Schweiz
Alkohol-Testkäufe: Ein Drittel missachtet Jugendschutz
Aktualisiert am 07.05.2009 6 Kommentare
542 Testkäufe, 235-mal Verbot missachtet: Alkoholkauf von Jugendlichen im Aargau. (Bild: Keystone)
Vor allem Imbissbuden missachteten den Jugendschutz. Die fehlerbaren Verkaufsstellen seien gemahnt worden, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit. Sie müssten mit einem weiteren Testkauf rechnen.
Im Vergleich zur erste Testphase fiel die Fehlerquote bei den nun 155 druchgeführten Testkäufe um einen Drittel tiefer aus. Bisher wurden insgesamt 542 Testkäufe gemacht. Bei 235 wurde das Verbot missachtet.
Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Spirituosen dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Diese Vorschrift des Bundes ist im kantonalen Gastgewerbegesetz und im revidierten Gesundheitsgesetz verankert. (sam/sda)
Erstellt: 07.05.2009, 15:40 Uhr
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6 Kommentare
... unverständlich ... als ob das Gesetz nicht Volkes Wille und eindeutig genug wäre: Die fehlbaren Verkäufer werden gemahnt und müssen mit einem weiteren Testkauf rechnen ... da bekommen sie ganz bestimmt zittrige Knie und Angstschweiss. Wäre es nicht Aufgabe der zuständigen Behörden, dafür zu sorgen, dass das Gesetz wirklich eingehalten wird!? Antworten
Ich möchte darauf hinweisen dass Testkäufe Illegal sind, gemäss Urteil vom 1.3.2009 im Baselland. Es handelt sich hier um eine verdeckte Ermittlung welche nur bei schweren Delikten zulässig ist. Ausserdem werden hier Jugendliche für Polizeiarbeit ge(miss)braucht. Dies ist ein Gesetz gegen den gesunden Menschenverstand, völlig überflüssig da einfach zu umgehen. Ausserdem eher ein Erziehungsproblem. Antworten





