Schweiz

Antworten auf den Prämienschock

Aktualisiert am 03.11.2009 2 Kommentare

Wer die Kasse wechseln will, hat noch bis Ende November Zeit. Christoph Biveroni vom Internetvergleichsdienst Comparis hat Fragen von Lesern beantwortet. Hier eine Auswahl.

Bild: Keystone

Ich habe meine Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse. Entstehen Nachteile für mich, wenn ich zu einer anderen Grundversicherung wechsle?
Prinzipiell ist zu sagen, dass ein Wechsel der Grundversicherung jedes Jahr vollzogen werden kann. Es gibt allerdings Fälle, wo sich eine genauere Analyse lohnt. Hat ein Versicherter Grundversicherung und Zusatzversicherung bei derselben Kasse und erhält dadurch einen Rabatt (z.B. im Fall von Kollektivverträgen des Arbeitgebers), kann dieser gestrichen werden. Gewisse Kassen gewähren einen Familienrabatt, der beim Wechsel eines einzelnen Familienmitglieds entfallen kann. Dennoch kann es in vielen Fällen günstiger sein, die Grundversicherung bei einer anderen Kasse zu haben.

Ich befinde mich in einer Behandlung und habe eine chronische Krankheit. Kann ich trotzdem die Grundversicherung wechseln?
Ja. Die Grundversicherung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Die Krankenkassen müssen von Gesetzes wegen für die gleichen Leistungen aufkommen und jeden Versicherten aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Was ist von Billigkassen zu halten? Sind deren Angebote seriös? Nehmen die auch ältere Versicherte auf?
Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich. Jede Kasse muss jeden Versicherten aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Das heisst, dass auch die sogenannten «Billigkassen» einen umfassenden Versicherungsschutz für alle Versicherten garantieren. Häufig fokussieren sie auf neue, schlanke Vertriebswege (z.B. Onlinevertrieb), was ihre Kostenstruktur positiv beeinflusst und ihre Attraktivität bei jüngeren Zielgruppen erhöht.

Welche Franchise ist für mich die richtige? Wenn ich nur selten zum Arzt gehe, ist dann eine hohe Franchise sinnvoll?
Bei Erwachsenen stehen 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken pro Jahr zur Wahl. Das gesetzliche Minimum beträgt 300 Franken. Bei Kindern besteht kein gesetzliches Minimum («Nuller-Franchise»), und es werden andere Wahlfranchisen angeboten. Je höher die Franchise, desto höher der Prämienrabatt. Die Jahresfranchise kann auf Ende Jahr geändert werden. Der Nachteil ist, dass eine höhere Franchise auch eine höhere Kostenbeteiligung bedeutet; hohe Franchisen eignen sich deshalb vor allem für gesunde Erwachsene. Für Kinder und werdende Mütter sollte die Franchise nicht erhöht werden, da regelmässig Kosten anfallen.

Können Krankenkassen eigentlich in Konkurs gehen und was passiert dann mit den Versicherten? Werden die Leistungen trotzdem erbracht?
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kasse in Konkurs geht, ist sehr gering. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft alljährlich die finanzielle Lage der Kassen und genehmigt die Grundversicherungsprämien nur dann, wenn die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind, und es kann einer Kasse gegebenenfalls die Bewilligung entziehen. Sollte die Kasse trotzdem in Konkurs gehen, so stellt das Gesetz sicher, dass die Versicherungsdeckung für jeden Versicherten zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.

Ich bin seit 50 Jahren bei meiner Krankenkasse privatversichert. Bisher habe ich kaum Leistungen bezogen. Trotzdem ist die Prämie auf über 3000 Franken pro Jahr gestiegen. Was kann ich jetzt machen?
Leider nimmt kaum eine Krankenkasse Zusatzversicherte über 50 neu auf. Und die Prämien steigen gewöhnlich mit zunehmendem Alter umso stärker. Falls man also auf den erweiterten Versicherungsschutz einer Zusatzversicherung angewiesen ist, bleibt einem nichts anderes übrig, als die stark ansteigenden Prämien zu akzeptieren. Es lohnt sich allenfalls, bei derselben Kasse die Versicherungsdeckung zu reduzieren, z.B. von Privat auf Halbprivat umzusteigen. Ein solcher Wechsel von einer «höheren» in eine «tiefere» Kategorie ist in der Regel ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Was sind alternative Versicherungs-Modelle?

  • HMO-Modell: Bei diesem Modell verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall immer zuerst einen Arzt seines HMO-Centers aufzusuchen (Ausnahme sind Notfälle). Dieser koordiniert die Behandlung seiner Patienten. Prämienreduktion: bis zu 25 Prozent.
  • Telmed-Modell: Der Versicherte ist verpflichtet, sich vor dem ersten Arztbesuch an eine telefonische Beratungsstelle zu wenden. Ausnahmen sind Notfälle, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrollen beim Augenarzt und andere Leistungen je nach Krankenkasse. Ärzte und medizinische Fachpersonen beraten und besprechen weitere Behandlungsschritte wie Selbstbehandlung, Arzt- oder Spitaleinweisung. Prämienreduktion: bis zu 15 Prozent.
  • Hausarztmodell: Hier verpflichtet sich der Versicherte, im Krankheitsfall zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen (Ausnahme sind Notfälle). Prämienreduktion: zwischen 5–20 Prozent.

Was ist das Hotelleriemodell?
Hotelleriemodelle beinhalten einen Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer, jedoch ohne die freie Arztwahl. Dies ist für diejenigen Versicherten interessant, die Wert auf Spitalkomfort legen, ohne dass sie die (teure) Arztwahl bezahlen wollen.

Was sind Flexmodelle?
Bei Flexmodellen erfolgt die Wahl der Spitalabteilung erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung in der ganzen Schweiz wird volle Kostendeckung gewährt, für die Halbprivat- oder Privatabteilung eine Beteiligung im Umfang eines festgelegten Betrags oder Anteils. Dies ist für diejenigen Versicherten interessant, welche sich die Entscheidung pro/kontra Spitalkomfort und freie Arztwahl für den Krankheitsfall vorbehalten wollen, ohne a priori eine teure Halbprivat- oder Privatversicherung bezahlen zu müssen.

Erstellt: 03.11.2009, 14:03 Uhr

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2 Kommentare

willi aerne

03.11.2009, 14:34 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Die einzig richtige Antwort auf den Prämienschock ist die Einführung der Einheitskasse. Dass das endlich auch bürgerliche Politiker einsehen, ist zu begrüssen. Da die Leistungen in der Grundversicherung einheitlich sind, kann der "Wettbewerb" nur in der Jagd nach guten Risiken bestehen. Darauf kann mit einer Einheitskasse verzichtet werden. Antworten


Daniel Haeberle

11.11.2010, 07:36 Uhr
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Ich bin halbprivat versichert und wollte bei der Krankenkasse nachfragen ob ich in die Grundversicherung wechseln kann. Mir wurde erklärt dass ic hdas nicht mehr kann weil ich mich früher mal dazu verpflichtet habe halbprivat zu bleiben. Aber an ein solches Schreiben kann ich mich nicht erinnern. Ist das rechtens? Antworten