millionen. (fri)

Am nächsten eidgenössischen Abstimmungssonntag stimmen die Schweizerinnen und Schweizer für einmal nur über eine Vorlage ab. Worum geht es dabei genau? Und welche Auswirkungen hätte die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV)? Der TA hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

Warum muss die Arbeitslosenversicherung reformiert werden? Taugt die bisherige nicht mehr?
Der Bund hat sich verschätzt. Bisher war die Finanzierung der ALV so ausgerichtet, dass die Einnahmen für durchschnittlich 100 000 Arbeitslose ausreichen. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent. Tatsächlich rechnet der Bund heute aber mit einem Schnitt von 130 000 Arbeitslosen (3,3 Prozent), weshalb die ALV in den letzten Jahren Schulden von mittlerweile 7 Milliarden Franken angehäuft hat. Nun rächt sich, dass Bundesrat und Parlament vor sieben Jahren die Lohnabzüge von 3 auf 2 Prozent zu stark gesenkt haben.

Wie will der Bund diesen Fehler nun korrigieren?
Bundesrat und Parlament schlagen Einsparungen von 622 Millionen Franken (siehe Kasten) sowie Mehreinnahmen von 646 Millionen Franken vor. Dazu sollen die Lohnabzüge, welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig in die ALV einzahlen, von heute 2 auf 2,2 Prozent erhöht werden. Wer mehr als 126 000 Franken verdient, muss auf dem diesen Betrag übersteigenden Teil ein Solidaritätsprozent entrichten.

Was passiert, wenn das Volk Nein sagt?
Dann geschieht nicht etwa nichts. Der Bundesrat ist nämlich wegen des hohen Schuldenstands von Gesetzes wegen zum Handeln gezwungen. Für den Fall eines Neins hat er bereits beschlossen, die Lohnabzüge zugunsten der ALV auf 2,5 Prozent zu erhöhen – um so viel, wie das Gesetz maximal erlaubt. Damit soll die Finanzlage der ALV vorübergehend stabilisiert werden. Später werden Bundesrat und Parlament eine neue Sanierungsvorlage vorlegen müssen.

Könnte man die ALV nicht auch anders sanieren?
Doch. Prinzipiell könnte man die Versicherung auch nur durch Mehreinnahmen oder ausschliesslich durch Leistungskürzungen wieder ins Lot bringen. Die Gewerkschaften möchten die Lohnabzüge für alle auf 2,2 Prozent erhöhen – auch für die Einkommen über 126 000 Franken. Man nennt dies Deplafonierung. Das Solidaritätsprozent genüge nicht, argumentieren die Gewerkschaften. Es gehe nicht an, dass Topverdiener nur auf einem Teil ihres Lohns die vollen Abzüge entrichten müssten.

Warum hat sich die Haltung der Gewerkschaften nicht durchgesetzt?
Bundesrat und Parlament argumentieren, die ALV sei primär eine Versicherung und kein Sozialwerk. Weil auch Topverdiener bei Arbeitslosigkeit nur 80 Prozent von 126 000 Franken ausbezahlt erhalten, sollen sie darüber hinaus auch keine ordentlichen Beiträge einzahlen müssen. Gemäss den Berechnungen des Bundesrats bringt der Vorschlag der Gewerkschaften zudem nur 420 Millionen Franken ein – zu wenig um die ALV zu sanieren. Die Gewerkschaften haben nachgerechnet und kommen auf 600 Millionen Franken. Inzwischen musste die Bundesverwaltung einräumen, dass sie mit einer veralteten Salärstatistik gerechnet hat.

Wie geht es bei einem Ja weiter?
Das ist zu einem Teil noch offen. Klar ist, dass der Bundesrat die Lohnabzüge in diesem Fall bereits per 1. Januar 2011 auf 2,2 Prozent erhöhen wird. Noch nicht entschieden ist, wann die Sparmassnahmen in Kraft treten. Der Bundesrat will dies erst nach der Abstimmung festlegen, wobei er auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation Rücksicht nehmen möchte. Dieses Vorgehen hat vor allem bei der SVP und dem Gewerbe für Ärger gesorgt. Sie pochen darauf, dass Beitragserhöhungen und Sparmassnahmen zur gleichen Zeit in Kraft treten.

Wenn die Arbeitslosen weniger Leistungen erhalten, müssen dann einfach die Kantone mehr Sozialhilfe bezahlen?
Die Gefahr besteht, weshalb sich auch die kantonalen Sozialdirektoren gegen das Projekt gewehrt haben. Der Bund geht davon aus, dass die Kantone kurzfristig mit maximal 96 Millionen Franken zusätzlich belastet werden. Später sollen diese Kosten durch die neuen Anreize wieder abflachen.

Wie verlaufen die Fronten im Abstimmungskampf?
Für ein Nein kämpfen die Gewerkschaften sowie SP und Grüne. Sie erachten die Kürzungen als unzumutbar und ungerecht. Auch die Städte und die kantonalen Sozialdirektionen sind dagegen, sie sprechen von einer reinen Kostenumwälzung vom Bund auf die Kantone. Ja sagen dagegen CVP, FDP, SVP, Grünliberale und BDP sowie die Wirtschaftsverbände. Für sie sind die Kürzungen bei den Leistungen vertretbar, nicht aber noch höhere Lohnabzüge als in der Revision geplant. Schliesslich müssten die Arbeitnehmer nächstes Jahr bereits für die IV, die Erwerbsersatzordnung und die Krankenkassen mehr bezahlen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.08.2010, 21:05 Uhr

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43 Kommentare

Sibylle Weiss

30.08.2010, 20:50 Uhr
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A.Stoffel; da hat Ihnen wahrscheinlich noch eine ganze Portion Glück geholfen,dass Sie nie arbeitslos waren.In der heutigen Zeit mach die Arbeitslosigkeit nicht mal mehr vor dem Kader Halt.Ich glaube auch nicht, dass sämtliche Arbeitslosen es nur deshalb geworden sind,weil sie sich nicht unterordnen konnten;dafür sind es zuviele. Zum grossen Teil waren Managementfehler im Spiel!!! Antworten


Sibylle Weiss

30.08.2010, 20:43 Uhr
Melden

Also im Prinzip verstehe ich die Ueberlegung des Bundesrates, indem er sagt, er möchte 1.das Abstimmungsresultat und 2. die wirtschaftliche Entwicklung abwarten. Klingt eigentlich ganz vernünftig.Denn 1. kommt es anders, als man 2. denkt, was manchmal ganz gut sein kann, aber leider nicht immer. Antworten


Ernst Strickler

26.08.2010, 19:29 Uhr
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@Rene Wetter . Sie haben das Missverstanden. Jemand der sich selbständig macht, bezahlt (neben allen andern Abgaben) den vollen (!) ALV Beitrag Versichert ist er aber NICHT!! Er wird nie einen Rappen beanspruchen können. Er MUSS bezahlen obwohl er nichts dafür erhält! In der Privatwirtschaft heisst so etwas Betrug! Nur der Staat kann das ja machen. Eine Frechheit fern von "Treu und Glauben". Antworten


Peter Meier

25.08.2010, 06:09 Uhr
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Wieso die Abgaben gehaltsabhängig sind versteht doch niemand, eigentlich müssten ja gerade die höheren Einkommen mehr Abgaben leisten (auch in %). Vielleicht sollte man eher eine progressive Bonussteuer zugunsten der ALV einführen. So würden bei den Stellen Gelder abgezogen die für einen Grossteil der Arbeitslosen ja schlussendlich verantwortlich sind. Ansonsten ist die ALv eine lobenswerte Sache. Antworten


Rene Wetter

24.08.2010, 22:12 Uhr
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@Ernst Strickler: Ein Selbständiger (Geschäftsführer) kann keine ALV beziehen, nur seine Angestellten. Der Selbständige Einzelunternehmer bezahlt AHV/IV/EO-Beiträge (Arbeitgeber un^d Arbeitnehmerbeiträge) Antworten


Peter Oberholzer

24.08.2010, 18:05 Uhr
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Die ALV ist eine Versicherung! Jede «Versicherung» holt das Geld bei den Schadensverursachern. Das SECO kann damit mindestens 3 Milliarden CHF einnehmen. Die Vorgaben sind schon seit Jahren vorhanden um Kontrollen durchzuführen und Schadensersatz für systematische Verstösse einzufordern. Mit diesen Aktivitäten kann das Defizit reduziert und ein guter Dienst für die Zukunft geleistet werden. Antworten


Angelo Stoffel

24.08.2010, 17:38 Uhr
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@ Herr Cristiano safado ich bin nicht in der Lohnklasse wie sie es sich denken sondern nur ein kleiner Cchaffeur schon 35 Jahre in der gleichen Firma man muss sich in einem Betrieb ein wenig unterordnen können und seine seine Arbeit nach bestem Wissen erledigen.Vor allem muss man damit klar kommen dass es immer, Chef s und Arbeiter gibt.Ich war noch nie arbeitslos und bin schon 62Jahre. Antworten


Beat Haueter

24.08.2010, 15:15 Uhr
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@Renate Mäder da sind Sie aber nicht genügend informiert. Das ist nur ein Scheinargument das definitiv nicht sticht. Bei der AHV werden die Beträge auch auf volle Einkommen verrechnet und die Auszahlung ist ja auf ein Maximum fixiert! Eines muss klar gestellt werden, die Beiträge werden so oder so erhöht! Da lügt auch die Werbung der Befürworter, welche angeben nur bei einem Nein werde Geld fehlen Antworten


Adrian Durtschi

24.08.2010, 15:11 Uhr
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@Renate Mäder: Das stimmt so eben nicht. Auch die AHV ist eine Versicherung mit einem maximal zu erhaltendem Betrag. Es ist also bei anderern Sozialversicherungen bereits heute gang und gäbe, dass alle gleich viel Lohnprozente einzahlen und warum gerade bei der ALV eine Ausnahme gemacht werden soll ist reine willkür! Machen wir endlich ein faire Finanzierung und die Probleme sind gelöst Antworten


Renate Mäder

24.08.2010, 14:01 Uhr
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Die ALV ist keine Sozialversicherungskasse sondern eine Versicherung, darum sind die Abzüge für ein max. abzugsfähiges Gehalt definiert. Würde das aufgehoben werden, müsste nämlich auch bei Arbeitslosigkeit der max. zu erhaltende ALV Betrag aufgehoben werden. Vielleicht sollte man umdenken und die Anzahl ALV Beitragsjahre der Leistungsbezugsdauer resp. Leistungshöhe gegenüber gestellt werden. Antworten


cristiano safado

24.08.2010, 12:55 Uhr
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Angelo Stoffel: Sie orten mangelnde Eigenverantwortung bei den Arbeitnehmer. Ich auch, allerdings nur Verantwortung und das bei den Unternehmen. Diese verordnen nämlich Entlassungen und nicht Arbeitnehmer. Es sei denn, sie seien an einem Posten auf der Gehaltsstufe, wo sie eben keine adäquaten Beiträge mehr bezahlen müssen. Eigenverantwortung nehmen die Unternehmer schon wahr, bei ihren Löhnen. Antworten


Ernst Strickler

24.08.2010, 12:47 Uhr
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Ich als selbständiger 1 Mann-Betrieb bezahle die volle ALV bekomme aber nie eine Leistung!! Eine Frechheit ist das! Wieso muss eine Versicherungsleistung bezahlt werden, die nie Leistungspflichtig werden muss? Da stimmt doch was nicht... Antworten


Ernst Strickler

24.08.2010, 12:34 Uhr
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@Rene Wetter.10.27Uhr. Genau so ist es! Das merken aber die wenigsten bis gar keiner. Es funktioniert ja auch noch! Beiträge senken bis Schulden entstehen, danach „sanieren“ natürlich mit Leistungsabbau für die Bonusfreien Bürger. Wer war da 2003 federführende Politikerin? Vielleicht Transparenz schaffen für die nächste Wahlen, damit in der Politik Resultate vor Schönheit kommt? Antworten


georg fischer

24.08.2010, 11:35 Uhr
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Die Vorlage ist abzulehnen weil nicht durchdacht geschweige denn sauber durchgerechnet. Eine neue Sanierungsvorlage ist subito vorzulegen und nicht erst"später". Es fehlt z.B.die Aussage wie 55+j. zuerst 2 Jahre lang Beiträge zahlen sollen wenn sie nicht einmal mehr einen Job finden? Die Arbeit,die Qualität und Prozesse der RAVS müssen angepasst und vereinheitlicht werden.Hier liegt Sparpotential. Antworten


Angelo Stoffel

24.08.2010, 11:27 Uhr
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Es ist doch immer das gleiche Thema alle wollen immer mehr Geld aber höhere Prämien will niemand bezahlen, von wo bitte soll denn die ALV das Geld hernehmen,ich möchte doch sagen einbisschen mehr Eigenverantwortung.Warum soll ich sparen,denn die ALV muss sowiso für mich aufkommen wenn ich keine Arbeit abe, das ist leider eine Menung,Die sollte von der ALV GRüNDLICH revidiert werden. Antworten


Stefan Hiltbrunner

24.08.2010, 11:24 Uhr
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Das Ganze ist eher ein Witz. Dem Bund geht es nur darum möglichst einen tiefen Arbeitslosen-Prozentsatz bestätigen zu können. Die Ausgesteurten sind dann Sozialhilfeempfänger und belasten die beschönigte Arbeitslosenbilanz nicht mehr. Der Bund will sich hier einfach klammheimlich aus der Verantwortung stehlen, denn damit schafft niemand mehr Arbeitsplätze!! Antworten


Karl Klingler

24.08.2010, 11:12 Uhr
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Der Teil Leistungsabbau dieser Vorlage führt logischerweise zu einer Verlagerung der Kosten zu den Kantonen und Gemeinden, die für die Sozialhilfe zuständig sind. Die Antwort auf die zweitletzte Frage ist darum unbefriedigend. 96 Mio. werden dafür kaum reichen. Und welche "neuen Anreize" sollen denn das bitteschön sein, die zu einer Kostenabflachung führen sollen? Antworten


Rudolf Hauser

24.08.2010, 11:08 Uhr
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@Phil Meier: Es gibt sehr viele Möglichkeiten, zu mehr Geld zu kommen. Man könnte sich zum Beispiel fragen, wieso Banken bis heute keine Mehrwertsteuer auf ihre Dienstleistungen abführen müssen. Ich störe mich einfach an der Verlogenheit der Kampagne, die mit Halbwahrheiten arbeitet. Aber keine Angst, die Linken haben eh nix zu sagen, da Parlament und Bundesrat fest in bürgerlicher Hand sind ;-) Antworten


Sonja Maier

24.08.2010, 11:04 Uhr
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Die einzige ALV-Reform, der ich zustimmen werde, sieht so aus: jeder ArbeitNEHMER zahlt unabhängig von seinem Verdienst die gleiche % ein, von mir aus 2%. Dazu zahlt jeder ArbeitGEBER pro Jahr 1% der jährlichen Lohnsumme ein, und zwar bei int. Konzernen auf die gesamte, konsolidierte Lohnsumme, inkl. aller Boni und Benefits (PK u.a.). Antworten


Anna Weiss

24.08.2010, 10:30 Uhr
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Die ALV ist eine Versicherung für ALLE Arbeitnehmer im Land folglich muss die Sanierung auch von ALLEN solidarisch gerecht getragen werden und darf nicht nur auf dem Buckel einer Bevölkerungsgruppe (Jugend) erfolgen. @ H. Schmid: Jugendliche Arbeitslose (Lehr-/Studienabgänger) die keine Anschlussstelle finden dürfen sich also an Sie wenden, sie können ja bestimmt offene Stellen vermitteln ... Antworten


Rene Wetter

24.08.2010, 10:27 Uhr
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@Michael Kummer: Wenn Sie den Artikel genau gelesen hätten, wüssten Sie, dass die Schulden ab Ende 2003 zu steigen begannen, damals wurde der ALV Beitragssatz von 3% auf 2% gesenkt. Somit hatte die ALV schon in Zeiten der Hochkonjunktur ein Defizit und daran ist der Bund schuld. Aber das war beabsichtigt um nachher eine Abbaurunde durchzudrücken können, was jetzt passiert. Die PFZ startete 2002 Antworten


Paul Thürig

24.08.2010, 10:26 Uhr
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Die ALV-Revision ist nur eine "Kosmetiklösung"! Wann endlich wird in der Schweiz der Arbeitnehmerschutz deutlich verbessert?Dieser zählt nämlich zu einem des Schlechtesten in Europa! Wie wollen die Arbeitnehmerorganisationen diese Schwachstelle beheben? Antworten


Ruedi Burkhard

24.08.2010, 10:19 Uhr
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@HSchmid: Habe die Beiträge von unten nach oben gelesen und immer auf das Wort 'vernünftig' gewartet. Das wird nämlich immer dann gebraucht, wenn man dem Stimmbürger Nachteile schmackhaft vertuschen will. Jetzt ist es da! Wie muss eine Kasse aussehen, die nicht etwas 'vorfinanzieren' soll. Glauben Sie im Ernst, es würde auch nur 1 Person weniger entlassen, wenn kein Geld mehr in der Kasse ist?? Antworten


Markus F. Baumgartner

24.08.2010, 10:18 Uhr
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Wenn der Bundesrat so oder so die Beiträge erhöhen soll oder kann, würde sich eine Abstimmung ja erübrigen. Was soll dieses Geschrei, es kommt, wie es kommt ! Damit wäre das Geld für die Abstimmung auch wieder eingespart. Reine Augenwischerei ! Antworten


Max Kuhn

24.08.2010, 10:04 Uhr
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80% von 126'000 entsprechen 8400CHF im Monat - das ist extrem viel und sollte vorallem jemandem der soviel Einkommen hat (und damit die Möglichkeit viel zu sparen) reichen. Wieso ab diesem Betrag nichtmehr der volle Abzug bezahlt werden muss entbehrt jeglicher Logik. Würde die Plafonierung aufgehoben, dann wäre die ALV problemlos finanziert. Aber man will wiedermal bei den Armen sparen... Antworten


Walter Schmid

24.08.2010, 10:04 Uhr
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Ja klar, den Kleinen kürzt man jeden Penny, aber den Grossen lässt man ihre Lohnexzesse. Nur weiter so. Was passiert, wenn man die soziale Kluft zu weit auseinander treibt, kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen. Warum sollen wir uns selber einschränken? Sollen doch die höheren Einkommen mal richtig besteuert werden und die Boni, man muss dort das Geld holen, wo es gehortet wird. Antworten


Hans Schmid

24.08.2010, 09:59 Uhr
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Diese Revision ist vernuenftig. Das Ziel muss es sein moeglichst wenig Arbeitslose zu haben und nicht moeglichst viele auf Vorrat zu finanzieren. Antworten


Phil Meier

24.08.2010, 09:51 Uhr
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@ Rudolf Hauser: Natürlich haben wir auch weniger in der Lohntasche wenn die Vorlage angenommen wird. Oder wie wollen Sie sonst zu mehr Geld kommen? Mit noch drastischeren Einschneidungen bei den Leistungen, wohl kaum mit den Linken, oder? Aber ich gebe immer noch lieber 2.2%, als 2.5% von meinem Lohn ab. Aber irgendwie scheinen das die SP und die Gewerkschaften nicht zu verstehen... Antworten


Roman Volken

24.08.2010, 09:51 Uhr
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Mit dieser Vorlage wird wieder einmal auf dem Buckel der Ärmsten gespart und die Kosten werden in Form von Sozialhilfe an die Gemeinden und Kantone weitergegeben. Darum ein dickes NEIN. Die Topverdiener sollen ganz einfach (wie die anderen auch) 2,2 Prozent des Lohnes für die ALV abgeben, dann sind die Probleme gelöst. Antworten


stefan lehmann

24.08.2010, 09:49 Uhr
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Das ALV System ist so oder so veraltet und die Korrektur die hier angestrebt ist wird das Problem nicht lösen. Die Erhöhung auf 2.2 oder 2.5% ist nur für den Fortlaufenden Betrieb erhalt gemeint, wie werden aber die CHF 7 Mia die schon angehäuft wurden abgearbeitet. Da kommt dann auch wieder was. Die ALV sollte komplett neu aufgesetzt werden. Antworten


kurt habegger

24.08.2010, 09:39 Uhr
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Eine Sanierung wiederum voll auf die Kleinen ausgerichtet und einmal mehr bei einem NEIN mit einer Drohung des Bundesrates verbunden - dann werden einfach die Lohnabzüge erhöht. Warum sollen die Grossverdiener ab 126000.-- nur mit 1% als Solidarität zur Kasse kommen und mit über 315000.-- überhaupt verschont werden. Frau Leuthard ist immer gegen die Kleinen - passt zur Familienpolitik der CVP!!! Antworten


cristiano safado

24.08.2010, 09:32 Uhr
Melden

Es geht nicht um einen Ausbau des Sozialstaates wie die bürgerlichen Parteien stets behaupten Es geht um den seit Jahren, zuerst unter Couchepin, heute unter Burkhalter, andauernden Abbau von allen Sozialleistungen zu Lasten der Betroffenen und des Steuerzahlers (z.B. MWSt-Erhöhung für die IV). Dies zugunsten der Unternehmer, die während der Wirtschaftskrise durchschnittlich 20% mehr verdienten. Antworten


Rolf Löber

24.08.2010, 09:27 Uhr
Melden

@Raumer + @Hauser: ja, dem kann ich weitgehend beipflichten. Ich selber setze mich für eine zweite Runde ein, in der die Schwachpunkte ausgemerzt bzw. nachgebessert werden. Folglich ist klar, was ich an der kommenden Abstimmung einlegen werde (ein Wort mit 4 Buchstaben) Antworten


willi aerne

24.08.2010, 09:18 Uhr
Melden

Revision? Reform? Das sagen sie immer, wenn Leistungsabbau beabsichtigt ist! Bei einem Nein hat jemand mit Fr.100,000 Jahreslohn Fr.150 weniger in der Lohntüte - im Jahr! Bei kleineren Löhnen proportional weniger. Die Abbau-Laubsägeler behaupten, es gehe um mehrere hundert bis tausend Franken und treffe vor allem die Leute mit geringen Einkommen. Manipulation wie eh und je! Antworten


Edwin Hitz

24.08.2010, 09:15 Uhr
Melden

Solange die hohen Saläre nicht gleich oder sogar überdurchschnittlich belastet werden. Stimme ich bei solchen Vorlagen nicht zu. Schliesslich sind es die Gleichen, welche das Personal entlässt! Antworten


Daniel Martel

24.08.2010, 09:13 Uhr
Melden

Am Erbe des Neoliberalismus nagen wir noch lange. Einzige Lösung: Ein Solidaritätszuschlag für die Reichen und den Befürwortern eine Ohrfeige verpassen. Antworten


Martin Waeber

24.08.2010, 09:07 Uhr
Melden

Danke für die Verbreitung der Argumente der Gewerkschaften. Doch noch einmal zum Thema Versicherung: Versichert wird ein Risiko, nämlich die Arbeitslosigkeit zu einer Prämie von 2.2% auf dem max. versicherten Lohn von 126TCHF. Ich sehe auch nicht ein, wieso ein gesunder 25 Jähriger ohne Kinder mehr als 200 Taggelder beziehen soll oder jemand der 1 Jahr arbeitet danach 1.5 Jahre Taggelder erhält. Antworten


Marc Maier

24.08.2010, 09:03 Uhr
Melden

Wenn ein Lehrabgänger bis 30 nicht in seinem Bruf arbeiten konnte weil er jeden Job annehmen muss, der wird den Einszieg nie mehr schaffen... ALV Abzüge auf jedem Franken Lohn ohne Plafonierung nach oben schmerzen die Betroffenen viel weniger als 1% mehr Abzüge bei einem Salär von Fr. 4000.-- Eindeuteig NEIN am 26. September! Antworten


Michael Kummer

24.08.2010, 08:59 Uhr
Melden

Was im Text fehlt, zeigt die Grafik unmissverständlich: die Schulden beginnen 2004, mit der Personenfreizügigkeit. Diesen unangenehmen Fakt unterschlägt Herr Friedli. Antworten


Marco Lardi

24.08.2010, 08:57 Uhr
Melden

"Kinderlose Arbeitnehmer mit einem Lohn von mehr als 60 000 Franken müssen zwischen 10 und 20 Tagen auf das erste Taggeld warten." Die haben schon wenig und müssen bis 20 Tage warten, hoffentlich ist das Sozialamt in den Startlöchern. Es gibt einfach eine Umverteilung auf das Sozialamt wenn drei oder vier Mäuler (nichtverheiratete und nicht eigene Kinder) Essen haben wollen! Antworten


Marcel Meier

24.08.2010, 08:55 Uhr
Melden

Stop dem weiteren aushöhlen. Die RAV ist ein Witz und das Gesetz ist so restriktiv geworden, dass immer mehr Leute einfach ausgesteuert werden und nicht mehr als Arbeitslose gelten und zählen. Zwischenverdienst, wer in den 18 Monaten seiner Bezugsdauer nicht mindestens 12 Monate arbeitet erhält den Zwischenverdienst nicht angerechnet und ist genau gleich nach 18 Monaten ausgesteuert. Antworten


Rudolf Hauser

24.08.2010, 08:16 Uhr
Melden

Besten Dank für diesen erhellenden Artikel, bitte mehr davon! Dabei zeigt sich auch schön, wie verlogen die Kampagne der Befürworter ist, denn selbstverständlich haben wir auch dann weniger in der Lohntüte, wenn die Vorlage angenommen wird, was die Plakate der Bürgerlichen natürlich verschweigen. Antworten


Ulrich Raumer

24.08.2010, 07:02 Uhr
Melden

Auf Löhne über 250'000 sollte ein Arbeitgeberzuschlag von 0,5 % erhoben werden. Ab 1 Mio sollte der Arbeitgeberanteil um 1 % pro Million ansteigen. Auf Boni ab 1 Mio sollten generell 10% an die ALV gehen. Dort wird nämlich das Geld das bei den Arbeitnehmern eingesparte Geld ALV frei hingeschafft. Vielfach sind diese Boni auch das Resultat von Arbeitsplatzabbau. Verursacherprinzip! Antworten



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