Schweiz
Arbeitslosengeld: Der Ständerat will die Jungen schonen
Aktualisiert am 02.03.2010 6 Kommentare
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Die SP hatte bereits am vergangenen Samstag das Referendum gegen die Vorlage beschlossen, obwohl das Parlament die Vorlage noch nicht zu Ende beraten hat. Die vorberatende Sozialkommission des Ständerats hatte die Vorlage ebenfalls schon unter dem Eindruck der Referendumsdrohungen behandelt und verschiedene Korrekturen der Kürzungsvorschläge aus dem Nationalrat beantragt.
Diesen Anträgen ist der Rat nun mehrheitlich diskussionslos gefolgt. So auch beim Artikel zur Regelung der Höchstzahlen für Taggelder, den Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) als Schlüsselartikel bezeichnete. Der Nationalrat hatte im vergangenen Dezember entschieden, den Arbeitslosen unter 30 Jahren, die keine Unterstützungspflichten für Kinder haben, nur einen maximalen Anspruch auf 260 statt 400 Taggelder zuzugestehen.
Einzelne Regelungen abgeschwächt
Der Ständerat lehnte dies nun ab, nachdem Kuprecht diese Altersgrenze als ungerecht und willkürlich bezeichnet hatte. Hingegen akzeptierte der Ständerat gegen den Widerstand der Linken eine tiefere Schwelle für unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten. Mit 29 zu zwölf Stimmen entschied er sich für maximal 200 Taggelder. Der Nationalrat hatte den Anspruch für diese Gruppe sogar auf 130 Taggelder senken wollen.
Der Ständerat lehnte ausserdem eine Verlängerung der Wartefrist für Schulabgänger oder Versicherte, die eine Weiterbildung absolviert haben, diskussionslos ab. Auch die vom Nationalrat vorgeschlagene Kürzung der Taggelder um jeweils fünf Prozent nach 260 und 330 bezogenen Taggeldern strich der Ständerat wieder aus dem Gesetz. Es gebe keine Belege, dass eine Degression bei den Taggeldern zu Verhaltensänderungen führe, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Kuprecht ergänzte, dass eine solche Kürzung auch ungerecht sein könne, wenn sich jemand sehr bemühe, aber aus irgendwelchen Gründen trotzdem keine Arbeit finde.
Einig bei Erhöhung der Lohnbeiträge
Bei der Erhöhung der Einnahmen für die Arbeitslosenversicherung schloss sich der Ständerat dagegen dem Nationalrat an. Er verzichtet nun also darauf, die Erhöhung der Lohnbeiträge von 2,0 auf 2,2 Prozent befristet um weitere 0,1 Prozentpunkte aufzustocken, wie der Bundesrat das vorgeschlagen hatte.
Zudem soll das Solidaritätsprozent auf hohen Einkommen nur solange gelten, bis der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wieder über ein Eigenkapital von einer halben statt einer Milliarde Franken verfügt. Damit ist nun wieder der Nationalrat am Zug. (raa/ddp)
Erstellt: 02.03.2010, 09:51 Uhr
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6 Kommentare
Von "Schonung" der Jungen kann angesichts der willkürlichen Leistungskürzungen und der Verschärfung des Kriteriums "zumutbare Arbeit" für junge Erwerbslose keine Rede sein. Wie Alex Kuprecht richtig bemerkt hat, ist es willkürlich und ungerecht, Arbeitslose unter 30 Jahren aufgrund ihres Alters zu benachteiligen. Die Altersgrenze von 25 Jahren hingegen scheint dem SR absuderweise fair zu sein? Antworten
Momentan wäre mit Abstand der schlechteste Zeitpunkt Arbeitslosengelder zu kürzen u.die AL noch für etwas zu bestrafen, was eigentlich nicht die AL sondern die Manager verbockt haben.Wenn man in der Hochkonjunktur die ALV-Beiträge erhöht hätte, wäre jetzt kein Loch von ca. 6-10 Mia. in der ALK, ganz einfach u. man müsste heute nicht die unverschuldeten AL mit Kürzungen betrafen, einfach Rechnung! Antworten





